BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9875 21. Wahlperiode 25.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 19.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Wann kommen die für die Flüchtlingsunterbringung zweckentfremdeten Park+Ride-Anlagen wieder den Pendlern zugute? (II) Seit dem Jahr 2014 wurden infolge des Anstiegs der Flüchtlingszahlen mehrere P+R-Anlagen „ihrem ursprünglichen Zweck entzogen und für Zwecke der öffentlichen Unterbringung genutzt“ (Drs. 21/2242). Mitte 2016 standen Pendlern und sonstigen ÖPNV-Nutzern dadurch 915 Stellplätze nicht zur Verfügung (Drs. 21/4925). Laut damaliger Ankündigung des Senats war „für die Notmaßnahmen auf den P+R-Flächen Kiwittsmoor, Niendorf-Markt und Mittlerer Landweg jeweils eine Nutzung bis zum 30. April 2017 geplant, für die P+R-Fläche Nettelnburg/Friedrich-Frank-Bogen eine Nutzung bis zum 31. Dezember 2016.“ Die P+R-Anlage Hagenbecks Tierpark mit ihren 166 Stellplätzen wurde kurzerhand zugunsten eines Wohnungsbauprojektes sogar ganz geschlossen. Seit dem Höhepunkt des Flüchtlingszustroms im Jahr 2015 sinkt die Zahl der Flüchtlinge, die Hamburg neu zugewiesen werden. Auch der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) hat seine Prognose für das laufende Jahr bereits den veränderten Realitäten angepasst und geht bis Ende 2017 nur noch von rund 5.000 zugewiesenen Flüchtlingen aus. Die Notwendigkeit des Provisoriums der Zweckentfremdung von P+R-Anlagen ist damit endgültig entfallen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Auf welchen P+R-Anlagen sind aktuell Flüchtlingsunterkünfte eingerichtet und wie viele Stellplätze stehen in diesen P+R-Anlagen normalerweise jeweils zur Verfügung? 2. Wurde die Nutzung der P+R-Anlage Kiwittsmoor für Zwecke der öffentlichen Unterbringung, wie in Drs. 21/4925 angekündigt, spätestens zum 30. April 2017 beendet und steht dieser Standort seither wieder vollumfänglich als P+R-Anlage zur Verfügung? Wenn nein, warum nicht? 3. Wurde die Nutzung der P+R-Anlage Niendorf-Markt für Zwecke der öffentlichen Unterbringung, wie in Drs. 21/4925 angekündigt, spätestens zum 30. April 2017 beendet und steht dieser Standort seither wieder vollumfänglich als P+R-Anlage zur Verfügung? Wenn nein, warum nicht? 4. Wurde die Nutzung der P+R-Anlage Mittlerer Landweg für Zwecke der öffentlichen Unterbringung, wie in Drs. 21/4925 angekündigt, spätestens Drucksache 21/9875 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 zum 30. April 2017 beendet und steht dieser Standort wieder vollumfänglich als P+R-Anlage zur Verfügung? Wenn nein, warum nicht? 5. Wurde die Nutzung der P+R-Anlage Nettelnburg/Friedrich-Frank-Bogen für Zwecke der öffentlichen Unterbringung, wie in Drs. 21/4925 angekündigt , spätestens zum 31. Dezember 2016 beendet und steht dieser Standort wieder vollumfänglich als P+R-Anlage zur Verfügung? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/9783. Die bisher nicht geschlossenen Einrichtungen der öffentlichrechtlichen Folgeunterbringung auf P+R-Anlagen werden derzeit noch zur Flüchtlingsunterbringung benötigt. Die Nutzung der P+R-Anlage Mittlerer Landweg für Zwecke der öffentlichen Unterbringung wurde beendet. Derzeit arbeitet f & w fördern und wohnen AöR an der Wiederherstellung der Fläche, die bis Ende August 2017 an den Bezirk übergeben werden soll. Parallel laufen die Planungen für die Nutzung als P+R-Anlage.