BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/988 21. Wahlperiode 14.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 06.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Havarien der „NYK OLYMPUS“ am 3. und 4.7.2015 Durch Zeitungsberichte und persönliche Beobachtungen hat sich am 3. Und 4. Juli folgendes Bild vermittelt: Die „NYK OLYMPUS“ mit 336 m Länge und 45,80 m Breite hat am 3. und 4.7.2015 beim Auslaufen aus dem Hamburger Hafen zwei Havarien erfahren müssen. Am 03.07.2015 gegen 21 Uhr musste die auslaufende „NYK OLYMPUS“ vor Grünendeich ein Notankermanöver einleiten. Die Fahrrinne der Elbe ist in Höhe Grünendeich 300 m breit. Da sie mit der Tide fuhr, wurde sie vom Gezeitenstrom um 180 Grad vor Anker gedreht. Das kurz nach ihr ausgelaufene Kreuzfahrtschiff „MSC Splendida“ musste vor dem Anleger Lühe aufstoppen und das Drehmanöver abwarten, bevor es den Havaristen passieren konnte. Die „Reinbek“ schien nichts mitbekommen zu haben und rauschte noch an dem Havaristen vorbei. Am 04.07.2015 gegen 13 Uhr verließ das Schiff mit Schlepperunterstützung den Nothalteplatz vor Airbus, wurde im Parkhafen gedreht und wollte die Weiterfahrt angetreten. Um 14 Uhr verlor sie bei auflaufendem Wasser vor Blankenese-Unterfeuer erneut Fahrt. Die bereits nach Neumühlen zurückgekehrten Schlepper eilten zurück und stellten um 14.30 Uhr Leinenverbindung her. Die „NYK OLYMPUS“ wurde rückwärts erneut an den Nothalteplatz gezogen und um 15.30 Uhr vertäut. Die Schlepper verblieben in unmittelbarer Nähe. Um 18 Uhr setzte die „NYK OLYMPUS“ die Fahrt fort und begegnete vor Blankenese der „MSC ARIANE“. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority (HPA) und der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung wie folgt: 1) Welche Ursache hatten a) das Notanker- und Drehmanöver der „NYK OLYMPUS“ am 3.7.2015 vor Grünendeich und Nach Erkenntnissen der Hamburger Wasserschutzpolizei waren ein plötzlich auftretender Defekt an der Steuerölleitung der Hauptmaschine und eine daraufhin automatisch erfolgte Abschaltung der Hauptmaschine ursächlich für das Notankermanöver. Der Vorfall wird nach Aussage der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) als Vorkommnis eingestuft (nach IMO-Code und RL 2009/18) beziehungsweise als „einfa- Drucksache 21/988 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 cher“ Seeunfall nach SUG § 1a Nummer 1b eingestuft. Er wird deshalb nicht von der BSU untersucht. Derartige Maschinenausfälle mit anschließender Notankerung kommen nach Aussage der BSU häufiger vor. b) das Aufstoppmanöver am 4.7.2015 vor Blankenese Unterfeuer? Bei dem Aufstoppmanöver der NYK OLYMPUS am 4. Juli 2015 vor dem Blankeneser Unterfeuer handelte es sich nicht um ein Notmanöver, sondern um ein verkehrsbedingtes Aufstoppen des Schiffes. 2) Welche Hamburger- und Bundesbehörden wurden wann und wie über die beiden Notfall-Manöver informiert? Die Nautische Zentrale wurde über das Ankermanöver der NYK OLYMPUS am 3. Juli 2015 um 21.10 Uhr von der Revierzentrale Brunsbüttel informiert. Das Aufstoppen der NYK OLYMPUS am 4. Juli 2015 um 14:15 Uhr wurde von der Nautischen Zentrale nach Rücksprache mit der Revierzentrale Brunsbüttel veranlasst. Die Wasserschutzpolizei Hamburg erhielt am 3. Juli 2015 um 20.56 Uhr darüber Kenntnis, dass das MS NYK OLYMPUS Maschinenprobleme habe. Kurze Zeit später ist die Wasserschutzpolizei über die Notankerung informiert worden. Die Meldungen hatte der Lotse der NYK OLYMPUS jeweils über Seefunk an die Revierzentrale Brunsbüttel abgesetzt. Die Wasserschutzpolizei informierte im Anschluss fernmündlich die Berufsgenossenschaft Verkehr und Transportwirtschaft über die Vorfälle. 3) Welche Empfehlungen haben a) die Hamburger Behörden, b) die Schiffsführung und der Elblotse, c) die Revierzentrale, Die Nautische Zentrale hat nach Rücksprache mit der Verkehrszentrale Brunsbüttel am 4. Juli 2015 um 14.15 Uhr das MS NYK OLYMPUS zur Fahrt zum Warteplatz Finkenwerder Pfähle angewiesen. Dieses Manöver wurde mit den Lotsen abgestimmt. Für dieses Manöver wurden in Abstimmung mit der Schiffsleitung/Lotsen zwei Seeschiffsassistenzschlepper bereitgestellt. d) das Havariekommando, Hierzu wurden der zuständigen Behörde von den Bundesbehörden keine Informationen übermittelt. e) die Wasserschutzpolizei für die einzelnen Manöver gegeben? Bitte für jedes Manöver die navigatorischen Empfehlungen unter Benennung der Beteiligten einzeln angeben . Keine. 4) Warum durfte die „Reinbek“ bei dem äußerst engen Manöver der „NYK OLYMPUS“ am 03.07.2015 trotzdem noch flott vorbeifahren? Hierzu wurden der zuständigen Behörde von den Bundesbehörden keine Informationen übermittelt. 5) Wie wurde insbesondere die Durchführbarkeit des Drehmanövers in der Fahrrinne bewertet, da die „NYK OLYMPUS“ länger als die Fahrrinne breit ist? Hierzu wurden der zuständigen Behörde von den Bundesbehörden keine Informationen übermittelt. 6) Die Hamburger Behörden verfügen bei Manövrierunfähigkeit beziehungsweise bei einem Festkommen von Großschiffen, die länger als die Breite des Fahrwassers sind, über Notfallpläne. a) Ist diese Aussage zutreffend? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/988 3 b) Wie sieht der Notfallplan auf Hamburger Gebiet (zum Beispiel vor Blankenese), insbesondere bei einem risikobehafteten Drehmanöver außerhalb der Drehkreise, aus. Bitte als Anlage beifügen. Im Hamburger Hafen werden keine risikobehafteten Drehmanöver durchgeführt. Notfällen wird im Hamburger Hafen immer im Rahmen von Einzelfallentscheidungen begegnet; Hafenlotsen, Seeschiffsassistenzschlepper sowie weitere für eine mögliche Schadensminimierung relevante Stellen wie Festmacher, Wasserschutzpolizei, und Feuerwehr stehen im Bedarfsfall unmittelbar und zu jeder Zeit zur Verfügung (siehe auch Drs. 21/105 sowie 21/122). c) Welche genaue Leitungskompetenz tragen die Hamburger Behörden für einen Notfall innerhalb und außerhalb des hamburgischen Staatsgebietes, insbesondere beim Notankern und der damit verbundenen tidenbedingten Einleitung von Drehmanövern? Bitte bei etwaigen Unterschieden hinsichtlich der territorialen Zuständigkeit genau abgrenzen und Unterschiedlichkeit darstellen. Innerhalb des Hamburger Hafens entscheiden, wenn sich Notfälle an Bord eines Schiffes ergeben, zunächst Kapitän/Lotse über alle an Bord zu treffenden Notfallmaßnahmen . Diese Maßnahmen werden mit der Nautischen Zentrale abgestimmt und können von dieser bestätigt oder geändert werden. Bei komplexen Schadenslagen fungiert die Nautische Zentrale innerhalb des Hamburger Hafens als Meldekopf für das anlassbezogene Aufwachsen des Zentralen Katastrophenschutzes in Hamburg (siehe auch Drs. 20/11471). d) Welche Hamburger beziehungsweise welche Bundesbehörde leitete die Notfallmaßnahmen jeweils am 3.7. und am 4.7.2015? Für den 3. Juli 2015 wurden der zuständigen Behörde durch die abgefragten relevanten Bundesbehörden keine einschlägigen Informationen zur Verfügung gestellt. Die Maßnahme am 4. Juli 2015, die von der zuständigen Behörde nicht als Notfallmaßnahme bewertet wurde, leitete die Nautische Zentrale. e) Wann wurde zu den beiden Manövern der Notfall durch wen ausgerufen und abgeschlossen? Für den 3. Juli 2015 siehe Antworten zu 2. und 6. d). Für die Maßnahme am 4. Juli 2015 wurde kein Notfall ausgerufen (siehe Antworten zu 3. a) bis c) und 6. d). f) Wer waren die Beteiligten, die laut Notfallplan hätten involviert sein müssen, und welche Beteiligten waren tatsächlich im Einsatz? Die notwendigerweise zu beteiligenden Parteien/Personen der Maßnahme am 4. Juli 2015 waren die Nautische Zentrale, die Elblotsen, die Hafenlotsen, die Seeschiffsassistenzschlepper und die Festmacher. Alle relevanten Parteien waren auch tatsächlich an dem Einsatz beteiligt. g) Wie bewerten die zuständigen und verantwortlichen Instanzen des Notfallmanagements die Ergebnisse der Abarbeitung der beiden Notfallsituationen? Die zuständige Behörde bewertet die Verlegung der NYK OLYMPUS am 4. Juli 2015 nicht als Notfallmanöver. Das Schiff wurde nach der Information der Nautischen Zentrale um 14.15 Uhr mit Schlepperassistenz zu den Finkenwerder Pfählen gebracht und dort um 16.13 Uhr sicher festgemacht. Alle für dieses Manöver notwendigen Informationswege sowie deren Ablauf funktionierten sicher und reibungslos. h) Unabhängig von dem aktuellen Fall der „NYK OLYMPUS“: Wo sind die Notfallpläne für die Delegations- und Bundesstrecke öffentlich beziehungsweise im Internet einsehbar? Aus Sicherheitsgründen und einsatztaktischen Gründen ist eine Veröffentlichung von Notfallplänen grundsätzlich nicht vorgesehen. Darüber hinaus siehe Antwort zu 6. a) und b). Drucksache 21/988 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 7) Warum wurde die „NYK OLYMPUS“ jeweils vor Airbus an den Pfählen festgemacht und nicht in ein Hafenbecken verholt? NYK OLYMPUS wurde aus verkehrlichen Gründen an die Finkenwerder Pfähle gelegt, da das Schiff zu einem späteren Zeitpunkt und nach Abstimmung mit der Revierzentrale Brunsbüttel die Fahrt fortsetzen sollte und auch fortgesetzt hat. Für ebensolche Verkehrssituationen sind die Liegeplätze an den Finkenwerder Pfählen vorgesehen und stehen unter der Disposition der Nautischen Zentrale unabhängig von der Verfügbarkeit privater Liegeplätze jederzeit zur Verfügung. 8) Welche atomaren und weiteren Gefahrgüter hatte die „NYK OLYMPUS“ geladen? Bitte genau benennen. Das MS „NYK OLYMPUS“ hatte zum Zeitpunkt der in Rede stehenden Vorfälle keine radioaktiven Stoffe der Gefahrgutklasse 7 geladen. Zu den weiteren an Bord befindlichen Gefahrgütern siehe Anlage 1. 9) Gibt es Ermittlungen von staatlichen Instanzen aufgrund der beiden Havarien? Die Wasserschutzpolizei Hamburg hat Ermittlungen zum Maschinenausfall am 3. Juli 2015 durchgeführt; darüber hinaus siehe Antwort zu 1. b). 10) Welche Havarien gab es im Jahre 2015 a) auf der Elbe? b) auf der Elbe im Stadtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg? Siehe Anlage 2. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/988 5 Anlage 1 Klasse UN-Nr. Richtiger technischer Name 1.4S 0012 CARTRIDGES FOR WEAPONS, INERT PROJECTILE 2.1 1950 AEROSOLS 2.2 1018 CHLORODIFLUOROMETHANE 2.2 1066 NITROGEN, COMPRESSED 2.2 1950 AEROSOLS 2.2 1982 TETRAFLUOROMETHANE 2.2 2857 REFRIGERATING MACHINES 2.2 3159 1,1,1,2-TETRAFLUOROETHANE 2.2 3164 ARTICLES, PRESSURIZED, PNEUMATIC 2.3 1741 BORON TRICHLORIDE 3 1090 ACETONE 3 1105 PENTANOLS 3 1106 AMYLAMINE 3 1120 BUTANOLS 3 1123 BUTYL ACETATES 3 1133 ADHESIVES 3 1134 CHLOROBENZENE 3 1139 COATING SOLUTION 3 1145 CYCLOHEXANE 3 1155 DIETHYL ETHER 3 1159 DIISOPROPYL ETHER 3 1169 EXTRACTS, AROMATIC, LIQUID 3 1170 ETHANOL SOLUTION 3 1173 ETHYL ACETATE 3 1192 ETHYL LACTATE 3 1197 EXTRACTS, FLAVOURING, LIQUID 3 1206 HEPTANES 3 1212 ISOBUTANOL 3 1219 ISOPROPANOL 3 1230 METHANOL 3 1245 METHYL ISOBUTYL KETONE 3 1263 PAINT 3 1266 PERFUMERY PRODUCTS 3 1268 PETROLEUM DISTILLATES, N.O.S. 3 1289 SODIUM METHYLATE SOLUTION 3 1292 TETRAETHYL SILICATE 3 1297 TRIMETHYLAMINE, AQUEOUS SOLUTION 3 1299 TURPENTINE 3 1648 ACETONITRILE 3 1866 RESIN SOLUTION 3 1922 PYRROLIDINE 3 1987 ALCOHOLS, N.O.S. ETHANOL 3 1992 FLAMMABLE LIQUID, TOXIC, N.O.S. 3 1993 FLAMMABLE LIQUID, N.O.S. 3 2052 DIPENTENE 3 2056 TETRAHYDROFURAN 3 2058 VALERALDEHYDE 3 2265 N,N-DIMETHYLFORMAMIDE 3 2310 PENTANE-2,4-DIONE 3 2381 DIMETHYL DISULPHIDE 3 2398 METHYL TERT-BUTYL ETHER 3 2456 2-CHLOROPROPENE 3 2924 FLAMMABLE LIQUID, CORROSIVE, N.O.S. 3 3065 ALCOHOLIC BEVERAGES 3 3092 1-METHOXY-2-PROPANOL 3 3269 POLYESTER RESIN KIT Drucksache 21/988 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Klasse UN-Nr. Richtiger technischer Name 3 3272 ESTERS, N.O.S. 3 3295 HYDROCARBONS, LIQUID, N.O.S. 3 3473 FUEL CELL CARTRIDGES 4.1 1334 NAPHTHALENE, REFINED 4.1 2717 CAMPHOR 4.1 3089 METAL POWDER, FLAMMABLE, N.O.S. 4.1 3175 SOLIDS CONTAINING FLAMMABLE LIQUID, N.O.S. 4.2 1431 SODIUM METHYLATE 4.2 3088 SELF-HEATING SOLID, ORGANIC, N.O.S. 4.2 3189 METAL POWDER, SELF-HEATING, N.O.S. 4.3 1340 PHOSPHORUS PENTASULPHIDE 5.1 1463 CHROMIUM TRIOXIDE, ANHYDROUS 5.1 1467 GUANIDINE NITRATE 5.1 1479 OXIDIZING SOLID, N.O.S. 5.1 1490 POTASSIUM PERMANGANATE 5.1 1493 SILVER NITRATE 5.1 1495 SODIUM CHLORATE 5.1 1498 SODIUM NITRATE 5.1 2014 HYDROGEN PEROXIDE, AQUEOUS SOLUTION 5.1 2468 TRICHLOROISOCYANURIC ACID, DRY 5.1 2984 HYDROGEN PEROXIDE, AQUEOUS SOLUTION 5.2 3106 ORGANIC PEROXIDE TYPE D, SOLID 5.2 3107 ORGANIC PEROXIDE TYPE E, LIQUID 5.2 3108 ORGANIC PEROXIDE TYPE E, SOLID 6.1 1135 ETHYLENE CHLOROHYDRINE, MARINE POLLUTANT 6.1 1545 ALLYL ISOTHIOCYANATE, STABILIZED 6.1 1564 BARIUM COMPOUND, N.O.S. 6.1 1593 DICHLOROMETHANE 6.1 1664 NITROTOLUENES, LIQUID 6.1 1671 PHENOL, SOLID 6.1 1680 POTASSIUM CYANIDE, SOLID 6.1 1689 SODIUM CYANIDE, SOLID 6.1 1695 CHLOROACETONE, STABILIZED 6.1 1810 PHOSPHORUS OXYCHLORIDE 6.1 1888 CHLOROFORM 6.1 1916 2,2'-DICHLORODIETHYL ETHER 6.1 2290 ISOPHORONE DIISOCYANATE 6.1 2291 LEAD COMPOUND, SOLUBLE, N.O.S. 6.1 2746 PHENYL CHLOROFORMATE 6.1 2810 TOXIC LIQUID, ORGANIC, N.O.S. 6.1 2927 TOXIC LIQUID, CORROSIVE, ORGANIC, N.O.S. 6.1 3026 COUMARIN DERIVATIVE PESTICIDE, LIQUID, TOXIC 6.1 3287 TOXIC LIQUID, INORGANIC, N.O.S. 6.1 3288 TOXIC SOLID, INORGANIC, N.O.S. 6.1 3293 HYDRAZINE, AQUEOUS SOLUTION 6.1 3437 CHLOROCRESOLS, SOLID 6.1 3439 NITRILES, SOLID, TOXIC, N.O.S. 6.1 3451 TOLUIDINES, SOLID 6.1 3455 CRESOLS, SOLID 8 1719 CAUSTIC ALKALI LIQUID, N.O.S. 8 1744 BROMINE 8 1759 CORROSIVE SOLID, N.O.S. 8 1760 CORROSIVE LIQUID, N.O.S. 8 1779 FORMIC ACID 8 1790 HYDROFLUORIC ACID 8 1805 PHOSPHORIC ACID SOLUTION 8 1814 POTASSIUM HYDROXIDE SOLUTION Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/988 7 Klasse UN-Nr. Richtiger technischer Name 8 1818 SILICON TETRACHLORIDE 8 1823 SODIUM HYDROXIDE, SOLID 8 1824 SODIUM HYDROXIDE SOLUTION 8 1830 SULPHURIC ACID 8 1836 THIONYL CHLORIDE 8 1903 DISINFECTANT, LIQUID, CORROSIVE, N.O.S. 8 1940 THIOGLYCOLIC ACID 8 2031 NITRIC ACID 8 2209 FORMALDEHYDE SOLUTION 8 2259 TRIETHYLENETETRAMINE 8 2289 ISOPHORONEDIAMINE 8 2579 PIPERAZINE 8 2672 AMMONIA SOLUTION 8 2734 AMINES, LIQUID, CORROSIVE, FLAMMABLE, N.O.S. 8 2735 AMINES, LIQUID, CORROSIVE, N.O.S. 8 2789 ACETIC ACID, GLACIAL 8 2794 BATTERIES, WET, FILLED WITH ACID 8 2795 BATTERIES, WET, FILLED WITH ALKALI 8 2796 SULPHURIC ACID 8 2802 COPPER CHLORIDE 8 2922 CORROSIVE LIQUID, TOXIC, N.O.S. 8 2923 CORROSIVE SOLID, TOXIC, N.O.S. 8 3253 DISODIUM TRIOXOSILICATE 8 3259 AMINES, SOLID, CORROSIVE, N.O.S. 8 3260 CORROSIVE SOLID, ACIDIC, INORGANIC, N.O.S. 8 3261 CORROSIVE SOLID, ACIDIC, ORGANIC, N.O.S. 8 3263 CORROSIVE SOLID, BASIC, ORGANIC, N.O.S. 8 3264 CORROSIVE LIQUID, ACIDIC, INORGANIC, N.O.S. 8 3265 CORROSIVE LIQUID, ACIDIC, ORGANIC, N.O.S. 8 3266 CORROSIVE LIQUID, BASIC, INORGANIC, N.O.S. 8 3267 CORROSIVE LIQUID, BASIC, ORGANIC, N.O.S. 8 3453 PHOSPHORIC ACID, SOLID 8 3463 PROPIONIC ACID 8 3495 IODINE 9 2211 POLYMERIC BEADS, EXPANDABLE 9 3077 ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, SOLID, N.O.S. 9 3082 ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S. 9 3090 LITHIUM METAL BATTERIES 9 3166 VEHICLE, FLAMMABLE LIQUID POWERED 9 3268 SAFETY DEVICES 9 3316 CHEMICAL KIT 9 3363 DANGEROUS GOODS IN APPARATUS 9 3480 LITHIUM ION BATTERIES 9 3481 LITHIUM ION BATTERIES PACKED WITH EQUIPMENT 9 3496 BATTERIES, NICKEL-METAL HYDRIDE Drucksache 21/988 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Anlage 2 Zu 10. a): beteiligte Fahrzeuge techn. Probleme i.V.m. Notankerungen Grundberührung Grundsitzer (Festkommer) Sinken Kollision im fließenden Verkehr 1) Kollision mit Anlegern , Schifffahrtszeichen oder festgemachten Fahrzeugen Seeschiffe 8 3 6 Binnenschiffe 1 Hafenfahrzeuge Sportboote 5 1 1 Zu 10. b): beteiligte Fahrzeuge techn. Probleme i.V.m. Notankerungen Grundberührung Grundsitzer (Festkommer) Sinken Kollision im fließenden Verkehr 1) Kollision mit Anlegern , Schifffahrtszeichen oder festgemachten Fahrzeugen Seeschiffe 2 2) 3 3 15 Binnenschiffe 1 3 5 6 Hafenfahrzeuge 1 3 11 Sportboote 1 4 4 2 Anmerkungen: 1) Bei einem Vorfall Kollision im fließenden Verkehr sind mindestens zwei Fahrzeuge beteiligt. 2) Bei einem Seeschiff waren aufgrund von Sturmböen die Festmacherleinen gebrochen und das Schiff driftete vom Liegeplatz ab. Eine Notankerung unterblieb, da rechtzeitig Schlepper zur Verfügung standen.