BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9865 21. Wahlperiode 25.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 18.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Intervention von Senator Rabe gegen Abstimmungsergebnis in der Bürgerschaftssitzung vom 14. Juni 2017 Die Hamburgische Bürgerschaft debattierte am 14. Juni 2017 den AfD- Antrag „Mathematikunterricht wieder stärker an fachlichen Inhalten ausrichten !“ (Drs. 21/9304). CDU und FDP unterstützten grundsätzlich die Zielrichtung des Antrags, Rot-Rot-Grün lehnte erwartungsgemäß ab. Bei der Abstimmung zur Überweisung in den Schulausschuss waren viele Vertreter von Rot-Rot-Grün nicht mehr im Plenum anwesend oder nahmen trotz Anwesenheit nicht an der Abstimmung teil, weshalb der amtierende Sitzungspräsident Dietrich Wersich (CDU) feststellte, dass die Überweisung des AfD-Antrags mit – wenn auch knapper – Mehrheit der Stimmen von AfD, CDU und FDP beschlossen wurde. Daraufhin wurde es unruhig in den Reihen von Rot-Rot-Grün: SPD-Schulsenator Rabe wirkte eilig und dominant auf den amtierenden Sitzungspräsidenten Wersich ein; anschließend trommelte er gemeinsam mit SPD- Fraktionschef Dressel die SPD-Truppen zusammen und erwirkte eine erneute Abstimmung. Der AfD-Antrag wurde in der wiederholten Abstimmung abgelehnt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Was veranlasste Senator Rabe, gegen das vom amtierenden Sitzungspräsidenten verkündete Abstimmungsergebnis zu intervenieren? 2. Warum fiel die Reaktion des Senators so eilig aus und welchen Grund hatte die Vehemenz, mit der Senator Rabe auf den amtierenden Sitzungspräsidenten einwirkte? Der Senat tritt der Bürgerschaft als Kollegium gegenüber und trägt kollegial die exekutive Verantwortung. Damit verträgt es sich nicht, wenn der Senat sich öffentlich mit sich selbst oder mit Auffassungen oder Handlungen einzelner seiner Mitglieder befassen müsste (siehe Klaus David, Kommentar zur Hamburgischen Verfassung, 2. Auflage 2004, Rn. 59 zu Artikel 25). Daher sieht der Senat von einer Beantwortung der Fragen ab. 3. Was wurde in der Unterhaltung zwischen dem amtierenden Sitzungspräsidenten Wersich und Senator Rabe besprochen und vereinbart? Eine Unterhaltung zwischen dem Sitzungspräsidium und dem Präses der für Bildung zuständigen Behörde hat, anders als in der Vorbemerkung des Fragestellers dargestellt , nicht stattgefunden. 4. Gab es nach der Bürgerschaftssitzung weitere Unterredungen zwischen Senator Rabe oder Vertretern der SPD-Fraktion und Mitgliedern des Drucksache 21/9865 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bürgerschaftspräsidiums zu dieser Angelegenheit? Was war der Inhalt dieser Unterredungen? Siehe Antwort zu 3. Im Übrigen darf das Instrument der Schriftlichen Kleinen Anfrage gemäß Artikel 25 der Hamburgischen Verfassung nicht dafür eingesetzt werden, andere Fraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft und deren politisches Vorgehen auszuforschen. Daher sieht der Senat insoweit von einer Beantwortung der Frage ab. 5. Sieht der Senat in der Intervention des Senators Rabe als Mitglied der Exekutive auf den amtierenden Sitzungspräsidenten Wersich als Mitglied der Legislative eine Verletzung des in der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburgs festgeschriebenen Prinzips der Gewaltenteilung? Bitte mit Bezug auf die entsprechenden Rechtsvorschriften begründen. Nein, denn in Artikel 23 der Hamburgischen Verfassung ist ein Anwesenheits- und Rederecht der Senatsmitglieder in Bürgerschaftssitzungen verankert.