BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9861 21. Wahlperiode 25.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 18.07.17 und Antwort des Senats Betr.: „Schwarze Löcher“ in Hamburg? Ist-Stand des Radioempfangs innerhalb der Hamburger Straßentunnel Straßentunnel sind neuralgische Punkte der Verkehrsinfrastruktur und stellen besondere Anforderungen an Sicherheitsvorrichtungen. Dazu gehört unter anderem die Gewährleistung des Empfangs mindestens eines Rundfunksenders , wie es sowohl die geltenden Richtlinien der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)1 als auch des Europäischen Parlaments (EP) und des Rates der Europäischen Union (Rat beziehungsweise Ministerrat)2 vorsehen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) sowie der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungsund -bau GmbH (DEGES) wie folgt: 1. Wie viele Straßentunnel gibt es in Hamburg? Insgesamt verfügt Hamburg über 11 Straßentunnel, davon acht in der Auftragsverwaltung des Bundes. 2. Ist in allen Straßentunneln in Hamburg der ununterbrochene Empfang mindestens eines Rundfunksenders gewährleistet? Wenn nein, in welchen Straßentunneln jeweils nicht und auf welcher Rechtsgrundlage wird dies so gehandhabt? Im Wallringtunnel sowie im Tunnel Alsterkrugchaussee sind Empfangsunterbrechungen möglich. Rechtsgrundlage dafür ist die Richtlinie für Ausstattung und Betrieb von Straßentunneln (RABT). Ebenfalls kein ununterbrochener Empfang ist im Alten Elbtunnel möglich. Da dieser nicht öffentlich gewidmet ist, gelten hier privatrechtliche allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), welche öffentlich aushängen und einzusehen sind. 3. Können in allen Straßentunneln über Lautsprecher und das Aufschalten von Mitteilungen auf die Verkehrsfrequenz die Verkehrsteilnehmer direkt angesprochen und informiert werden? Wenn nein, in welchen Straßentunneln jeweils nicht und auf welcher Rechtsgrundlage wird dies so gehandhabt? 1 http://www.bast.de/DE/Publikationen/Medien/Dokumente/B-brotunnelsicherheit .pdf?__blob=publicationFile. 2 http://eur-lex.europa.eu/legalcontent /DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32004L0054&qid=1415184596944&from=DE. Drucksache 21/9861 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Eine direkte Ansprache ist in folgenden Tunneln nicht möglich: Wallringtunnel, Deichtortunnel, Bustunnel Veddel, Tunnel Alsterkrugchaussee, Einhausung Holtkoppel, Moorfleettunnel, drei Tunnel im Bereich Autobahndreieck Nordwest A 7/A 23 Gemäß der RABT sind erst ab Tunnellängen von 400 Metern entsprechende Installationen erforderlich. 4. Wird vor allen Straßentunneln durch Beschilderung auf das Einschalten des Radios hingewiesen? Wenn nein, a) vor welchen Straßentunneln jeweils nicht? In den in der Antwort zu 3. genannten Tunneln ist keine Beschilderung vorgesehen. b) welche Stellen entscheiden auf welcher Rechtsgrundlage über die Aufstellung entsprechender Schilder? Für die öffentlichen Tunnel entscheiden die Straßenbaubehörden in Zusammenarbeit mit den Straßenverkehrsbehörden auf Basis der RABT und der Straßenverkehrsordnung . Für den Alten Elbtunnel wird dies durch das Sicherheitskonzept und die geltenden AGB festgelegt. c) inwiefern existiert hierfür ein Ermessensspielraum der zuständigen Stellen und aus welcher Rechtsgrundlage erwächst dieser? Der Ermessensspielraum ergibt sich aus Anforderungen und Vorgaben der RABT in Bezug auf den Ausstattungsgrad der Straßentunnel bei Tunnelbauwerken bis 400 Meter Länge. 5. Warum wird beispielsweise am Krohnstiegtunnel nur auf der westlichen Seite vor der Einfahrt per Schild „Radio ein“ auf das Einschalten des Radios hingewiesen, nicht aber auf der östlichen Seite? Es erfolgt eine Überprüfung. Eine fehlende Beschilderung wird zeitnah ergänzt. 6. Bei welchen weiteren Straßentunneln in Hamburg wird nur an einzelnen, nicht aber an allen Zufahrten per Schild auf das Einschalten des Radios hingewiesen? Es werden nur Straßentunnel mit dem Hinweisschild versehen, die über eine entsprechende technische Ausstattung zum Einsprechen in den Verkehrsraum verfügen. 7. Welche Normen beziehungsweise Standards finden hinsichtlich des Empfangs von Rundfunksendern und der entsprechenden Beschilderung beim Bau der drei „Deckel“ beziehungsweise Tunnel auf der A 7 nördlich des Elbtunnels jeweils Anwendung? Die RABT sieht für Straßentunnel über 400 Meter Länge eine Ausstattung mit BOS- Funk (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) sowie einem Rundfunksender vor. Unter Punkt 5.2.4 RABT sind weitere Planungsvorgaben gemacht. 8. Ist nach jetzigem Stand im a) Altonaer Deckel beziehungsweise Tunnel, b) Deckel beziehungsweise Tunnel Stellingen, c) Deckel beziehungsweise Tunnel Schnelsen die Gewährleistung des Empfang mindestens eines Rundfunksenders vorgesehen? Wenn nein, warum jeweils nicht? Ja. 9. Ist nach jetzigem Stand an sämtlichen Einfahrten zum Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9861 3 a) Altonaer Deckel beziehungsweise Tunnel, b) Deckel beziehungsweise Tunnel Stellingen, c) Deckel beziehungsweise Tunnel Schnelsen die Aufstellung der Beschilderung „Radio ein“ geplant? Wenn nein, warum jeweils nicht? Ja.