BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9869 21. Wahlperiode 25.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Meyer (FDP) vom 18.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Unregelmäßigkeiten bei der Sanierung des Deutschen Schauspielhauses (III) Im Zuge der Sanierung des Neuen Schauspielhauses (DSH) sind Kosten in zweistelliger Millionenhöhe entstanden. Dabei kam es zu bedeutenden Kostensteigerungen wegen Planungslücken und Managementfehlern. Der Rechnungshof hatte die Vorgänge scharf kritisiert (Drs. 21/51, Tz. 317 – 329). In der Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion von Februar 2016 teilte der Senat mit, er werde „Mitte 2017“ die Gesamtkosten beziffern und die Bürgerschaft mit einer Drucksache informieren (Drs. 21/2992). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Es ist vorgesehen, der Bürgerschaft im 4. Quartal 2017 eine Drucksache über die geplante Überführung von städtischen Kulturimmobilien in das Mieter-Vermieter- Modell vorzulegen und im Rahmen dieser Drucksache auch die Sanierung der Bühnenmaschinerie und die Erneuerung des Bühnenturms im Deutschen Schauspielhaus aufzuarbeiten. Hierzu werden auch Investitionsbedarfe aus einer Bestandsuntersuchung sowie einer Nutzerbedarfsplanung dargestellt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Neue Schauspielhaus GmbH wie folgt: 1. Wie hoch waren die Kosten gemäß ursprünglicher Planung? 2. Wie hoch sind nach aktuellem Stand die tatsächlichen Kosten? Welche Budgetanpassungen ergaben sich aus jeweils welchen Gründen? Siehe Drs. 21/2992. 3. Wann plant der Senat, die Bürgerschaft über die eklatante Kostensteigerung zu informieren und gegebenenfalls entsprechende Mehrbedarfe zu beantragen? 4. Sind die Gesamtkosten inzwischen abschließend ermittelt worden? Wenn ja: Auf welche Summe belaufen sie sich? Wenn nein: Warum nicht und bis wann ist damit zu rechnen? 5. Welche „zusätzlichen Bedarfe sollen im Rahmen eines Mieter-Vermieter- Modells abgebildet werden“ (Drs. 21/2992, Antwort auf Frage 5.)? 6. Liegt der abschließende Prüfbericht (Drs. 21/2992, Antwort auf Frage 6.) mittlerweile vor? Wenn ja: Wo ist er einsehbar und welche Aussagen enthält er? Wenn nein: Warum nicht und bis wann wird er vorliegen? Drucksache 21/9869 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Sind die Baumaßnahmen, wie vom Senat geplant, mittlerweile vollständig abgeschlossen? Wenn ja: Wann genau wurden sie abgeschlossen? Wenn nein: Warum nicht und bis wann ist damit zu rechnen? 8. Mit welchen konkreten weiteren Investitionsbedarfen rechnet die zuständige Behörde, um das DSH wieder voll funktionsfähig zu machen? In der aktuellen Spielzeitpause 2017 werden noch einige Arbeiten an der Bühnenmaschinerie des Schauspielhauses durchgeführt, da diese nicht in vollem Umfang in der Spielzeitpause 2016 beendet werden konnten. Nach Schlussrechnung des Projektes werden der endgültige Verwendungsnachweis sowie der abschließende Prüfbericht sechs Monate später vorliegen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 9. Ist die Funktionsfähigkeit des DSH mittlerweile in vollem Umfang wieder hergestellt? Wenn nein: in welchem Umfang nicht und warum? Nein. Die Bühnenakustik wurde durch Einbau von Akustikmodulen nachgebessert und die Mängel an der Portalbrücke wurden behoben. Die Untermaschinerie mit den Fahrrahmen soll in dieser Spielzeitpause fertiggestellt werden. Funktionale Einschränkungen bestehen noch beim Beleuchtungssystem sowie im Bereich der Bühnenauf- und -abtritte. Dies ist auch Gegenstand der Bestandsuntersuchung und der Nutzerbedarfsplanung . 10. Welche juristischen Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um die zahlreichen schweren Verfahrensfehler zu ahnden? Wie ist der Sachstand der diesbezüglich in Drs. 21/2992 angekündigten Verfahren? Das Schauspielhaus hat eine Reihe von möglichen Forderungen und Gegenforderungen juristisch aufgearbeitet und teilweise Rechtsverfahren eingeleitet. Einige Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.