BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9883 21. Wahlperiode 25.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 19.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Verkehrsfluss in Schnelsen aufgrund der Sperrung der Auffahrt Die für den 3. Juli angekündigte Sperrung der Auffahrt Schnelsen zur Autobahn 7 in Richtung Süden ist auf die Zeit des Starts der Hamburger Sommerferien verschoben worden. Die Auffahrt wird für den Bau des Lärmschutzdeckels im Rahmen des Ausbaus der A 7 bis Ende 2018 geschlossen. Die Bauarbeiten sollen auf die letzte Juliwoche verlegt werden, ohne dass ein konkreter Termin benannt wurde. Unabhängig vom Beginn der Bauarbeiten hat die Sperrung einer Autobahnauffahrt einen erheblichen Einfluss auf die verkehrliche Situation. Nach Aussagen des A7-Verkehrskoordinators werden Autofahrer aus dem Nordwesten Hamburgs während der Sperrung zur Auffahrt Eidelstedt an der A 23 und über das Dreieck Hamburg-Nordwest auf die A 7 umgeleitet. Empfohlen wird, über die B 4, die Holsteiner Chaussee, auszuweichen. Laut Auskunft des Senats wird der Ausbau der A 7 in enger Zusammenarbeit mit den Ländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen geplant. Die Zusammenarbeit sieht eine zeitliche Koordinierung der Baumaßnahmen im Fernstraßenbereich, länderübergreifende Information der Verkehrsteilnehmer , großräumige Ausweichstreckenempfehlungen und größtmögliche Einbeziehung der jeweiligen Institutionen vor. Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat: 1. Besteht aktuell eine Terminsetzung für den Beginn der Bauarbeiten im Rahmen der Sperrung der Auffahrt Schnelsen? a) Wenn ja, wann genau beginnen die Bauarbeiten? Ja, am 24. Juli 2017. b) Wenn nein, wird weiterhin an dem Zeitraum 24. bis 30. Juli festgehalten ? Entfällt. 2. Wer hat wann und aus welchen Gründen eine Verschiebung der Bauarbeiten anberaumt? Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) und die Behörde für Inneres und Sport haben vom Auftragnehmer eine weitere Komprimierung des präsentierten Bauablaufs eingefordert. Durch diese Optimierung konnte die Sperrung der Anschlussstelle um drei Wochen verkürzt werden. Dies führte zu einer Verschiebung des Sperrtermins um drei Wochen. Drucksache 21/9883 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Welche Ausweichrouten beziehungsweise Umleitungsstrecken resultieren aus der Sperrung der Auffahrt Schnelsen? Auf welcher Grundlage sind diese Strecken festgelegt? Während der Sperrung wird der Verkehr aus Richtung Osten (Friedrich-Ebert-Straße) über die Frohmestraße, Wählingsallee und Holsteiner Chaussee zur Anschlussstelle (AS) HH-Eidelstedt an der A 23 umgeleitet. Der aus Westen kommende Verkehr wird über die Oldesloer Straße und die Holsteiner Chaussee ebenfalls zur AS HH-Eidelstedt geführt. Bereits in Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens wurde ein „Verkehrskonzept für das nachgeordnete Netz während der Bauzeit“ für die Bauabschnitte Schnelsen und Stellingen erstellt. Dieses Gutachten hat die verkehrlichen Auswirkungen der notwendigen Brücken- und Anschlussstellensperrungen während der Bauzeit untersucht und weist Umleitungsstrecken sowie die im Vorwege erforderlichen Ertüchtigungen im nachgeordneten Netz auf. Das Gutachten ist Anlage der Planfeststellungsunterlagen. 4. Inwieweit sind die Umleitungsstrecken ertüchtigt worden? Im Vorwege der temporären Sperrung der Auffahrt Richtung Süden sind nachstehende innerstädtische Knotenpunkte zur Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses wie folgt ertüchtigt worden: An den lichtsignalgeregelten Knotenpunkten Holsteiner Chaussee/Oldesloer Straße und Holsteiner Chaussee/Wählingsallee wurden die verkehrsabhängigen Steuerungen der neuen Verkehrssituation angepasst. Die Knotenpunkte Holsteiner Chaussee/Halstenbeker Straße und Frohmestraße/ Wendlohstraße wurden ebenfalls signaltechnisch und zusätzlich baulich angepasst. 5. Auf welchen Wegen und wann werden die Maßnahmen zur Sperrung der Anschlussstelle und im nachgeordneten Netz für die Bürger und Anwohner kommuniziert? Wie bei allen verkehrlichen und baulichen Einschränkungen werden die Anwohnerinnen und Anwohner, Bürgerinnen und Bürger und die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer neben der Hinweisbeschilderung im nachgeordneten Stadtnetz über unterschiedliche Medien informiert, wie zum Beispiel über die Projektinternetseite www.hamburger-deckel.de, mobil über die A7-Nord-App, über eine detaillierte und umfangreiche Pressearbeit und direkt vor Ort mit dem Einsatz des Infomobils. 6. Wie sieht eine Koordination mit den Ländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen aus? Siehe Drs. 21/7356 sowie Drs. 21/7363. 7. Was bedeutet es im Einzelnen, wenn der Bauablauf an der Anschlussstelle Schnelsen komprimiert wird? Eine Komprimierung wurde durch eine engere Verzahnung der unterschiedlichen Gewerke erzielt. Dies sind im Einzelnen die erforderlichen Gründungs- und Montagearbeiten für die Errichtung der westlichen Tunnelportale, Bau der anschließenden Lärmschutzwände und die betriebs- und verkehrstechnische Einrichtung der Tunnelvorfelder . 8. Welche Erkenntnisse haben der Senat beziehungsweise die zuständige Stelle über Verkehrsprobleme im Bereich der Holsteiner Chaussee? Verkehrsbehinderungen in diesem Bereich der Bundesautobahnen wirken sich auf den Verkehrsfluss in der Holsteiner Chaussee aus. Der Verkehr aus Richtung Schleswig-Holstein, der bisher die Anschlussstelle Hamburg -Schnelsen nutzt, kann entweder die AS Hamburg-Schnelsen-Nord anfahren oder weiter in Richtung AS Hamburg-Eidelstedt fahren. Dadurch wird es zu einem höheren Verkehrsaufkommen in der Holsteiner Chaussee und in Verkehrsspitzenzeiten zu erhöhten Rückstaubildungen kommen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9883 3 Südlich der BAB A 23 ist auf der Holsteiner Chaussee in Fahrtrichtung Süden zu Verkehrsspitzenzeiten die Leistungsfähigkeitsgrenze der Straße erreicht. Ausweichverkehre von der BAB A 23 führen zu erhöhtem Verkehrsaufkommen. In Fahrtrichtung Norden ist aktuell lediglich zu Verkehrsspitzenzeiten zähfließender Verkehr feststellbar . Darüber hinaus wird derzeit auf der A 23 zwischen der Landesgrenze Hamburg/ Schleswig-Holstein und der Anschlussstelle Halstenbek/Rellingen der offenporige Asphalt erneuert. Dies führt zu weiterer Verkehrsbelastung im nachgeordneten Straßennetz . Die Haltbarkeit von offenporigem Asphalt ist bedingt durch den sehr hohen Hohlraumgehalt deutlich geringer als bei anderen Standardasphalten. Daher wird nach circa zehnjähriger Liegezeit eine Sanierung aufgrund vorhandener Schäden notwendig. Die Sanierung ist auch erforderlich, damit die lärmmindernde Wirkung für die Anwohner dauerhaft gewährleistet ist. Die Baudurchführung wurde wie im letzten Jahr aufgrund der deutlich geringeren Verkehrsbelastung bewusst in die Ferienzeit gelegt. Eine zeitliche Verschiebung der Arbeiten wurde geprüft, ist aber nicht möglich.