BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9877 21. Wahlperiode 25.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dirk Nockemann und Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 19.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Aufruf zur Störung des Wahlkampfes der AfD unter Beteiligung linksextremistischer , gewaltbejahender Gruppen im Bund mit „zivilgesellschaftlichen “ Partnern Mehrere Zeitungen, so auch das „Hamburger Abendblatt“ in einem Artikel vom 17.06.2017, berichteten über ein Bündnis aus mehreren Organisationen, die sich zusammengeschlossen hätten, um unter dem Titel „Zeit zu handeln: Keinen Raum der AfD“ den Wahlkampf der AfD zu stören. Ausweislich der Veröffentlichung dieser Gruppe, die sich „Aufstehen gegen Rassismus“ nennt, sollen dabei auch Wahlkampfstände attackiert werden. Es ist nicht neu, dass sich extremistische und radikale Zusammenschlüsse, die Meinungsfreiheit und Demokratie ablehnen, in krimineller Weise hervortun , um den Wahlkampf und die Veranstaltungen politischer Parteien zu stören . Nicht selten werden in diesem Zusammenhang Straftaten begangen. Gerade nach den Ereignissen um den G20-Gipfel fällt es ins Auge, dass diesem Bündnis neben zahlreichen anderen Organisationen auch die Interventionistische Linke (IL) angehört, die mitverantwortlich ist für die Gewalteskalation während der Gipfeltage und die es vor und nach dem Gipfel abgelehnt hat, sich von Gewalt zu distanzieren. Auch weitere einschlägig bekannte Personen und Institutionen sind vertreten. So die im Verfassungsschutzbericht als linksextrem bezeichnete DKP Hamburg, Olaf Harms, der lange Zeit Vorsitzender der DKP Hamburg war, und die über lange Zeit vom Verfassungsschutz beobachtete VVN-BdA. Auch eine Antifa-Gruppierung findet sich in der Liste, neben zahlreichen zumindest dem linksradikalen Spektrum zuzuordnenden Personen und Vereinigungen. Wie leider sehr häufig tummeln sich daneben Gewerkschaften, wie der DGB- Hamburg, die GEW Hamburg und verschiedene ver.di-Gruppierungen, die es in demokratischer Hinsicht eigentlich besser wissen müssten. Es fehlen auch nicht Vertreter der Linkspartei. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Gewährleistung eines ungehinderten, chancengleichen Wahlkampfes für alle zugelassenen Parteien wird vom Senat nicht nur als rechtliche Verpflichtung, sondern auch als eigenes demokratisches Anliegen verstanden. Die Auseinandersetzung zwischen den verschiedenen politischen Meinungen im Wahlkampf ist damit stets nur im rechtlichen und damit auch demokratisch legitimierten Rahmen zulässig. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/9877 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wie bewertet der Senat dieses Bündnis, gerade auch vor dem Hintergrund des G20-Gipfels, hinsichtlich der Gefahr, die von diesem für Rechtsstaat und Demokratie ausgeht und der offensichtlichen Gewaltgeneigtheit von zumindest einzelnen Mitgliedern? Hiermit hat sich der Senat nicht befasst. Dem parlamentarischen Fragerecht korrespondiert ein Anspruch auf Auskünfte, nicht aber auf meinungsbildende Stellungnahmen (vergleiche ThürVerfGH, Urteil vom 19.12.2008 – 35/07 –, juris Rn. 177), von denen der Senat deshalb auch im vorliegenden Fall absieht. 2. Wie gedenken angesichts der geschilderten Umstände die Behörden und Sicherheitskräfte sicherzustellen, dass alle Parteien und Gruppierungen sich den demokratischen Gepflogenheiten entsprechend darstellen und gesellschaftlich einbringen können? 3. Hat es in der Vergangenheit Maßnahmen und Überlegungen gegeben, die sicherstellen sollten, dass alle demokratischen Parteien Wahlwerbung betreiben können und ungefährdet in der Öffentlichkeit auftreten können? Wenn ja, welche? Siehe Drs. 20/8853, 20/9188, 21/4719 und 21/5318. Für die Phase des Wahlkampfes erstellt die Polizei Hamburg im Übrigen in ständiger Praxis einen gesonderten Einsatzbefehl , der für die bevorstehende Bundestagswahl derzeit erarbeitet wird. Bei Störungen des Wahlkampfes treffen die Polizeikommissariate beziehungsweise das Landeskriminalamt (LKA) im jeweiligen Einzelfall die erforderlichen Maßnahmen. Angemeldete (Wahl-)Veranstaltungen und Informationsstände werden im Rahmen des täglichen Dienstes sowie bei Erkenntnissen zu bevorstehenden Störungen lageangepasst und einzelfallbezogen geschützt sowie Störungen beseitigt. Das LKA beurteilt bei allen bekannten Wahlveranstaltungen die Sicherheitslage. Die Polizei trifft erforderlich werdende Maßnahmen im Einzelfall, insbesondere erforderliche Schutzmaßnahmen .