BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9878 21. Wahlperiode 25.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 19.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Kostenbelastung von kinderreichen Familien durch Klassenfahrten (II) In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage „Kostenbelastung von kinderreichen Familien durch Klassenfahrten“ (Drs. 21/9436) führt der Senat aus, dass Schulen „für Schulfahrten zur Vermeidung finanzieller Härten zusätzliche Reisekostenzuschüsse aus ihrem Schulbudget gewähren dürfen “. Auch könnten Kinder aus Familien mit niedrigem Einkommen Leistungen aus dem vom Bund finanzierten Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Gemäß Ziffer 7.3 der Richtlinien für Schulfahrten „werden bei Schulfahrten im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel der zuständigen Behörde bedürftigen Schülerinnen und Schülern Zuschüsse gewährt.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Schulfahrten tragen wesentlich zur Entwicklung des Schullebens bei. Sie sind aufgrund der erzieherischen und unterrichtlichen Möglichkeiten von besonderer Bedeutung . Für verpflichtende Fahrten wie Klassen- und Studienfahrten ins In- und Ausland, Wandertage, Exkursionen und Projektfahrten gelten nach Ziffer 7.2 der Richtlinien für Schulfahrten folgende Höchstkostensätze: Stufen Höchstkosten für sämtliche Fahrten in einer Stufe Klassen 1 bis 4 220 Euro Klassen 5 und 6 275 Euro Klassen 7 bis 10 350 Euro Sekundarstufe II 450 Euro Mit diesen Beträgen müssen alle Kosten der Schülerin beziehungsweise des Schülers (Unterkunft, Verpflegung, Fahrgeld, Nebenkosten, Taschengeld) abgedeckt werden. Um allen Schülerinnen und Schülern die Teilnahme an Klassenfahrten zu ermöglichen , dürfen Schulen gemäß Ziffer 7.3 der Richtlinien für Schulfahrten zur Vermeidung finanzieller Härten zusätzliche Reisekostenzuschüsse aus ihrem Schulbudget gewähren, sofern die Sorgeberechtigten ihre Reisekosten nicht über das Bildungsund Teilhabepaket erstattet bekommen. Ferner werden aus dem vom Bund finanzierten Bildungs- und Teilhabepaket für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld), von Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ), von Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes, von Wohngeld oder von Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz die tatsächlichen Kosten für alle verpflichtenden eintägigen und mehrtägigen Schulfahrten übernommen . Drucksache 21/9878 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Diese Leistung können auch Kinder aus Familien erhalten, die keine der genannten Leistungen beziehen, deren Einkommen jedoch so niedrig ist, dass zwar der laufende Lebensunterhalt, nicht jedoch die Bildungs- und Teilhabekosten gedeckt sind. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welches sind die zuständigen Behörden gemäß Ziffer 7.3 der Richtlinie für Schulfahrten? Nach Ziffer 7.3 der Richtlinien für Schulfahrten liegt die Zuständigkeit für Reisekostenzuschüsse für Schulfahrten außerhalb des Bildungs- und Teilhabepaketes bei der Behörde für Schule und Berufsbildung. 2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Zuschüsse gewährt werden? Zuschüsse können für besonders gelagerte Einzelfälle, die als Härtefälle gewertet werden, gewährt werden. Da es sich um Einzelfallentscheidungen handelt, gibt es keine allgemeinen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Ziel ist es, finanzielle Härten zu vermeiden und allen Schülerinnen und Schülern die Teilnahme an Klassenfahrten zu ermöglichen, siehe Vorbemerkung. 3. In welchem Umfang wurden in den einzelnen Behörden 2016 Anträge auf Zuschüsse gestellt? 4. In welchem Umfang wurden von welcher Behörde 2016 Zuschüsse gewährt? Der zuständigen Stelle in der Behörde für Schule und Berufsbildung lagen 2016 keine Anträge vor. Daten zum Umfang der in den Schulen abschließend bearbeiteten Anträge werden nicht zentral erfasst und liegen deshalb nicht zentral vor. Zum Umfang der von den Schulen gewährten Zuschüsse siehe Anlage. 5. Handelt es sich bei diesen Zuschüssen um die oben genannten Leistungen aus dem vom Bund finanzierten Bildungs- und Teilhabepaket? Wenn nein, bei welchen Stellen können diese Zuschüsse beantragt werden ? Nein, hierbei handelt es sich um freiwillige Leistungen der für Bildung zuständigen Behörde. Anträge können an die Schule oder direkt an die zuständige Stelle in der Behörde gerichtet werden. 6. Welche Schulen haben in welchem Umfang 2016 zusätzliche Reisekostenzuschüsse aus ihrem Schulbudget gewährt? Im Jahr 2016 haben 109 Schulen Zuschüsse aus den Schulbudgets gewährt, siehe Anlage. 7. Wie erklärt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Tatsache , dass trotz der zusätzlichen Leistungen in zunehmendem Maße Kinder und Jugendliche aus finanziellen Gründen von Klassenfahrten abgemeldet werden? Mit den im Rahmen der Richtlinien für Schulfahrten gewährten zusätzlichen Leistungen ist es nicht erforderlich, dass Schülerinnen und Schüler aus finanziellen Gründen von einer Schulfahrt abgemeldet werden. Der für Bildung zuständigen Behörde sind derartige Fälle nicht bekannt. Zuschüsse für Schulfahrten aus den Schulbudgets in 2016 Schulname Betrag in Euro Grundschule Mümmelmannsberg 450,00 Aueschule Finkenwerder 50,00 Grundschule Kirchdorf 130,00 Goldbek-Schule 400,00 Grundschule Poppenbüttel 120,00 Schule An der Glinder Au 80,00 Schule Fuchsbergredder 100,00 Louise Schroeder Schule 120,00 Grundschule Karlshöhe mit Zweigstelle 250,00 Loki-Schmidt-Schule 35,00 Schule Rothestraße 60,00 Grundschule Thadenstraße 117,00 Gorch-Fock-Schule 117,50 Schule Lehmkuhlenweg 600,00 Schule Iserbrook 140,00 Grundschule Groß Flottbek 400,00 Grundschule Franzosenkoppel 80,00 Schule Rungwisch 215,00 Schule Barlsheide 112,00 Schule An der Isebek 100,00 Schule Kielortallee 100,00 Schule Anna-Susanna-Stieg 150,00 Schule Sethweg 200,00 Schule Moorflagen 687,40 Schule Röthmoorweg 170,00 Schule auf der Uhlenhorst 180,00 Schule Lämmersieth 115,00 Schule Neubergerweg 642,00 Schule Ratsmühlendamm 280,00 Schule Kamminer Straße 181,90 Schule Alsterredder 80,00 Schule Buckhorn 300,00 Schule Lemsahl-Mellingstedt 360,00 Grundschule Islandstraße 50,00 Schule Grützmühlenweg 111,00 Schule Rahlstedter Höhe 70,00 Schule Oppelner Straße 627,00 Grundschule Heidhorst 160,00 Schule In der Alten Forst 65,00 Schule Scheeßeler Kehre 200,00 Grundschule am Kiefernberg 321,30 Elbinselschule 90,00 Grundschule An der Haake 90,00 Schule Schnuckendrift 252,00 Grundschule Stübenhofer Weg 372,00 Elbschule Bildungszentrum Hören und Kommunikation 144,00 ReBBZ Altona 690,00 ReBBZ Altona-West 430,90 ReBBZ Harburg 1.145,30 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9878 3 Anlage Schulname Betrag in Euro ReBBZ Billstedt 250,00 ReBBZ Wandsbek-Nord 552,65 ReBBZ Wandsbek-Süd 2.300,00 Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte 400,00 Schule Elfenwiese 384,00 Stadtteilschule Helmuth Hübener 2.780,00 Gyula Trebitsch Schule Tonndorf 815,00 Stadtteilschule Bergstedt 150,00 Max-Schmeling-Stadtteilschule 555,00 Stadtteilschule Alter Teichweg 1.592,41 Stadtteilschule Mümmelmannsberg 1.808,00 Stadtteilschule Bergedorf 800,00 Heinrich-Hertz-Schule 1.274,00 Stadtteilschule Horn 530,00 Erich Kästner Schule 1.450,00 Fritz-Schumacher-Schule 720,00 Julius-Leber-Schule 5.420,40 Irena-Sendler-Schule 672,00 Goethe-Schule-Harburg 2.327,65 Nelson-Mandela-Schule im Stadtteil Kirchdorf 3.130,00 Max-Brauer-Schule 3.139,00 Stadtteilschule Blankenese 180,00 Stadtteilschule Eppendorf 290,00 Stadtteilschule Lohbrügge 175,00 Stadtteilschule Wilhelmsburg 75,00 Stadtteilschule Meiendorf 100,00 Schule auf der Veddel 505,00 Stadtteilschule Altrahlstedt 50,00 Kurt-Tucholsky-Schule 4.054,00 Stadtteilschule Stellingen 130,00 Stadtteilschule Bramfeld 99,00 Stadtteilschule Flottbek 350,00 Stadtteilschule Oldenfelde 100,00 Stadtteilschule Barmbek 628,00 Stadtteilschule Hamburg-Mitte 360,00 Lessing-Stadtteilschule 240,00 Stadtteilschule Am Hafen 1.740,00 Otto-Hahn-Schule 1.103,00 Schule Maretstraße 1.230,00 Matthias-Claudius-Gymnasium 200,00 Gymnasium Buckhorn 570,00 Heisenberg-Gymnasium 742,00 Gymnasium Corveystraße 450,00 Goethe-Gymnasium 1.400,00 Gymnasium Altona 80,00 Gymnasium Heidberg 435,00 Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer 2.204,00 Gymnasium Lohbrügge 130,00 Gymnasium Oberalster 250,00 Gymnasium Finkenwerder 440,50 Emilie-Wüstenfeld-Gymnasium 726,00 Drucksache 21/9878 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Schulname Betrag in Euro Gymnasium Rahlstedt 150,00 Gelehrtenschule des Johanneums 150,00 Gymnasium Hochrad 2.637,00 Gymnasium Othmarschen 1.150,00 Gymnasium Ohlstedt 2.325,00 Gymnasium Hummelsbüttel 1.523,90 Gesamt 69.963,81 Quelle: Interne Daten der zuständigen Behörde Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9878 5 9878ska_Text 9878ska_Anlage