BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/990 21. Wahlperiode 14.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 06.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Campus Steilshoop – Das richtige Konzept für den Stadtteil? (3) Am Gropiusring in Steilshoop befindet sich mit dem Campus Steilshoop das größte Hamburger Schulneubauprojekt in Planung. Das gegenwärtige Bildungszentrum beinhaltet neben der Stadtteilschule am See, der Beruflichen Schule H20 und einer Kita unter anderem auch die Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit „Haus der Jugend“, eine Elternschule und die Arbeitsgemeinschaft Deutsch-Ausländische Zusammenarbeit e.V. Der Neubau sieht vor, neben der Grundschule, welche sich am Borchertring befindet, zusätzlich das Quartierszentrum Steilshoop in den neu entstehenden Gebäudekomplex zu integrieren. Zudem sollen eine Produktionsküche der Alraune gGmbH und eine öffentliche Bücherhalle darin untergebracht sein. Die Gesamtkosten des Bauprojektes belaufen sich nach gegenwärtigen Schätzungen auf 35 Millionen Euro, die zu 29 Millionen für den Schulbau und zu 6 Millionen in das Quartierszentrum fließen sollen. Die zweigliedrige Neubaustruktur , wird dabei das noch bestehende, teilsanierte Gesamtgebäude zukünftig ersetzen. Durch diese räumliche Trennung wird der unmittelbare Kontakt von schulischem Bereich und den freien Trägern im neuen Quartierszentrum absehbar erheblich erschwert. Die Behörde plant den Campus als Bildungsmittelpunkt und Begegnungszentrum für den ganzen Stadtteil Steilshoop. Ich frage den Senat: 1. Mit Beginn der Sommerferien (Schuljahr 2014/2015) soll der Auszug der Beruflichen Schule H20 aus dem bestehenden modernisierten Trakt des Schulaltbaus, für den Campus Steilshoop-Neubau, stattfinden. Wird dieser Termin so eingehalten werden? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht und wann genau ist er stattdessen geplant? (Bitte erläutern.) Der Umzugstermin ist nach aktueller Planung in den Herbstferien 2015 vorgesehen. Der Umzug erfolgt, sobald die Maßnahmen am Ausweichstandort abgeschlossen sind. Dies ist nach aktuellen Planungen voraussichtlich in den Herbstferien der Fall. 2. Laut Website der H20 erfolgt der Umzug zum großen Teil nach Eimsbüttel (Schwenkestraße und Telemannstraße). Ist es richtig, dass es sich bei diesem Übergangsstandort um die leer stehenden ehemaligen Schulgebäude der H5 handelt? Ja. 3. Beide Standorte wurden mittlerweile ihrer Sanierungsbedürftigkeit wegen aufgegeben (Die Schulräume in der Schwenckestraße waren sogar schon 2012 für den Wohnungsbau vorgesehen worden.) Dennoch sollen Drucksache 21/990 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 diese Gebäude nun als schulische Interimslösungen für die H20 genutzt werden? (Bitte erklären und begründen.) a. Wenn ja, sind diese beiden Standorte bereits in einem für den Schulbetrieb angemessenen, bezugsbereiten Zustand gebracht worden beziehungsweise wird dies bis zum Umzugstermin geschehen sein? (Bitte jeweils einzeln angeben und erläutern.) Erforderlich sind eine brandschutztechnische Ertüchtigung, die Ergänzung einer elektroakustischen Anlage, eine Anpassung von Elektro- und Datenleitungen an die schulischen Anforderungen sowie Sanierungsarbeiten und Schönheitsreparaturen. b. Wenn ja, wie sind die Standorte räumlich und technisch ausgestattet ? c. Wenn ja, entsprechen die Standorte sanitär und wärmetechnisch modernen beziehungsweise adäquaten Standards? (Bitte erläutern.) Ja. d. Wenn ja, besitzen die Standorte eine betriebsbereite Mensa? Nein. e. Wenn ja, ist an diese Schulstandorte eine benutzbare Turnhalle angegliedert? Ja. f. Wenn ja, wie lange genau wird diese Zwischenunterbringung andauern? Laut aktueller Planung bis 2018. g. Wenn ja, wie hoch werden die Gesamtkosten für diese Übergangslösungen sein? (Bitte einzeln (zum Beispiel nach Sanierungsaufwendungen , Betriebskosten, sonstigen Kosten et cetera) in Posten und pro Monat und Jahr auflisten.) Siehe Drs. 21/908. Die Bewirtschaftungskosten belaufen sich im Rahmen des MieterVermieter -Modells monatlich auf 6,76 Euro/m². 4. Hat die Behörde Alternativpläne im Fall der nicht rechtzeitigen Betriebsfähigkeit der Ausweichstandorte für die H20 in Eimsbüttel vorgesehen, wie sehen diese aus? a. Gibt es einen anderen Ausweichstandort, wenn ja, wo/welcher? b. Wenn nein, verbleibt die H20 dann zunächst an ihrem jetzigen Standort? Nein, dieses ist nach aktueller Planung nicht erforderlich. Im Übrigen beantwortet der Senat hypothetische Fragen grundsätzlich nicht. 5. Wie würde sich dieser Verbleib, nach Einschätzung des Senats, auf den geplanten Abriss und anschließenden Neubau des Campus Steilshoop auswirken? a. Mit welcher zeitlichen Verzögerung wäre dadurch zu rechnen? b. Welche zusätzlichen Kosten würde diese, nach Einschätzung des Senats, für das Bauprojekt bedeuten? (Bitte wöchentlich, monatlich und jährlich angeben.) c. Würden diese Kosten von der Freien und Hansestadt Hamburg getragen werden müssen und aus welchem Etat würden diese bestritten werden? d. Welche Konsequenzen hätte die beschriebene Verzögerung für den Umzug der Grundschule am See an den noch bestehenden Schulstandort ? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/990 3 Entfällt. 6. Trifft es zu, dass das Grundstück der Grundschule am See (Borchertring) – als öffentliche Fläche mit Sondernutzung – nach Umzug der Schule in den Altbaukomplex des jetzigen Bildungszentrums durch den Senat veräußert wird? a. Wenn ja, trifft es ferner zu, dass die Fläche für den Wohnungsbau mit Sondernutzung als Mehrgenerationen- und Senioren/-innenWohnen genehmigt wurde? b. Wenn ja, trifft es weiterhin zu, dass es sich dabei um den Verkauf an einen privaten Wohnungsbauinvestor handelt? Wenn ja, um welchen genau? c. Wenn ja, wie hoch wird der Grundstücksverkaufserlös für den Senat (erwartet) sein? d. Wenn ja, wie wird dieser Erlös vom Senat verwendet werden? e. Wenn nein, was wird dann mit dem Grundstück der Grundschule am See geplant? 7. Wenn 5. ja, wurden genossenschaftliche Wohnungsinvestoren für den Verkauf in Betracht gezogen? Wenn ja, woran scheiterte der Verkauf an diese? Wenn nein, warum nicht? a. Wie viele Wohneinheiten sollen dort geplant entstehen? b. Wie viele von diesen Wohneinheiten werden sozialgeförderter beziehungsweise bezahlbarer Wohnraum sein? c. Welches Konzept hat der Senat, um dortig sozialgebundenes Wohnen zu sichern? Ja, das heutige Grundstück der Schule am See soll zukünftig für den Wohnungsbau genutzt werden. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 8. Wurden die Bürgergremien und die Elternschaft des Stadtteils in die Konzeption des Schul- beziehungsweise Quartierszentrumsneubau einbezogen ? Wenn ja, wie? (Bitte erläutern.) a. Welche Beteiligungsmittel standen der Öffentlichkeit dabei zur Verfügung ? b. Gab es artikulierte Veränderungswünsche und/oder Alternativvorschläge seitens der Steilshooper Öffentlichkeit zum Neubauprojekt? Welche waren das im Einzelnen und wie fanden diese Berücksichtigung ? (Bitte ausführlich erläutern.) c. Wurde dem Schul- und Quartierszentrumsneubau durch die Bürger/ -innen beziehungsweise deren Gremien im Stadtteil (Stadtteilbeirat et cetera) eine Zustimmung erteilt? d. In welchem Maße und basierend auf Basis welcher Begründung wurden Vorschläge im geplanten Neubauprojekt berücksichtigt? (Bitte konkrete Exempel und Hintergründe erklären.) Ja, seit 2012 über einen Arbeitskreis aus Vertreterinnen und Vertretern der Schulen, des Stadtteils, der Politik und Verwaltung sowie verschiedenen Beteiligungsformen wie zum Beispiel schulischen Informations- und Diskussionsveranstaltungen. Neben Alternativen zum Erhalt und zur Sanierung der bestehenden Gebäude wurden insbesondere zahlreiche Nutzungsmöglichkeiten für Bewohnergruppen und Vereine im neuen Quartierszentrum vorgeschlagen. Zahlreiche Vorschläge konnten in der weiteren Planung berücksichtigt werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/908. Drucksache 21/990 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 9. Das bestehende, im Zuge des Neubaus abzureißende, Schulgebäude verfügt über zahlreiche spezielle Funktions- beziehungsweise Unterrichtsbereiche (unter anderem eine Aula mit Bühne, zahlreiche Aufenthaltszonen für drinnen und draußen, gut ausgestattete Kunst- und Musikräume). Wie werden diese Nutzungen im geplanten Neubau berücksichtigt? (Bitte ausführlich erläutern.) Die Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 10. Die gegenwärtige Anmeldesituation an der Schule am See ist unterdurchschnittlich . Welche Konzepte hat der Senat, um die Anmeldungen für den Neubau zu steigern? (Bitte erläutern.) a. Wie kalkuliert der Senat die zu erwartenden Einbrüche der Anmeldezahlen während der Abriss- beziehungsweise Neubauphase, insbesondere in Anbetracht der nahen modernen Stadtteilschule am Dorfplatz? (Bitte erklären und Prognosen abgeben.) b. Welche Folgen wird dieser Einbruch, nach Senatseinschätzung für den bestehenden Schulbetrieb bis 2017 mit sich bringen? (Bitte eingehend erläutern.) c. Mit welchen Maßnahmen will der Senat dieser Entwicklung begegnen ? Die aktuellen Anmeldezahlen sind unter anderem auf die Diskussion um den Standort, auf die bauliche Situation und die Aufteilung der Klassen der Stadtteilschule auf zwei Standorte zurückzuführen. Trotz dieser Rahmenbedingungen ist es der Schule gelungen , die Anmeldezahlen zum Schuljahr 2015/2016 zu steigern. Mit einem Rückgang der Anmeldezahlen ist während der anstehenden Abriss- und Neubauphase nicht zu rechnen, da der Schulbetrieb ohne nennenswerte Einschränkungen bis zur Fertigstellung des Schulneubaus fortgeführt werden kann. Erst nach Umzug der Schule in den Neubau werden die bisher genutzten Räumlichkeiten einschließlich Mensabereich abgerissen. 11. Wie hoch sind die derzeitigen Raummieten für die einzelnen sozialintegrativen Einrichtungen und Gruppen im bestehenden Bildungszentrum und wie hoch werden diese, nach Senatseinschätzung, dann im Quartierszentrumsneubau sein? (Bitte tabellarisch angeben.) a. Welche finanzielle Bezuschussung wird der Senat diesen Gruppen und Einrichtungen gegebenenfalls zur höheren Neubauraummiete anbieten? Für bezirkliche Einrichtungen fallen wie bisher keine Miet-, sondern nur Betriebskosten an. Soziale Einrichtungen, die gemäß § 75 SGB VIII anerkannte Träger der Jugendhilfe sind, können die bezirklichen Räumlichkeiten entgeltfrei nutzen. Für andere Gruppen richtet sich die Raummiete weiterhin nach der Dienstanweisung „Nutzungsentgelte der Bezirksämter“, die im Hinblick auf den Neubau nicht geändert werden soll. Im Übrigen siehe Drs. 21/908 und 21/927. 12. Liegt für den abzureißenden Altbestand ein Gutachten zur baulichen Asbestbelastung vor? Denn beispielsweise in den Brandschutztüren des Gebäudes dürfte Asbest höchstwahrscheinlich zum Einsatz gekommen sein. Wenn ja, welche Aussagen trifft es? (Bitte als PDF anhängen.) a. Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? b. Wenn nein, befindet sich ein solches Gutachten in Auftrag? c. Inwiefern würde ein positiver Befund den Abrissprozess in Aufwand und zeitlicher Planung verändern? Ein Schadstoffgutachten wird derzeit erstellt. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen.