BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9892 21. Wahlperiode 28.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 20.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Auswertung des Winternotprogramms 2016/2017 – Welche Erkenntnisse zieht der Senat daraus und wie läuft es mit der Suche nach einem neuen Standort? (II) Aus Drs. 21/9747 ergeben sich einige Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Der Senat vermittelt in seiner Antwort den Eindruck, als sei die deutliche Erhöhung der Zahlen der Nutzer mit deutscher Staatsangehörigkeit von 433 Personen beim Winternotprogramm 2015/2016 gegenüber dem WNP 2016/2017 auf 774 Obdachlose ausschließlich auf eine höhere Akzeptanz des Angebots vonseiten dieser Zielgruppe zurückzuführen. Auf Basis welcher Erkenntnisse schließt der Senat aus, dass sich die Zahl der Obdachlosen mit deutscher Staatsangehörigkeit nicht insgesamt erhöht hat? Informationen zur Entwicklung der Anzahl obdachloser Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit in Hamburg liegen dem Senat nicht vor. Hierzu ergeben sich auch keine Rückschlüsse aus Drs. 21/9747. 2. Plata und Sansa beraten auch außerhalb des WNP und besorgen bei Bedarf auch Rückfahrtickets. In Drs. 21/9747 wird auf die Frage, ob die Zahl der Rückkehrer zu ermitteln ist, nur auf das WNP verwiesen. Können Rückkehrer, die sich auch außerhalb des WNP von Plata und Sansa haben beraten lassen, nicht als Rückkehrer identifiziert werden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie viele Personen waren das in den Jahren 2016 und 2017, welche Auswirkungen hat das auf den Verlauf der weiteren Beratung und den Erhalt eines Folge-Rückfahrtickets? Die Rückkehrhilfen werden im Sachbericht des Projekts Plata gesondert dargestellt. 2016 erhielten insgesamt 847 Frauen und Männer Unterstützung zur Rückkehr in ihr Heimatland. Daten für 2017 liegen derzeit für das 1. Quartal vor. Danach erhielten 193 Frauen und Männer Hilfe zur Rückkehr in ihr Heimatland. Grundsätzlich werden Rückfahrkarten einmalig erteilt. 3. Bereits zum 31. März 2017 lief der Mietvertrag für den WNP-Standort Münzstraße aus. Als Folgestandort soll im WNP 2017/2018 ein Gebäude des Bezirks Hamburg-Mitte in der Friesenstraße 22 genutzt werden. a) Angesichts der hohen Zahl an Überresidenten infolge fehlender Plätze in öffentlich-rechtlichen Unterkünften: Zu wann und wieso Drucksache 21/9892 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 werden die zeitweise von fast 500 Flüchtlingen bewohnten Räumlichkeiten als örU aufgegeben? b) Wohin sollen die Bewohner verlegt werden? In der Wohnunterkunft Friesenstraße 22 stehen 350 Plätze für geflüchtete Menschen zur Verfügung. Der Belegungsabbau erfolgt sukzessive und soll zum 31. August 2017 abgeschlossen sein. Mit Stichtag 30. Juni 2017 befanden sich 216 Personen in der Unterkunft. Die Verlegung der verbleibenden Personen erfolgt im gesamten Stadtgebiet auf freie Plätze in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung. Ein möglichst hoher Anteil von Familien mit günstiger Bleibeperspektive wird im Bereich Unterbringung mit der Perspektive Wohnen „Am Gleisdreieck“ untergebracht werden. c) Wieso ist der Standort besser für Obdachlose geeignet? d) Ist dieser Standort nicht im Vergleich zur Münzstraße deutlich abgelegener und wieso hält der Senat diesen Standort trotzdem für geeignet? Ausschlaggebend für den Standort Friesenstraße 22 ist die citynahe Lage insbesondere mit der Möglichkeit, die niedrigschwelligen Regelangebote der Wohnungslosenhilfe in Anspruch zu nehmen. Die Innenstadt ist vom Standort aus fußläufig oder auch mit öffentlichen Nahverkehr gut zu erreichen. Die Gesamtabwägung in Hinblick auf den Standort bezieht die Belange der Nutzerinnen und Nutzer des Winternotprogramms, die der anliegenden Bewohner und Betriebe sowie die Sicherung der Wirtschaftlichkeit ein. In der Friesenstraße 22 kann ein mittelfristig nutzbarer Standort entstehen, der eine verlässliche Basis für kommende Winternotprogramme bildet. e) In der Drs. 21/9747 ist von Herrichtung für die Zeit des WNP die Rede. Warum sind welche Umbaumaßnahmen zu leisten und von wann bis wann sollen sie erfolgen? Der Standort wird den Anforderungen des Winternotprogramms als Übernachtungsangebot mit einer entsprechenden Belegungsstruktur angepasst. Im Einzelnen ist Folgendes geplant: Einbau von zwei behindertengerechten Toiletten (je eine für Männer und Frauen), um eine adäquate Versorgung der Zielgruppe sicherzustellen. Herrichtung eines Küchenraums mit einer Durchreiche zur Speiseausgabe, um die Versorgung der Klienten durch den Förderverein WNP zu ermöglichen. Durchbruch und Einbau einer Tür zwischen Küche und daneben liegendem Raum für die Nutzung als Lager. Die Umsetzung der Anpassungen soll nach derzeitigen Planungen bis zum 1. Oktober 2017 abgeschlossen sein. 4. Für die ganzjährige Tagesaufenthaltsstätte wird ein neuer Standort gesucht. Vorerst steht aber noch der Standort Hinrichsenstraße zur Verfügung . a) Wie lange steht das im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg befindliche Gebäude für diese Art der Nutzung noch zur Verfügung ? b) Gibt es bereits Pläne für eine Nachnutzung der Räumlichkeiten? Wenn ja, ab wann und welche? Die Tagesaufenthaltsstätte in der Hinrichsenstraße wird geschlossen, sobald ein neuer Standort bezogen werden kann. Konkrete Planungen für die Folgenutzung des Standortes sind noch nicht abgeschlossen.