BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9870 21. Wahlperiode 25.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 18.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Zentraler Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) – Wurde die Zielstruktur erreicht? In Drs. 21/2478 sind die Aufgaben des ZKF erläutert. Zum 16.03.2016 verfügte das ZKF über 86 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit 78,235 VZÄ.1 In Drs. 21/5023 erklärte der Senat, dass das Staatsrätekollegium mit Beschluss vom 25. April 2016 mit Wirkung vom 1. Mai 2016 die Zielstruktur festgelegt habe. Darüber hinaus fänden kontinuierlich Überlegungen und Anpassungen zur Organisations- beziehungsweise Personalstruktur statt.2 Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Wurden seit den Antworten des Senats auf Drs. 21/5023 Änderungen und Anpassungen an der im Beschluss des Staatsrätekollegiums vom 25.04.2016 festgelegten Zielstruktur vorgenommen oder sind Änderungen und Anpassungen angedacht? a. Wenn ja, welche Änderungen sind angedacht beziehungsweise wurden vorgenommen? b. Wenn nein, welche Struktur weist das ZKF nun auf? Die mit Beschluss des Staatsrätekollegiums vom 25. April 2016 festgelegte Zielstruktur besteht fort. Ausgehend von der Zielstruktur sind derzeit 56 Stellen unbesetzt, die bisher nicht nachbesetzt wurden. Darüber hinaus werden weitere personelle sowie strukturelle Anpassungen geprüft. Im Übrigen siehe Drs. 21/5023 und Drs. 21/8424. 2. Wie viele Mitarbeiterstellen hat die Freie und Hansestadt Hamburg seit Juli 2016 zusätzlich für das ZKF geschaffen? Im Rahmen der oben genannten Zielstruktur hat die BASFI 17 Stellen, die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat 13 Stellen für den Zentralen Koordininierungsstab Flüchtlinge (ZKF) geschaffen. 3. Wie viele Mitarbeiter sind zurzeit in jeweils welcher Abteilung beziehungsweise in welchen Aufgabenbereichen im ZKF beschäftigt? Die Stabsbereiche des ZKF sind zurzeit mit den nachstehenden Vollzeitäquivalenten (VZÄ) ausgestattet: - Stabsbereich Kommunikation und Beteiligung: fünf VZÄ 1 Vergleiche Drs. 21/3665. 2 Vergleiche Drs. 21/5023. Drucksache 21/9870 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 - Stabsbereich Zentrale Dienste und Koordinierung: 16,75 VZÄ - Stabsbereich Kapazitätsaufbau Folgeeinrichtungen, übergreifende Aufgaben: 18,36 VZÄ - Stabsbereich Einrichtungen der Zentralen Erstaufnahme (ZEA), übergreifende Aufgaben, Betrieb: 24,125 VZÄ - Hamburger Ombudsstelle in der Flüchtlingsarbeit: 1,8 VZÄ Zusätzlich sind der Leitung des ZKF eine Management Assistenz sowie ein Fahrer zugeordnet: drei VZÄ. 4. Wie viele Mitarbeiter des ZKF sind in jeweils welche Entgeltgruppen eingruppiert ? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZKF sind wie folgt eingruppiert beziehungsweise besoldet: EG3 1 EG4 1 EG6 1 EG9 12 EG10 2 EG11 5 EG12 7 EG13 4 EG14 6 A8 2 A9 5 A10 2 A11 6 A12 9 A13 4 A14 3 A15 1 A16 1 B6 1 5. Wurde der Mitarbeiterstab des ZKF den geänderten Prognosen zum erwarteten Flüchtlingsaufkommen angepasst? a. Wenn ja, in welcher Form? b. Wenn nein, warum nicht und ist dies absehbar geplant? 6. Wie entwickelte sich die Personalstruktur des ZKF in Abhängigkeit zu den aufgetretenen Flüchtlingszahlen? (Bitte monatsweise aufschlüsseln .) Siehe Drs. 21/5124, Drs. 21/5453, Drs. 21/5812, Drs. 21/6222, Drs. 21/6544, Drs. 21/7162, Drs. 21/7420, Drs. 21/7828, Drs. 21/8192, Drs. 21/8557, Drs. 21/8934, Drs. 21/9357 und Drs. 21/9757. Darüber hinaus siehe Antwort zu 1. 7. Aus welchen Produktgruppen werden Haushaltsmittel in welcher Höhe für die Arbeit des ZKF gebucht? (Bitte nach Einzelplänen aufschlüsseln.) Im Einzelplan 4 der BASFI wurden im Haushaltsjahr 2016 in der Produktgruppe 252.01 Steuerung und Service Sachkosten in Höhe von rund 354.000 Euro und im ersten Halbjahr 2017 Sachkosten in Höhe von rund 282.000 Euro für den ZKF gebucht. In der Produktgruppe 253.03 Wohnungslosenhilfe und öffentliche Unterbringung wurden im Haushaltsjahr 2016 Personalkosten in Höhe von rund 3.107.000 Euro und im ersten Halbjahr 2017 Personalkosten in Höhe von rund 1.584.000 Euro für den ZKF gebucht. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9870 3 Seitens der BIS sind in der Produktgruppe 274.03 Ausländerangelegenheiten des Einzelplanes 8.1 Behörde für Inneres und Sport im Jahr 2016 Personalkosten in Höhe von 639.620,41 Euro und im Jahr 2017 bis zum Stichtag 19.07.2017 in Höhe von 425.607,33 Euro entstanden. 8. Inwieweit gibt es Planungen bei der Struktur und des Personalbedarfs hinsichtlich eines Umbaus des ZKF zu einer „Zentralen Koordinierungsstelle für Integration“? a. Wenn es noch keine Planungen gibt – sind derartige Planungen angedacht ? Wenn ja, bis wann werden diese voraussichtlich abgeschlossen sein? Wenn nein, warum nicht? b. Wenn es bereits Planungen gibt – bis wann werden diese voraussichtlich abgeschlossen sein? Wie ist der aktuelle Planungsstand hinsichtlich Struktur und Personalbedarfen? Siehe Drs. 21/9389. 9. Wie viele Mitarbeiter von Behörden sind außerhalb des ZKF mit Angelegenheiten befasst, welche über die Mehrbedarfe im Bereich der Zuwanderung gegenfinanziert wurden? (Bitte aufschlüsseln nach Behörden, Ämtern und VZÄ.) Auf Grundlage der bewilligten Mehrbedarfe sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter folgender Ämter der BIS aus zentralen Mitteln des Einzelplans 9.2 finanziert worden: Amt VZÄ Einwohner-Zentralamt 204,82 Polizei 11,00 Amt für Innere Verwaltung und Planung 3,00 Im Bezirksamt Altona sind mit Stand 26. Juli 2017 9,6 VZÄ im Fachamt Gesundheit geschaffen worden, deren Stellen aus zentralen Mitteln gegenfinanziert wurden. Über die genannten Stellen hinaus sind auf Basis der Mehrbedarfsdrucksachen zusätzliche Stellen geschaffen worden, die nicht aus den zentralen Mitteln gegenfinanziert , sondern aus den vorhandenen Budgets finanziert werden konnten. Zu den zusätzlichen Stellen, die aus dem vorhandenen Budget finanziert wurden, siehe Drs. 21/8434 und folgende Ergänzungen: Im Bezirksamt Hamburg-Mitte: Fachamt VZÄ Fachamt Bauprüfung 0,5 Fachamt Einwohnerwesen 3,59 Fachamt Gesundheit 20,17 Fachamt Grundsicherung und Soziales 16 Fachamt Jugend- und Familienhilfe 3,55 Fachamt Personalservice 0,5 Fachamt Sozialraummanagement 4,13 Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung 0,5 Im Bezirksamt Altona: Fachamt VZÄ Fachamt Bauaufsicht 0,5 Fachamt Einwohnerwesen 1,13 Fachamt Gesundheit 6,85 Fachamt Grundsicherung und Soziales 4 Fachamt Ressourcensteuerung 1,0 Fachamt Personalservice 1,0 Drucksache 21/9870 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Fachamt VZÄ Fachamt Sozialraummanagement 1,0 Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung 1,5 Im Bezirksamt Bergdorf: Fachamt VZÄ Fachamt Einwohnerwesen 1,47 Fachamt Gesundheit 5,12 Fachamt Grundsicherung und Soziales 7,75 Fachamt Jugend- und Familienhilfe 3,00 Fachamt Personalservice 0,46 Fachamt Ressourcensteuerung 1,00 Fachamt Sozialraummanagement 2,00 Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt 1,00 Im Bezirksamt Hamburg-Nord sind zwei weitere VZÄ im Sozialraummanagement besetzt worden. In der BASFI sind in der Öffentliche Rechtsauskunft 1,5 Stellen, im Amt für Soziales und Integration 1,0 Stellen, im Amt für Arbeit und Integration 6,0 Stellen und im Amt für Familie 18,0 Stellen zusätzlich geschaffen worden. Für den Landesbetrieb Erziehung und Bildung siehe Antwort zu 6. 10. Wie viele Mitarbeiter von Behörden sind außerhalb des ZKF mit Angelegenheiten befasst, die im Kontext zur Integration, Bildung, Ausbildung, Arbeit, Gesundheit, Unterbringung sowie Wohnen von und für Flüchtlinge stehen? (Bitte aufschlüsseln nach Behörden, Ämtern und VZÄ.) 11. Wie viele Mitarbeiter von Behörden sind außerhalb des ZKF über die in Frage 10. genannten Aufgabenbereiche mit Angelegenheiten im Kontext zu Flüchtlingen befasst? (Bitte aufschlüsseln nach Tätigkeitsbereich, Behörden, Ämtern und VZÄ.) Im Rahmen der Regelversorgung sind sämtliche Behörden und Ämter der Freien und Hansestadt Hamburg auch für Geflüchtete zuständig. Ein wichtiges Ziel war es daher, die regelhaften Angebote auch für die Geflüchteten zugänglich zu machen. Zum Integrationsverständnis siehe Drs. 21/2069. Mit diesem Verständnis von Integration ist die Stärkung der fachlichen Regelsysteme verbunden, also zum Beispiel der Schule, der Kindertagesstätten oder Jobcenter. Damit die gleichberechtigte Teilhabe aller Hamburgerinnen und Hamburger gewährleistet werden kann, wird die Verantwortung hierfür ausdrücklich in der jeweils fachpolitisch verantwortlichen (Regel-)Struktur verortet. Die gewünschte Differenzierung der mit Regelaufgaben befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Kontext mit Geflüchteten stehen, erfordert die Betrachtung aller Dienstposten der Freien und Hansestadt Hamburg. Dies ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleine Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. Für den Aufgabenbereich Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen siehe Drs. 21/9757.