BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9899 21. Wahlperiode 28.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Thering und Birgit Stöver (CDU) vom 20.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Stationäre Behandlung von Alkoholvergiftungen in den Jahren 2015 und 2016 Missbräuchlicher Alkoholkonsum ist weiterhin ein großes Problem in unserer Gesellschaft. Wurden 2011 1.043 Personen mit einer Alkoholvergiftung in ein Hamburger Krankenhaus eingeliefert und behandelt, waren es trotz vielerlei Präventionsbemühungen 2014 immer noch 1.038 Fälle und damit gerade einmal fünf weniger als drei Jahre zuvor (siehe Drs. 21/5527). Diese Stagnation auf bedrückend hohem Niveau gibt Anlass zur Beunruhigung und begründet zugleich die Notwendigkeit, mittels der entsprechenden Zahlen Klarheit über die Entwicklung ab dem Jahr 2015 zu schaffen. Bei der Beantwortung der Anfrage aus dem letzten Jahr hierzu konnte der Senat die entsprechenden Daten noch nicht vorlegen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele vollstationäre Krankenhausfälle mit der Hauptdiagnose F10.0 gab es in den Jahren 2015 und 2016 in Hamburger Krankenhäusern? Bitte für jedes Jahr einzeln und nach Geschlecht und Alter aufgliedern. Nach den Angaben in der Krankenhausdiagnosestatistik verteilt sich die Zahl der vollstationären Fälle, die mit der Hauptdiagnose F10.0 in einem Hamburger Krankenhaus behandelt wurden, wie folgt: Vollstationäre Krankenhausfälle in den Hamburger Krankenhäusern auf Hamburger Stadtgebiet mit der Hauptdiagnose F10.0 (Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol, Akute Intoxikation) nach Alter und Geschlecht im Jahr 2015: Altersgruppen 2015 Männer Frauen Gesamt 10 bis unter 15 13 23 36 15 bis unter 20 105 63 168 20 bis unter 25 28 10 38 25 bis unter 30 31 16 47 30 bis unter 35 47 22 69 35 bis unter 40 56 16 72 40 bis unter 45 58 27 85 45 bis unter 50 78 28 106 50 bis unter 55 53 18 71 55 bis unter 60 50 14 64 60 bis unter 65 33 12 45 65 bis unter 70 16 5 21 70 bis unter 75 11 7 18 75 und älter 13 10 23 Drucksache 21/9899 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Altersgruppen 2015 Männer Frauen Gesamt Gesamt 592 271 863 Krankenhausdiagnosestatistik der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz 2015 Hinweis: In dieser Statistik werden die aus der vollstationären Behandlung entlassenen Fälle je Berichtsjahr gezählt. Personen, die mehrfach wegen der gleichen Erkrankung im Krankenhaus behandelt werden, können auch mehrfach als Fall in der Statistik enthalten sein. Die Daten der Krankenhausdiagnosestatistik des Jahres 2016 liegen noch nicht vor. 2. Wie verteilen sich diese Behandlungsfälle in den Jahren 2015 und 2016 jeweils auf welche Hamburger Krankenhäuser? Diese Daten wurden bei den Krankenhäusern abgefragt. Soweit diese in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ermittelt werden konnten, verteilen sich die Fälle wie folgt: Vollstationäre Krankenhausfälle in den Hamburger Krankenhäusern mit der Hauptdiagnose F10.0 (Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol, Akute Intoxikation) nach Krankenhäusern in den Jahren 2015 und 2016: Krankenhaus 2015 2016 Albertinen-Krankenhaus 36 ** Altonaer Kinderkrankenhaus 24 30 Asklepios Klinik Wandsbek 57 41 Asklepios Klinik Altona 106 86 Asklepios Klinik Barmbek 42 48 Asklepios Klinik Nord 144 131 Asklepios Klinikum Harburg 27 31 Asklepios Westklinikum Hamburg 27 18 Bethesda KH Bergedorf gGmbH 42 75 Helios Mariahilf Klinik Hamburg 49 65 Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift 31 35 Kath.Marienkrankenhaus 25 23 Schön Klinik Hamburg Eilbek 65 73 Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf 102 112 Weitere Krankenhäuser sowie Krankenhäuser mit weniger als 10 Fällen 86* *** Gesamt 863 Quelle: Angaben der Krankenhäuser Angaben mit weniger als zehn Fällen sind zusammengefasst; * berechnete Angabe aus der Differenz der in Frage 1. angegebenen Zahl der Fälle insgesamt auf Basis der Krankenhausdiagnosestatistik; ** noch keine Angabe möglich; *** keine Berechnung/keine Angabe möglich, da die Gesamtzahl für 2016 insgesamt aus der Krankenhausdiagnosestatistik noch nicht vorliegt. 3. Welche Kosten entstehen in diesen Fällen im Durchschnitt pro Person für a. den Transport, b. die Behandlung, c. die Nachversorgung? 4. Bei wie vielen der oben genannten Krankenhauseinlieferungen wegen einer Alkoholvergiftung erfolgte in den Jahren 2015 und 2016 ein Polizeieinsatz ? Bitte jahresweise aufschlüsseln. 5. In welcher Höhe müssen sich die betreffenden Personen (oder deren Erziehungsberechtigte) an diesen Kosten beteiligen? Schulden Patienten der Stadt Hamburg noch diverse Beträge? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9899 3 Wenn ja, in welcher Gesamthöhe? Siehe Drs. 21/5527. 6. Welche Maßnahmen gedenkt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde zu ergreifen, um die Zahl der alkoholintoxikierten Personen in Hamburg langfristig zu reduzieren? 7. Welche Maßnahmen gedenkt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde zu ergreifen, um die Zahl der alkoholintoxikierten Personen in Hamburg kurzfristig zu reduzieren? Der Senat hält am bisherigen Konzept fest. Grundsätzlich werden die bisher getroffenen Maßnahmen als erfolgreich angesehen. Die in der Drs. 21/5527 genannten Maßnahmen werden weiterhin verfolgt. Darüber hinaus fanden vom 13. bis 21. Mai 2017 im Rahmen der Aktionswoche Alkohol zahlreiche Aktionen in Hamburg statt. 8. Wie hat sich die Summe der städtischen Zuwendungen an Alkoholpräventionsprojekte seit 2011 entwickelt? Bitte jahresweise aufschlüsseln. 9. Wie hat sich die Summe der städtischen Zuwendungen an Institutionen, die schwerpunktmäßig auf dem Gebiet der Alkoholprävention tätig sind, seit 2011 entwickelt? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Suchtprävention ist vielfältig. Neben den Einrichtungen, die originär Suchtprävention als Aufgabenschwerpunkt wahrnehmen, wird Suchtprävention auch im Bereich der Kinder-, Jugend- und Stadtteilarbeit sowie dem Schulsektor, der Polizei und weiteren Institutionen durchgeführt. Das bedeutet, dass Suchtprävention nicht vollumfänglich nur durch städtische Zuwendungen finanziert wird. Eine Aufschlüsselung nach Suchtstoffen ist nicht möglich. Die städtischen Zuwendungen werden im Rahmen von Projektförderung vergeben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass grundsätzlich alle Einrichtungen der Suchthilfe auch suchtpräventiv arbeiten. Bezogen auf die Projekte, die einen Schwerpunkt im Bereich Suchtprävention haben, haben sich die Zuwendungen wie folgt entwickelt: Prävention 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt 951.473 922.398 943.600 954.030 980.951 1.005.345 Bewilligte Zuwendungen 10. Wie hat sich die Summe der städtischen Zuwendungen an Projekte auf dem Gebiet der Alkoholsuchthilfe seit 2011 entwickelt? Bitte jahresweise aufschlüsseln. 11. Wie hat sich die Summe der städtischen Zuwendungen an Institutionen, die schwerpunktmäßig auf dem Gebiet der Alkoholsuchthilfe tätig sind, seit 2011 entwickelt? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Die Suchthilfe in Hamburg verfolgt den Ansatz der suchtstoffübergreifenden Beratung. Hilfesuchende finden demzufolge in allen Angeboten eine Anlaufstelle und Unterstützung . Eine gesonderte Darstellung der Zuwendungen gegliedert nach Suchtstoff kann nicht erfolgen. Die städtischen Zuwendungen werden im Rahmen von Projektförderung vergeben. Der Haushaltsverlauf ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Suchthilfe 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt 17.261.937 17.731.815 17.260.516 17.333.648 17.465.752 17.463.099 Bewilligte Zuwendungen