BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/985 21. Wahlperiode 14.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 06.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Gut zwei Jahre verschärftes Wohnraumschutzgesetz – Wo bleiben die Verbesserungen auf dem Wohnungsmarkt? Gut zwei Jahre ist es her, dass das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz zum 1. Juni 2013 in mehreren Punkten verändert wurde. Insbesondere die schärfere Ahndung der Zweckentfremdung von Wohnraum als Büro- beziehungsweise Gewerberaum oder auch als Ferienwohnung und nicht zuletzt die intensivere Kontrolle von Leerständen machte Hoffnung, dass durch konsequentes Vorgehen der Behörden dem akuten Wohnraummangel in der Stadt entgegengewirkt werden kann. Im Anschluss an die Drs. 20/8980 vom 23. August 2013 und 20/13444 vom 4. November 2014 gilt es, die seither gemachten Erfahrungen auszuwerten und gegebenenfalls auch (personal-) politische Konsequenzen zu ziehen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen – teilweise auf der Grundlage von Auskünften von SAGA GWG – wie folgt: 1. Wie hat sich die personelle Situation in der Wohnungspflege und im Hinblick auf Zweckentfremdung von Wohnraum und Mietpreisangelegenheiten nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz seit dem 1. Januar 2014 verändert? Bitte die Stellensituation nach den Veränderungen in den einzelnen Bezirken und für die Stadt insgesamt auflisten. Dabei bitte auch etwaige Befristungen darstellen. Aktueller Personalbestand in den Bezirksämtern (einschließlich Änderungen seit 1. Januar 2014) Wohnungspflege Zweckentfremdung von Wohnraum und Mietpreisangelegenheiten nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz Person Vollzeitkraft1 Person Vollzeitkraft1 Bezirk Hamburg-Mitte 1 12 33,4 3 Altona 2 2 35 2 1 Vollzeitkraft umschreibt den Beschäftigungsumfang in der Summe (1=100 Prozent). 2 Eine weitere Stelle wird ausgeschrieben. 3 Einschließlich eines Mitarbeiters, der seit 01. August 2014 (bis voraussichtlich 31. Juli 2015) für das Projekt Ferienwohnungen ausschließlich für das Bezirksamt Hamburg-Mitte arbeitet. 4 Einschließlich Abschnittsleitung. Drucksache 21/985 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wohnungspflege Zweckentfremdung von Wohnraum und Mietpreisangelegenheiten nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz Person Vollzeitkraft1 Person Vollzeitkraft1 Eimsbüttel 1 1 34,5 2,54 Hamburg-Nord 2 2 2 2 Wandsbek bis 31.03.2015 Beide Aufgabengebiete ohne Differenzierung mit 1 Person im Umfang von 1,0 Vollzeitkraft. seit 01.04.2015 Beide Aufgabengebiete ohne Differenzierung mit 2 Personen im Umfang von 2,0 Vollzeitkräften, davon 1 zunächst befristet bis 30.09.2015. Bergedorf 2 0,2 2 0,54 Harburg Beide Aufgabengebiete ohne Differenzierung mit 2 Personen im Umfang von 1,5 Vollzeitkräften, einschließlich 0,5 Stellenanteil Leitung. Insgesamt6 13 10,7 13 10 Quelle: Angaben der Bezirksämter 2. Wie hoch schätzt der Senat gegenwärtig den Bestand an a) privaten und b) öffentlichen Leerständen bei Wohnraum? Bitte die Adressen, wenigstens die Stadtteile, städtischer Leerstände benennen. Daten zum Leerstand im Geschosswohnungsbau in Deutschland liefert der sogenannte CBRE-empirica-Leerstandsindex7. Danach standen in Hamburg Ende 2013 schätzungsweise rund 5.000 der Wohnungen im Geschosswohnungsbau leer. Differenzierte Leerstandsdaten für verschiedene Eigentümergruppen weist der Index nicht aus. Zu den städtischen Leerständen hier die Angaben über den Wohnungsbestand von SAGA GWG zum Stichtag 30. Juni 2015: Stadtteil SAGA GWG FHH Verwaltung Gesamtergebnis Allermöhe 3 3 Altona-Altstadt 20 20 Altona-Nord 42 42 Bahrenfeld 16 5 21 Barmbek-Nord 14 6 20 Barmbek-Süd 4 4 Bergedorf 4 1 5 5 Vom 01. Oktober 2012 bis voraussichtlich 30. September 2015 eine Mitarbeiterin für das Projekt Ferienwohnungen, die mit je 0,5 für die Bezirksämter Altona und Eimsbüttel arbeitet. 6 Die Personen beziehungsweise Vollzeitkräfte ohne Differenzierung der Aufgabengebiete sind jeweils in den Spalten „Wohnungspflege“ mitgezählt. 7 Dargestellt wird im CBRE-empirica-Leerstandsindex der marktaktive Leerstand, jeweils unabhängig von der Dauer des Leerstandes. Dieser wird nur für Geschosswohnungen ausgewiesen . Der marktaktive Leerstand umfasst leer stehende Wohnungen, die unmittelbar disponibel sind, sowie leer stehende Wohnungen, die aufgrund von Mängeln derzeit nicht zur Vermietung anstehen beziehungsweise gerade modernisiert werden, aber gegebenenfalls mittelfristig aktivierbar wären (in weniger als sechs Monaten). Die Schätzung des Leerstandes im Geschosswohnungsbau erfolgt jeweils für das Ende des Kalenderjahres. Die Daten für 2014 erscheinen im Dezember 2015. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/985 3 Stadtteil SAGA GWG FHH Verwaltung Gesamtergebnis Billstedt 179 179 Bramfeld 34 1 35 Dulsberg 4 4 Duvenstedt 1 1 Eidelstedt 7 7 Eimsbüttel 23 1 24 Eißendorf 8 8 Farmsen-Berne 11 11 Finkenwerder 3 3 Francop 17 17 Groß Borstel 5 5 Hamburg-Altstadt 6 6 Hamm-Nord 3 3 Harburg 6 6 Harvestehude 9 9 Hausbruch 58 58 Heimfeld 146 1 147 Hoheluft-West 7 7 Hohenfelde 2 2 Horn 128 2 130 Hummelsbüttel 3 3 Iserbrook 2 2 Jenfeld 31 31 Langenhorn 13 1 14 Lohbrügge 1 1 Lokstedt 4 4 Lurup 16 16 Marienthal 10 1 11 Neuenfelde 1 53 54 Neugr.-Fischbek 1 3 4 Neustadt 11 1 12 Ohlsdorf 42 42 Osdorf 19 19 Othmarschen 22 22 Ottensen 46 46 Poppenbüttel 9 9 Rahlstedt 13 13 Sasel 1 1 Schnelsen 2 2 St. Georg 2 2 St. Pauli 5 5 Steilshoop 181 181 Stellingen 4 7 11 Sülldorf 5 5 Tonndorf 1 1 Veddel 97 2 99 Wandsbek 1 1 2 Wilhelmsburg 38 3 41 Wilstorf 1 1 Winterhude 1 1 Gesamtergebnis 1.321 111 1.432 Quelle: Angaben von SAGA GWG vom 07. Juli 2015 Die Benennung von Adressen berührt Sicherheitsbelange dieser Objekte und erfolgt deshalb nicht. Der weit überwiegende Teil der oben genannten Leerstände ist modernisierungs- oder abbruchbedingt. Temporärer Leerstand von Wohnraum in einem gewissen Umfang, Drucksache 21/985 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 zum Beispiel aufgrund von Fluktuation/Mieterwechsel oder wegen erforderlicher Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten, kennzeichnet einen funktionierenden Wohnungsmarkt und tritt gleichermaßen in allen Wohnungsbeständen auf. 3. Wie oft und mit welchen Konsequenzen ist seit dem 1. Juni 2013 gegen private Leerstände vorgegangen worden, was ist bei städtischen Leerständen passiert? Bitte nach den einzelnen Bezirken und für die Stadt insgesamt aufführen. Die Bezirksämter gehen gleichermaßen gegen private und städtische Leerstände vor. Privater Leerstand Städtischer Leerstand Anzahl der Verfah ren Konsequenz Anzahl der Verfahren Konsequenz Bezirk HamburgMitte 56 28 Verfahrenseinstellungen 6 Genehmigungen 8 durch ordnungsrechtliche Maßnahmen der Wohnnutzung zurückgeführt 14 laufende Prüfungen k.A.8 Altona 28 Verfahren nach §§ 9, 10 HmbWoSchG eingeleitet. In allen Fällen Ersatzwohnraum (Neubau oder Nutzungsänderung) genehmigt, in einem Fall Ausgleichsbeitrag festgesetzt. 22 Leerstand wg. Modernisierung oder Neubau/Genehmigung sfiktion durch anerkannte erweiterte Leerstandsanzeige Eimsbüttel 251 Wohnnutzungsgebote, Genehmigungen, kein schützenswerter Wohnraum 23 Wohnnutzungsgebote, Genehmigungen, kein schützenswerter Wohnraum HamburgNord 140 Maßnahmen nach §§ 3, 4, 12 oder 15 HmbWoSchG 0 Wandsbek 76 Bei jedem bekannten Leerstand wurde im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorgegangen. k.A.8 Bergedorf 64 Wohnnutzungsgebote, Genehmigungen, Genehmigungsfiktionen oder keine Handlungsbedarfe 7 Wohnnutzungsgebote, Genehmigungen, Genehmigungsfiktionen oder keine Handlungsbedarfe Harburg 72 u.a. Wiedervermietungen und Wohnnutzungsgebote 0 Insgesamt 687 52 8 Eine Differenzierung zwischen privaten und städtischen Verfügungsberechtigten liegt hier nicht vor. Alle Verfahren sind in der Spalte „Privater Leerstand“ zusammengefasst. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/985 5 4. Welche Größenordnung hat nach Schätzung des Senats gegenwärtig der Wohnraum, der als Büro- und Gewerberaum zweckentfremdet wird, und in welchen Stadtteilen liegen die Schwerpunkte? Eine belastbare Schätzung rechtmäßig und rechtswidrig als Büro- und Gewerberaum zweckentfremdeter Wohnungen in Hamburg ist nicht möglich und wäre daher spekulativ . 5. Wie oft und mit welchen Konsequenzen ist seit dem 1. Juni 2013 gegen solcherart Zweckentfremdung vorgegangen worden? Bitte nach den einzelnen Bezirken und für die Stadt insgesamt aufführen. Anzahl der Verfahren Konsequenz Bezirk HamburgMitte 93 65 Verfahrenseinstellungen 10 Genehmigungen 10 Ablehnungen 4 durch ordnungsrechtliche Maßnahmen der Wohnnutzung zurückgeführt 4 laufende Prüfungen Altona 11 Schaffung von Ersatzwohnraum gefordert und die Umsetzung überwacht Eimsbüttel 91 Wohnnutzungsgebote, Genehmigungen, kein schützenswerter Wohnraum, zweckfremde Nutzung unter 50 % der Gesamtwohnfläche HamburgNord 0 Wandsbek 19 In jedem bekannten Einzelfall wurde gegen eine Zweckentfremdung vorgegangen. Bergedorf9 7 (ohne Fewo10) Negativatteste, Genehmigungen, Ablehnungen Harburg 4 Anordnung Wohnnutzung, freiwillige Vermietung durchgesetzt oder nachträglich genehmigt Insgesamt 225 6. Wie viele sogenannte Ferienwohnungen, die als Zweckentfremdung von Wohnraum einzustufen sind, gibt es nach Schätzung des Senats gegenwärtig und in welchen Stadtteilen liegen die Schwerpunkte? Im Jahr 2013 hat die zuständige Behörde die Anzahl dieser Ferienwohnungen auf 800 geschätzt (siehe Drs. 20/8760). Dieser Schätzung lagen Erkenntnisse der Bezirke aufgrund von Auswertungen der einschlägigen Internetseiten zur Ermittlung eines Personalmehrbedarfs zugrunde. Eine Aktualisierung dieser Schätzung ist seitdem nicht erfolgt. Seit Einführung des Projekts Ferienwohnungen im Jahr 2013 gehen die 9 Ab 01. Januar 2013. 10 Ferienwohnungen. Drucksache 21/985 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Bezirke erfolgreich mit verstärktem Personaleinsatz gegen die rechtswidrige Zweckentfremdung von Wohnungen als Ferienwohnungen vor. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. 7. Wie oft und mit welchen Konsequenzen ist seit dem 1. Juni 2013 gegen solche nicht legalen Ferienwohnungen vorgegangen worden und wie viele solcher Ferienwohnungen konnten wieder als reguläre Wohnungen zurückgewonnen werden? Bitte nach den einzelnen Bezirken und für die Stadt insgesamt aufführen. Anzahl der Verfahren Konsequenz Anzahl der zurückgeführten Ferienwohnungen zu Wohnraum Bezirk HamburgMitte 120 2 Genehmigungen 44 Wohneinheiten ohne Genehmigungspflicht . 74 Wohneinheiten durch ordnungsrechtliche Maßnahmen der Wohnnutzung zurückgeführt. 74 Altona 45 Wohnnutzungsgebote, freiwillige Abhilfen 37 Eimsbüttel 41 Wohnnutzungsgebote, öff.rechtl. Vertrag, freiwillige Abhilfen 27 HamburgNord 68 Beratungen sowie Maßnahmen nach § 12 HmbWoSchG 16 Wandsbek 16 Wohnungen werden wieder zu Wohnzwecken genutzt 16 Bergedorf11 7 freiw. Abhilfen 4 Harburg 9 Rechtliche Beratung, Androhung von Zwangsmaßnahmen 7 Insgesamt 306 181 8. Auf meine Schriftliche Kleine Anfrage „zur mangelnden Durchsetzung des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes“ (Drs. 20/13444) antwortete der Senat hinsichtlich der seit dem 1. Juni 2013 ergriffenen Maßnahmen bei Zweckentfremdungsanzeigen, dass es Kontaktaufnahmen zu Vermietern/-innen, Ortstermine, Begehungen und Nachschauen sowie den Erlass von Wohnungsnutzungsgeboten gegeben habe. Sind seitdem weitere Handlungsmöglichkeiten genutzt worden. Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Die Bezirksämter nutzen alle im jeweiligen Einzelfall erforderlichen Handlungsmöglichkeiten , die sich insbesondere aus dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz, dem Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetz und dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ergeben. Dabei stehen pragmatische Lösungsansätze im Vordergrund, zum Beispiel die Berücksichtigung von angebotenen Ersatzwohnungen im Sinne des § 10 Absatz 2 HmbWoSchG aus den Immobilienportfolios der Eigentümer. Im Übrigen siehe Statistik Wohnraumschutz 2013 11 Ab 01. Januar 2013. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/985 7 http://daten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetRessource 100/GetRessource100.svc/01a7015a-e8fc-4b3f-a9f3- 621305430ae2/Akte_BWSB675.112-020.pdf und Antwort zu 9. Die Statistik Wohnraumschutz 2014 wird voraussichtlich im 3. Quartal 2015 vorliegen. 9. Wie viele Geldbußen zur Durchsetzung der Wohnraumschutzbestimmungen sind seit dem 1. Juni 2013 in welcher Höhe verhängt worden, wie oft sind Treuhänder/-innen eingesetzt worden? Anzahl der Geldbußen Höhe der Geldbußen Einsetzung von Treuhänder/-innen 7 27.803,50 EUR 0 10. Analog zu Drs. 20/8980, Frage 11.: Wie viele Ortstermine hat die Wohnungspflege in 2014 und im ersten Halbjahr 2015 durchgeführt, wie hoch war die Anzahl der Aufforderungen zur Mängelbeseitigung? Bitte nach den einzelnen Bezirken und für die Stadt insgesamt aufführen. 2014 1. Halbjahr 2015 Anzahl der Ortstermine 12 Anzahl der Aufforderung zur Mängelbeseitigung Anzahl der Ortstermine Anzahl der Aufforderung zur Mängelbeseitigung Bezirk HamburgMitte 13 490 173 k.A. k.A. Altona 0 24 35 12 Eimsbüttel 68 7 44 5 HamburgNord 400 59 k.A. k.A. Wandsbek 9 913 3 0 Bergedorf 38 2 16 1 Harburg 260 120 60 24 Insgesamt 1.265 394 158 42 11. Wie bewertet der Senat die Funktion und Effektivität des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes in seiner seit dem 1. Juni 2013 gültigen Form, wo sieht er welche Schwächen und Veränderungsbedarfe? Die Vorschriften des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes in der seit dem 1. Juni 2013 geltenden Fassung sind zweckmäßig und zielführend. Die zuständige Behörde sieht gegenwärtig keinen Novellierungsbedarf. 12. Hält der Senat angesichts der bestenfalls geringfügig reduzierten Zweckentfremdungsdaten (bei Leerständen, Büro- und Gewerbefehlnutzungen , Ferienwohnungen) seine bisherige Politik, die Personalausstattung , die gesetzlichen Bestimmungen und deren Durchsetzung für befriedigend? Wenn ja, bis wann rechnet er bei Fortsetzung seines bisherigen Kurses mit durchschlagenderen Erfolgen? Wenn nein, welche konkreten Änderungen stehen in Aussicht? Ja. Die zuständige Behörde geht im Übrigen von einer hohen präventiven Wirkung der Wohnraumschutzmaßnahmen aus. 12 Die Anzahl der Ortstermine wird statistisch nicht erfasst; in der Regel löst jede Anzeige mindestens eine Ortsbesichtigung aus. 13 Einschließlich erstes Halbjahr 2015.