BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9881 21. Wahlperiode 25.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein und Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 19.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Elektronisches Anwaltspostfach – Ist die Freie und Hansestadt Hamburg gerüstet für die Umsetzung? (IV) Das elektronische Anwaltspostfach ist vonseiten der Anwaltschaft in Betrieb genommen worden. Um den Zweck des Postfachs zu erfüllen, müssen auch die Hamburger Gerichte auf den elektronischen Rechtsverkehr hinreichend eingestellt sein. Dazu gehört, dass die notwendige Infrastruktur in den Gerichtssälen der Hamburger Gerichte bereitgestellt wird. Bisher ist geplant, dass eine vollständige Zulassung des elektronischen Rechtsverkehrs bei allen vom E-Justice-Gesetz erfassten Gerichte bis Ende 2017 erfolgen soll.1 Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welche Maßnahmen wurden wann vom Senat getroffen, um einen reibungslosen Zugang für die Kommunikation über das elektronische Postfach mit den Rechtsanwälten sicherzustellen? Siehe Drs. 21/5350, 21/6068 und 21/7182 sowie Protokoll des Ausschusses für Justiz und Datenschutz Nummer 21/13 vom 24. Februar 2017. 2. Wird in den Gerichtssälen eine ausreichende Stromversorgung beziehungsweise die notwendige Infrastruktur bereitgestellt sein, damit die Rechtsanwälte den elektronischen Rechtsverkehr reibungslos dort nutzen können? a. Wenn ja, seit wann beziehungsweise ab wann ist dies in welchem Gericht geplant? b. Wenn nein, warum nicht beziehungsweise in welchem Gericht ist dies noch nicht in ausreichendem Maße geschehen? Eine ausreichende Stromversorgung ist in allen Gerichtssälen vorhanden. 3. Inwieweit wird in den Gerichtssälen ein Zugang zu WLAN für die Benutzung durch die Rechtsanwälte bereitgestellt sein? a. Wenn ja, ab wann und in welchem Gericht? b. Wenn nein, warum nicht? Eine Bereitstellung von WLAN befindet sich derzeit in der Prüfung. 4. Gibt es Hinweise, dass die Kommunikation nicht reibungslos funktioniert ? 1 Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/6068 vom 27.09.2016. Drucksache 21/9881 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, an welchen Gerichten, in wie vielen Fällen und warum? Nein. 5. Welche Abweichungen von den ursprünglichen Planungen gibt es? Keine. 6. Wo und bei welchen Gerichten gibt es Probleme bei der Umsetzung? Wie unterstützt die Justizbehörde die Gerichte und Staatsanwaltschaft bei der Lösung der Probleme und der Einrichtung der elektronischen Kommunikation? 7. Welche Gerichte können keinen vollständigen elektronischen Rechtsverkehr mit den Rechtsanwälten gewährleisten (bitte begründen)? Welche alternativen Lösungen gibt es für Rechtsanwälte, da das Postfach nun freigeschaltet ist? Siehe Drs. 21/7182. 8. Wie viele und welche Gerichte sowie Staatsanwaltschaften sind bisher auf den Zugang teilweise oder komplett vorbereitet und können mit den Anwälten an der elektronischen Kommunikation ab sofort teilnehmen (bitte nach Amtsgerichten, Landgericht, Oberlandesgericht, Verwaltungsgericht , Oberverwaltungsgericht, Sozialgericht, Landessozialgericht , Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und Staatsanwaltschaft gegliedert darstellen)? Siehe Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Hamburg, HmbGVBl. 2008, S. 51, zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. März 2017, HmbGVBl. S. 90. (abrufbar unter http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/ bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-ERVVHA2008rahmen&doc.part=X& doc.origin=bs&st=lr). 9. Wie wird gewährleistet, dass Unterlagen, E-Mails der Anwälte unproblematisch ab welchem Zeitpunkt bei den Gerichten auf elektronischem Wege eingehen können? Siehe Drs. 21/5350 und 21/7182.