BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9882 21. Wahlperiode 25.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 19.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Drei Jahre P+R-Gebühren – Was hat die Pendlerabzocke unter dem Strich gebracht? Seit dem 28. Juli 2014 ist die Nutzung bestimmter Park-and-ride(P+R)- Anlagen auf Beschluss des SPD-Senats (Drs. 20/9662) nur noch gegen Gebühr möglich. Nach und nach werden seither weitere Standorte mit der Gebührenpflicht überzogen. Zuletzt wurden im Oktober vergangenen Jahres die P+R-Anlagen Fuhlsbüttel, Langenhorn-Nord und Ohlsdorf der Gebührenpflicht unterworfen. Bis 2017 soll die Gebührenpflicht gemäß der ursprünglichen Planungen auf alle weiteren P+R-Anlagen in Hamburg ausgedehnt werden. Die Einführung der Gebührenpflicht wurde vom Senat vor allem mit Verbesserungen in den Bereichen Qualität und Sicherheit sowie einem zukünftigen Kapazitätsausbau gerechtfertigt. Insbesondere letzterer ist bis Mitte März 2017 nicht erfolgt, wie mehrere CDU-Anfragen (Drs. 21/516, 21/2242, 21/3044, 21/5888, 21/8274) ergeben hatten. Seit der Einführung der Gebührenpflicht wurde nur eine einzige zusätzliche P+R-Anlage, 2016 in Poppenbüttel , eröffnet. Im Gegenzug wurde beispielsweise die P+R-Anlage Hagenbecks Tierpark/Lokstedter Höhe mit 166 Stellplätzen, die eigentlich nur vorübergehend für die Flüchtlingsunterbringung zweckentfremdet werden sollte, Ende Juli 2016 klammheimlich sogar dauerhaft geschlossen und für ein Wohnungsbauvorhaben umgewidmet, wie erst durch eine weitere CDU- Anfrage (Drs. 21/4925) aufgedeckt wurde. Unter dem Strich standen im März 2017 im Vergleich zur der Zeit vor der Einführung der Gebührenpflicht und unter Einbeziehung der für die Flüchtlingsunterbringung zweckentfremdeten Anlagen damit statt wie im Januar 2014 9.052 nur noch 7.775 P+R- Stellplätze in Hamburg zur Verfügung. Dabei hatte der SPD-Senat in Drs. 20/9662 noch verkündet, dass „in der Summe (…) nach einer ersten Abschätzung Potenziale für bis zu 2.350 neue P+R-Stellplätze“ bestehen. Auch im März 2017 hatte der Senat in Drs. 21/8274 nochmals bekräftigt, dass „das P+R-Entwicklungskonzept (…) einen mittelfristigen Ausbau von rund 2.000 Stellplätzen in den kommenden Jahren“ vorsieht. Öffentlich ist die P+R-Abzocke des SPD-Senats bisher hauptsächlich in Form des verursachten Abschreckungseffekts aufgefallen, der sich durch einen massiven Rückgang der Auslastung in den betroffenen P+R-Anlagen auszeichnet . Nimmt man die 18 Anlagen, in denen seit Juli 2014 und bis März 2017 die Gebührenpflicht eingeführt wurde, ist dort im Vergleich zum letzten Jahr ohne Gebührenpflicht insgesamt ein Auslastungsrückgang um fast 20 Prozentpunkte im Durchschnitt erfolgt. Weil sich diese Negativentwicklung früh abzeichnete, kam auch der ADAC Hansa bereits Ende April 2015 zu einem vernichtenden Urteil und sprach mit Blick auf die P+R-Gebühren von einem „verkehrspolitischen Flop“. Dies war damals umso bemerkenswerter, Drucksache 21/9882 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 als dass der ADAC seinerzeit selbst 5 Prozent der Anteile an der P+R- Betriebsgesellschaft mbH hielt. Mehrmals schon ist deutlich geworden, dass, wie es die Drs. 21/516, 21/2242 und 21/8274 eindrucksvoll bestätigt hatten, Kosten und Nutzen bei der Gebührenerhebung in einem schlechten Verhältnis stehen. Demnach waren bis Ende 2016 Gebühreneinnahmen in Höhe von rund 4 Millionen Euro erzielt worden. Dem standen seit Ende Juli 2014 allerdings Ausgaben in Höhe von rund 13 Millionen Euro gegenüber, woraus sich im Saldo ein Minus von rund 9 Millionen Euro ergab. Aus diesen Gründen und weil die P+R-Gebühren von einem frühzeitigen Umstieg vom Auto auf die Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) abhalten, hatte sich die CDU-Fraktion daher Ende 2015 mit Drs. 21/2367 und Ende Oktober 2016 mit Drs. 21/6458, vor dem Hintergrund des historischen Staudesasters nach den Sommerferien, für eine sofortige Abschaffung der P+R-Gebühren eingesetzt. Beide Anträge wurden von SPD und GRÜNEN in der Bürgerschaft abgelehnt. Es gilt daher umso mehr, zu bilanzieren, was die P+R-Gebühren seit ihrer Einführung vor drei Jahren für die Pendler und die Mobilität in Hamburg gebracht haben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Kernziel des P+R-Entwicklungskonzeptes ist, durch kontinuierliche Qualitätsverbesserungen die P+R-Anlagen für die Nutzerinnen und Nutzer besser nutzbar und attraktiver zu gestalten und gleichzeitig einen einheitlichen Standard zu erzielen. Weiterhin soll eine verkehrliche Steuerungswirkung erreicht werden, indem der Fremdparkeranteil derjenigen, die nicht den Übergang auf den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen, reduziert wird. Ein weiteres wichtiges Ziel des Konzeptes ist es, den Umstieg vom Pkw auf den ÖPNV schon in der Peripherie Hamburgs zu fördern, um den innerstädtischen Verkehr zu entlasten. Nach Abschluss des zweiten Betriebsjahres nach der Entgelteinführung zeigt sich, dass der positive Trend, der in Drs. 21/5888 bereits erläutert wurde, anhält. Dies betrifft eine deutlich steigende Auslastung auf den P+R-Anlagen, steigende Einnahmen und die damit verbundene Reduzierung des Defizites der P+R. Gleichzeitig stieg auch auf hochausgelasteten Anlagen die Verfügbarkeit von freien Stellplätzen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der P+R wie folgt: 1. Anfang 2014 standen noch 9.052 Stellplätze in den P+R-Anlagen zur Verfügung, im Oktober 2016 waren es nur noch 8.690, wobei davon damals wiederum 915 für Zwecke der Flüchtlingsunterbringung zweckentfremdet wurden, sodass effektiv nur 7.775 Stellplätze zur Verfügung standen (siehe Drs. 21/5888). Laut Drs. 21/8274 hatte sich an diesen Zahlen bis Mitte März 2017 nichts geändert. a) Wie viele P+R-Stellplätze stehen aktuell in Hamburg zur Verfügung? b) Wie viele P+R-Stell-/Parkplätze wurden seit dem 28. Juli 2014 in Hamburg neu geschaffen und wie viele davon sind kostenlos oder gebührenpflichtig? c) In welchen P+R-Anlagen wurden seit dem 28. Juli 2014 wie viele Stellplätze jeweils gestrichen? Seit der Drs. 21/5888 beziehungsweise 21/2242 hat sich kein neuer Stand ergeben. 2. Laut der Senatsantwort aus Drs. 21/5888 sieht „das P+R-Entwicklungskonzept (…) einen mittelfristigen Ausbau von rund 2.000 Stellplätzen in den kommenden Jahren vor“. a) Warum stehen heute dann weniger Stellplätze zur Verfügung als vor Einführung der Gebührenpflicht? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9882 3 b) Wie viele zusätzliche P+R-Stellplätze sollen bis zum Ende der laufenden Wahlperiode zu wann jeweils errichtet werden? c) Wann ist das Erreichen der Zielmarke von 2.000 zusätzlichen Stellplätzen geplant? Der mittel- und langfristige Bedarf an P+R-Plätzen wird sich erst nach vollständiger Einführung der Entgeltpflicht und nach Vorliegen der in der Antwort zu 13. und 14. erwähnten Potenzialanalyse abschätzen lassen. Dann wird es auch möglich sein, weitergehende Aussagen zum Zeithorizont zu machen. Im Übrigen siehe Drs. 21/5888. 3. Wie hat sich der Personalbestand der P+R-Betriebsgesellschaft zum 28. Juli 2014 dargestellt und wie stellt er sich aktuell dar? Bitte jeweils die Stellenzahl, die Beschäftigtenzahl und die Zahl der VZÄ angeben. Für den Zeitpunkt des 28. Juli 2014 betrug der Personalbestand sechs Vollzeitstellen (siehe Drs. 21/516). Mit Stand vom 1. Juli 2017 sind bei der P+R zehn Vollzeitstellen vorhanden. 4. Laut Drs. 21/2242 werden der P+R-Betriebsgesellschaft im Rahmen eines „Geschäftsbesorgungsvertrages“ seit 2003 Mitarbeiter der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) zur Verfügung gestellt. Wie hat sich der Umfang des von der HOCHBAHN bereitgestellten Personals zum 28. Juli 2014 dargestellt wie und wie stellt er sich aktuell dar? Zum 28. Juli 2014 umfasste die Gestellung von Personal zwei sogenannte Betriebsaufsichten und sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Kontrolltätigkeiten wahrnahmen . Alle acht Funktionen wurden in Vollzeit ausgeführt (siehe Drs. 21/2242). Mit Stand vom 1. Juli 2017 werden im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages eine Betriebsaufsicht und neun Beschäftigte, die in Vollzeit arbeiten, sowie eine Teilzeitkraft von der HOCHBAHN eingesetzt. 5. Laut Drs. 21/8274 war das Lösen der Parkscheine mit dem Smartphone im März 2017 noch nicht möglich. Allerdings habe seinerzeit eine „kontinuierliche Marktbeobachtung“ stattgefunden, die von der P+R- Betriebsgesellschaft durchgeführt würde, bei der aber kein Abschlusszeitpunkt definiert werden könne. Zudem habe sich bis zum damaligen Zeitpunkt „keine Entscheidungsgrundlage für die Einführung einer entsprechenden Bezahlmöglichkeit mittels Smartphone ergeben.“ a) Mittels welchen Verfahrens und anhand welcher Indikatoren erfolgt die kontinuierliche Marktbeobachtung seitens der P+R-Betriebsgesellschaft ? b) Wie genau ist der „Markt“ überhaupt operationalisiert? c) Welche Stellen in der P+R-Betriebsgesellschaft sind mit der kontinuierlichen Marktbeobachtung befasst? d) Welche Argumente sprachen zum Beantwortungszeitpunkt von Drs. 21/8274 gegen die Einführung der Bezahlmöglichkeit mittels Smartphone ? Die P+R beobachtet den Markt von Anbieterinnen und Anbietern für Vertriebslösungen mit einem Smartphone. Diese Marktbeobachtung erfolgt durch eine Mitarbeiterinnen oder einen Mitarbeiter der P+R und bezieht sich insbesondere auf die durch diese Vertriebslösungen entstehenden Kosten. Gegen die Einführung der Möglichkeit eines Lösens der Parkscheine mit dem Smartphone als Zusatz zum bewährten Vertriebsweg sprachen zum Beantwortungszeitpunkt von Drs. 21/8274 nicht nur die mit diesem Vertriebsweg verbundenen Kosten, sondern auch die Tatsache, dass zusätzliche Kosten beziehungsweise Umstellungen notwendig sind, um die Kontrollierbarkeit von Parkscheinen sicherzustellen. Drucksache 21/9882 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 6. Laut der PPP aus dem Protokoll 20/31 des Verkehrsausschusses vom 7. Januar 2014 sind mit der Gebührenpflicht folgende Zielsetzungen verbunden : „Verlagerung von heutigen P+R-Nutzern auf Anlagen mit geringerer MIV-Fahrt-Entfernung oder – bei kurzen Strecken – auch auf Fahrrad oder Buszubringer. Dadurch Vergrößerung des Angebotes für Nutzer , die auf P+R angewiesen sind.“ „Reduzierung von Fremdparkern. Hierdurch Bereitstellung von P+R- Kapazitäten für weitere Pendler.“ „Gerechtigkeit zum entgeltpflichtigen B+R-Angebot.“ Laut Drs. 21/516 aus dem Mai 2015 wurden diese Zielsetzungen zum damaligen Zeitpunkt allesamt erreicht. Im November 2015 (Drs. 21/2242), im Februar 2016 (Drs. 21/3044), im Oktober 2016 (Drs. 21/5888) im März 2017 (Drs. 21/8274) wurde diese Einschätzung jeweils mit Verweis auf Drs. 21/516 bestätigt. Allerdings konnte der Senat in keiner seiner bisherigen Antworten Zahlenmaterial beziehungsweise Daten anführen, die diese Einschätzung nachvollziehbar machen. a) Inwiefern wurde das Ziel „Verlagerung von heutigen P+R-Nutzern auf Anlagen mit geringerer MIV-Fahrt-Entfernung oder – bei kurzen Strecken – auch auf Fahrrad oder Buszubringer. Dadurch Vergrößerung des Angebotes für Nutzer, die auf P+R angewiesen sind.“ erreicht und welche konkreten Zahlen lassen für und/oder gegen die Zielerreichung anführen? b) Inwiefern wurde das Ziel „Reduzierung von Fremdparkern. Hierdurch Bereitstellung von P+R-Kapazitäten für weitere Pendler“ erreicht und welche konkreten Zahlen lassen für und/oder gegen die Zielerreichung anführen? c) Inwiefern wurde das Ziel „Gerechtigkeit zum entgeltpflichtigen B+R- Angebot“ erreicht und welche konkreten Zahlen lassen für und/oder gegen die Zielerreichung anführen? Die Ausführungen in Drs. 21/516 haben weiterhin Bestand. Genaue Zahlen hinsichtlich der Verlagerung von heutigen P+R-Nutzerinnen und -Nutzern auf Anlagen mit geringerer MIV-Fahrt-Entfernung beziehungsweise der Reduzierung von Fremdparkern liegen nicht vor. Die Wechselwirkungen zwischen P+R und B+R unter Berücksichtigung der Entgeltpflicht werden derzeit untersucht. 7. Werden zum Jahresende 2017, wie auf S. 10 in Drs. 20/9662 vom Senat angekündigt, alle P+R-Anlagen gebührenpflichtig sein? Wenn nein, warum nicht? Nein. Die Einführung der Entgeltpflicht geht nach dem P+R-Entwicklungskonzept (Drs. 20/9662) stets einher mit der Herstellung des dort beschriebenen Qualitätsstandards. Die Herstellung dieses Qualitätsstandards wird bis Ende des Jahres 2017 auf einzelnen Anlagen noch nicht abgeschlossen sein. 8. Zum Beantwortungszeitpunkt von Drs. 21/8274 galt an insgesamt 22 P+R-Anlagen an 18 U- oder S-Bahn-Haltestellen die Gebührenpflicht. An welchen P+R-Anlagen wurde die Gebührenpflicht seit dem Beantwortungszeitpunkt Drs. 21/8274 im März 2017 aufgehoben oder eingeführt? Bitte den genauen Zeitpunkt und die jeweiligen Gründe der Aufhebung beziehungsweise Einführung angeben. Zum 12. Juli 2017 wurde – wie im P+R-Entwicklungskonzept (siehe Drs. 20/9662) vorgesehen – auch auf der P+R-Anlage Poppenbüttel/Tennigkeitweg die Entgeltpflicht eingeführt. Aufgehoben wurde die Entgeltpflicht an keinem Standort. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9882 5 9. Laut des P+R-Entwicklungskonzeptes des Senats aus Drs. 20/9662 sollte ein Großteil der bis dahin von den Bezirken bewirtschafteten P+R- Anlagen in die Bewirtschaftung durch die P+R-Betriebsgesellschaft übergehen. Wie viele weitere bezirkliche P+R-Anlagen sind seit Drs. 21/8274 in die Bewirtschaftung durch die P+R-Betriebsgesellschaft mbH überführt worden, bei welchen ist dies aktuell geplant und wie viele bezirkliche P+R-Anlagen gibt es aktuell noch? Die Angaben der Drs. 21/8274 haben weiterhin Bestand. 10. Welche P+R-Anlagen in Hamburg unterliegen aktuell noch nicht der Gebührenpflicht? An den P+R-Anlagen Schnelsen, Hagenbecks Tierpark, Hochkamp, Ohlstedt, Friedrichsberg , Lattenkamp, Trabrennbahn, Bahrenfeld, Klein Flottbek und Mittlerer Landweg ist noch keine Entgeltpflicht eingeführt worden. Dasselbe gilt für die Anlagen, welche derzeit für Zwecke der öffentlich-rechtlichen Unterbringung genutzt werden. Dies sind aktuell die P+R-Anlagen Nettelnburg (Nord), Kiwittsmoor und Niendorf (Markt). 11. Laut Aussage des Senats in Drs. 21/8274 sollte „eine Planung für die Erweiterung der Kapazitäten des Parkhauses in Harburg erfolgen“. Ist diese Planung mittlerweile erfolgt? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? Die Planungsarbeiten für die Erweiterung der P+R-Anlage Harburg um circa 200 Stellplätze haben begonnen. 12. In welchem Planungs- und/oder Baustadium befinden sich die P+R- Anlagen Ochsenzoll, Rissen und Harburg, deren Inbetriebnahme laut der PPP aus dem Protokoll 20/31 des Verkehrsausschusses vom 7. Januar 2014 „kurzfristig“ beziehungsweise innerhalb von vier Jahren geplant war und wie viele Stellplätze sollen damit nach den aktuellen Planungen geschaffen werden? Siehe Antwort zu 11. Im Übrigen siehe Drs. 21/5888. 13. In welchem Planungs- und/oder Baustadium befinden sich die bis zu acht P+R-Anlagen, deren Inbetriebnahme laut der PPP aus dem Protokoll 20/31 des Verkehrsausschusses vom 7. Januar 2014 „mittelfristig“ beziehungsweise innerhalb von vier bis acht Jahren geplant war, und wie viele Stellplätze sollen damit nach den aktuellen Planungen geschaffen werden? 14. In welchem Planungs- und/oder Baustadium befinden sich die bis zu acht P+R-Anlagen, deren Inbetriebnahme laut der PPP aus dem Protokoll 20/31 des Verkehrsausschusses vom 7. Januar 2014 „langfristig“ beziehungsweise innerhalb von zwölf Jahren geplant war, und wie viele Stellplätze sollen damit nach den aktuellen Planungen geschaffen werden ? Zur Entwicklung einer Konzeption für den mittel- und langfristigen Ausbau von P+R- Plätzen wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, die für elf Standorte die technisch/ baulichen Bedingungen für den Bau oder Ausbau von P+R-Anlagen untersucht hat. Zur Ermittlung des mittel- und langfristigen Bedarfs wurde darüber hinaus eine Potenzialanalyse in Auftrag gegeben, deren Ergebnis noch nicht vorliegt. Im Übrigen siehe Drs. 21/5888.