BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/99 21. Wahlperiode 27.03.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 19.03.15 und Antwort des Senats Betr.: Optimiert oder zerstört? Was macht der ehemalige BOD nach seiner Neuorganisation? Zum 31.12.2013 wurde der Bezirkliche Ordnungsdienst (BOD) aufgelöst. Ziel der Lenkungsgruppe Bezirksverwaltung 2020 war es, mit einer Neuorganisation die Aufgabenwahrnehmung des BOD zu optimieren. Nach Ansicht der Lenkungsgruppe, konnte der BOD seine Aufgaben nicht effizient erfüllen und wurde öffentlich kaum wahrgenommen. In einem Vier-Säulen-Modell sollten deshalb die unterschiedlichen Aufgaben neu zugeordnet werden. In den Antworten auf die Drs. 20/12365 wurde deutlich, dass der Senat die Umsetzung des Vier-Säulen-Modells nur schleppend voran gebracht hat. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Ordnungswidrigkeiten-Management 1. Wie viele und welche Ordnungswidrigkeiten wurden seit Einführung des Ordnungswidrigkeiten-Managements festgestellt? Bitte nach Bezirken untergliedern. 2. In welcher Höhe wurden Bußgelder vom OrdnungswidrigkeitenManagement in den einzelnen Bezirken seit dem 01.01.2014 festgesetzt ? Nach Auskunft der Bezirksämter ergeben sich für das Jahr 2014 folgende Daten: Bezirksamt Anzahl der Ordnungswidrigkeiten Höhe der festgesetzten Bußgelder Hamburg-Mitte 1.120 191.155 € Altona 451 4.283 € Eimsbüttel 624 22.683 € Hamburg-Nord 1.965 111.628 € Wandsbek 1.432 45.321 € Bergedorf 1.372 23.504 € Harburg 1.510 27.053 € Es handelt sich hier um Ordnungswidrigkeiten nach Hamburgischen Wegegesetz (HWG), dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), dem Hamburger Wassergesetz (HWaG), der Verordnung über öffentliche Hochwasserschutzanlagen (Deichordnung/ DeichO), der Grün- und Erholungsanlagen Verordnung, dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), der Baumschutzverordnung (BaumschVO), dem Hundegesetz (HundeG), dem Abwassergesetz (AbwasserG), der Bestattungsverordnung (BestattungsVO ), dem Waldgesetz (WaldG), dem Glasflaschenverbotsgesetz (GlasflaschenG ), der Hamburgischen Bauordnung (HBauO), dem Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG), dem Ordnungswidrigkeitengesetz Drucksache 21/99 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 (OWiG), dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), der Taubenfütterungsverbotsverordnung (TaubenFüttVVO) und Ähnlichen. Detaillierte Daten werden von den zuständigen Ämtern statistisch nicht erfasst. Eine Beantwortung würde die Einzelfallauswertung einer Vielzahl von Akten erfordern. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Parkraumüberwachung 1. Ist die Neuorganisation der Parkraumüberwachung im Geschäftsbereich des Landesbetriebs Verkehr inzwischen abgeschlossen? Wenn nein, warum nicht? 2. Wie viele Mitarbeiter und VZÄ sind derzeit in der Parkraumüberwachung tätig? 3. Wie hoch sind die jährlichen Personalkosten insgesamt? 4. Wie viele ehemalige BOD-Mitarbeiter sind mittlerweile in der Parkraumüberwachung tätig? 5. In welchen Bezirken beziehungsweise Stadtteilen wird das Personal hauptsächlich eingesetzt? In der Abteilung Parkraum-Management des Landesbetriebes Verkehr sind derzeit 39 Personen beschäftigt, davon zwei ehemalige Beschäftigte des bezirklichen Ordnungsdienstes . Dies entspricht 37,20 Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Die geplanten Personalkosten für das Jahr 2015 betragen 3.923.000 Euro für zukünftig 80 Beschäftigte. Im Übrigen siehe Drs. 20/14593. 6. Wie viele Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung im Bereich des ruhenden Verkehrs hat die Parkraumüberwachung seit dem 01.01.2014 geahndet? 7. Welche Einnahmen wurden im Jahr 2014 durch die Parkraumüberwachung erzielt? Im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 28. Februar 2015 wurden im Rahmen des Projekts „Parkraumüberwachung“ beziehungsweise durch den Landesbetrieb Verkehr insgesamt 366.457 Verkehrsverstöße im ruhenden Verkehr angezeigt. Die Einnahmen beliefen sich im Jahr 2014 auf 4.781.969,38 Euro. Zentrales Anliegenmanagement 1. Über wie viele Mitarbeiter und VZÄ verfügt das zentrale Anliegenmanagement ? 2. Wie hoch sind die jährlichen Personalkosten insgesamt? Das Online-Anliegenmanagement verfügt über zwei Beschäftigte beziehungsweise 2,0 VZÄ. Die Personalkosten betragen 90.234 Euro im Jahr 2015. 3. Wie viele Fälle hat das Anliegenmanagement seit seiner Einführung bearbeitet? Das Online-Anliegenmanagement läuft seit dem 12. November 2014 zurzeit noch im „stillen Betrieb“, um den technischen Ablauf zu erproben. In diesem Zeitraum wurden 226 Fälle bearbeitet. 4. Welche zehn Fallarten werden am häufigsten gemeldet und wie viele Meldungen gab es jeweils? Fallart Fallzahl Schlagloch und Wegeschaden 112 Verunreinigung und Vandalismus 33 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/99 3 Fallart Fallzahl Straßenbeleuchtung beschädigt 20 Wege und Straßen 12 Beschädigtes Verkehrszeichen 11 Gully-Schäden 6 Baumschaden 5 Grünanlagen und Spielplätze 5 Laternen und beleuchtete Verkehrszeichen 5 Wildwuchs und Überwuchs 5 5. Zu welchen Zeiten und Wochentagen ist das Anliegenmanagement erreichbar? Das zentrale Anliegenmanagement ist eine Onlineplattform, die ohne zeitliche Einschränkungen erreichbar ist.