BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9855 21. Wahlperiode 25.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 18.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Hochbahn-Wache (II) Bei der Beantwortung der anliegenden Drs. 21/9726 verwies der Senat auf den laufenden G20-Gipfel und den daraus resultierenden Zeitmangel, was als Begründung für die Nicht-Beantwortung zahlreicher Fragen angeführt wurde. Der G20-Gipfel ist vorbei. Wir bitten daher jetzt erneut um die Beantwortung der offen gebliebenen Fragen. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn Wache GmbH (Hochbahn-Wache) wie folgt: 1. Welche „spezielle Ausbildung“ (Zitat Internetpräsenz HOCHBAHN) haben die Mitarbeiter durchlaufen? Bitte möglichst detailliert beschreiben . Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochbahn-Wache durchlaufen eine modulare Ausbildung im Umfang von bis zu 1.000 Stunden. Nach einer Sachkundeprüfung gemäß § 34 a Gewerbeordnung (GewO) erfolgt zunächst eine Ausbildung zur Befähigung für den Prüfdienst (650 Stunden), welche zugleich die Voraussetzung für die Ausbildung zum Sicherheitsdienst ist (350 Stunden). Beide Ausbildungsmodule behandeln die Ausbildungsinhalte Rechtskunde, Einsatztraining, Tarifkunde, Erste Hilfe, Verhaltenstraining sowie Hochbahn-Fachkunde und schließen mit einem Praxismodul ab. Die Ausbildung zur Sicherheitsdienstmitarbeiterin beziehungsweise zum Sicherheitsdienstmitarbeiter beinhaltet im Wesentlichen die gleichen Lehrbereiche, stellt aber eine Vertiefung dar. Die Hochbahn-Wache bietet darüber hinaus weitere Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an, wie zum Beispiel die Ausbildung zur Einsatzleitung, zum First Responder oder zur Hundeführerin beziehungsweise zum Hundeführer. 2. Welche externen Mitarbeiter aus welchen Unternehmen sind mit welchen Aufgaben für die Hochbahn-Wache betraut? Bitte für die zurückliegenden Jahre seit Einführung angeben. Die Hochbahn-Wache nutzt zur Erfüllung ihrer Aufgaben sowohl Leistungen der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) als auch Leistungen der SECURITAS GmbH ÖPV jeweils nach vertraglicher Maßgabe. Die vertraglich mit der HOCHBAHN vereinbarten Leistungen umfassen die Abordnung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Gestellung von Sachmitteln und die Erfüllung von Verwaltungsleistungen. Das Aufgabenprofil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SECURITAS GmbH ÖPV unterscheidet sich nicht von dem der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochbahn- Wache. Im Übrigen siehe Drs. 21/8500, 21/8618, 21/8632 und 21/8673. Drucksache 21/9855 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie hat sich der Personalbestand der Hochbahn-Wache und der externen Mitarbeiter seit deren Einführung entwickelt? Angaben des Personalbestands der Hochbahn-Wache und der externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jahre 2011 bis 2016. Unternehmen 2011 2012 2013 2014 2015 2016 SECURITAS GmbH ÖPV 160 160 160 160 160 140* Hochbahn- Wache 205 245 245 245 245 265* Gesamt 365 405 405 405 405 405 * Übernahme von 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der SECURITAS GmbH ÖPV durch die Hochbahn-Wache. Weitere Daten seit der Einführung der Hochbahn-Wache im Jahr 1992 (siehe Drs. 21/9726) würden eine manuelle Auswertung von Archivdokumenten bei der Hochbahn -Wache erfordern. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen siehe Drs. 21/8500. 4. Was kostet die Hochbahn-Wache jährlich den Steuerzahler? Bitte für die zurückliegenden Jahre seit Einführung angeben. Die Gesamtaufwendungen der Hochbahn-Wache stellen sich in Tausend Euro wie folgt dar: Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamtaufwendung in T € 16.664 18.724 18.721 19.085 19.653 20.328 Darin inbegriffen ist auch der Anteil der Aufwendungen, welchem Zuwendungen der Freien und Hansestadt Hamburg gegenüberstehen. Die Hochbahn-Wache erzielte Einnahmen, die den Zuschussbedarf mindern. Darunter fallen die Einnahmen des der Hochbahn-Wache zugeordneten Fahrkartenprüfdienstes aus der Zahlung von erhöhtem Beförderungsentgelt: Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Einnahmen aus erhöhtem Beförderungsentgelt in T € 2.006 1.481 1.403 1.283 1.274 1.250 5. In welchem räumlichen Umfeld dürfen Mitarbeiter der Hochbahn-Wache in ihrer Funktion tätig werden? Grundsätzlich werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochbahn-Wache im Hausrechtsbereich der HOCHBAHN tätig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochbahn-Wache üben ihre Aufgaben sowohl in den Fahrzeugen und Betriebsanlagen der HOCHBAHN als auch in den Fahrzeugen und Betriebsanlagen der sie beauftragenden Beteiligungsgesellschaften aus. Des Weiteren können sich hiervon gemäß der „Sicherheitsvereinbarung ÖPNV-Hamburg“ abweichende räumliche Einsatzorte ergeben. Im Übrigen siehe Drs. 20/2007. 6. Welche Weisungsbefugnis haben die Mitarbeiter gegenüber den Fahrgästen oder sonstigen, sich im Wirkungsumfeld der Hochbahn-Wache bewegenden Personen? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochbahn-Wache sind weisungsbefugt in dem Umfang, wie dies für das Betriebspersonal der jeweiligen Verkehrsunternehmen vorgesehen ist, insbesondere gilt dies auch für die Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen des Hausrechts. Sie setzen dabei die Betriebsordnungen der Verkehrsunternehmen um. Dabei stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hochbahn- Wache auch die sogenannten Jedermann-Rechte nach § 127 Strafprozessordnung (StPO) zur Verfügung. 7. In welcher Form üben die Mitarbeiter der Hochbahn-Wache ein sogenanntes Hausrecht aus? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9855 3 Siehe Antworten zu 5. und 6. sowie Drs. 21/9726. 8. Gibt es gesammelte Erkenntnisse über das Eingreifen der Hochbahn- Wache in kritischen Situationen und worin bestehen diese im Einzelnen? (Bitte für die vergangenen zehn Jahre konkret aufführen: zum Beispiel Zurechtweisen von Personen, Gebrauch des Hausrechts, Hinzuziehen der Polizei und so weiter.) Anzahl von Hausrechtsmaßnahmen in den Jahren 2011 bis 2016: Hausrechtsmaßnahmen 2011 2012 2013 2014 2015 2016 16.453 14.257 17.622 16.389 15.756 14.051 Weitere Daten würden eine manuelle Auswertung von Archivdokumenten bei der Hochbahn-Wache erfordern. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen siehe Drs. 21/9281. 9. Wie begründet der Senat – angesichts der Antworten auf die Fragen 1. bis 9 –, die Hochbahn-Wache als eine effiziente und erfolgreiche Einrichtung zu bezeichnen? Die Hochbahn-Wache stellt ein unverzichtbares Instrument zur Gewährleistung der Sicherheit im hamburgischen Öffentlichen Personennahverkehr dar. Die in der „Sicherheitsvereinbarung ÖPNV – Hamburg“ festgelegten Strukturen und Verfahrensabläufe haben sich bewährt. Dies trifft sowohl auf die Einsätze der Hochbahn-Wache auf Grundlage von Sicherheitskooperationen als auch auf die Vorbereitung und Durchführung von Großeinsätzen zu, häufig mit einer gemeinsamen Einsatzleitung von Polizei Hamburg, Bundespolizei und S-Bahn Hamburg/DB Sicherheit. Hervorzuheben ist insbesondere, dass bei Ad-hoc-Lagen eine hohe und schnelle Präsenz durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochbahn-Wache gewährleistet wird. 10. Welche Überlegungen zur kurz- und mittelfristigen Weiterentwicklung der Hochbahn-Wache gibt es? Grundsätzlich können Veränderungen im regulatorischen Umfeld eine Anpassung der Organisation erforderlich machen. Angesichts einer sich ändernden Sicherheitslage und dem damit verbundenen Anspruch nach vermehrten Sicherheitsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr erscheint eine angemessene Kapazitätsanpassung bei der Hochbahn-Wache geboten. Es ist eine Erhöhung um 30 Personen geplant.