BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9903 21. Wahlperiode 28.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Bernd Baumann (AfD) vom 21.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Leistungskürzungen bei abgelehnten Asylbewerbern in Hamburg Noch immer ist Deutschland Ziel vieler Asyl- und Schutzsuchender; es werden weiterhin viele Asylanträge gestellt. Die Mehrzahl der Asylanträge wird derzeit negativ beschieden. Die Gesamtschutzquote liegt bundesweit für das laufende Jahr 2017 bei 44,7 Prozent, wobei in diese auch die Abschiebeverbote als positiv beschiedene Asylanträge Eingang finden. 55,3 Prozent der Asylbegehren werden hingegen abgelehnt, mit der Folge, dass diese Personen das Land zu verlassen haben. § 1a AsylbLG sieht im Falle dieser negativ beschiedenen Asylbewerber eine Leistungskürzung vor. Da freiwillige Ausreisen und auch Abschiebungen bekanntermaßen sehr zögerlich erfolgen, leben derzeit auch in Hamburg viele ablehnte Asylbewerber . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele abgelehnte Asylbewerber leben derzeit in Hamburg? Die Fragestellung wird so verstanden, dass es nicht nur um die Ablehnung eines Asylantrages, sondern auch um die Ablehnung der Zuerkennung sonstiger Schutzgründe durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geht. Die Zahl der Personen , die nach Ablehnung eines Schutzgrundes in Hamburg lebt, ließe sich nur mit aufwendigen Sonderauswertungen feststellen, die in der für eine Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich sind. Für die Personen können sich mittlerweile andere Aufenthaltsgründe ergeben haben, die zur Erteilung von Aufenthaltstiteln geführt haben. Auch die Anzahl der Personen, die über eine Duldung verfügen, lässt keinen unmittelbaren Rückschluss auf die Zahl der in Hamburg lebenden abgelehnten Asylbewerber zu, weil der Duldung auch andere Ausgangssachverhalte zugrunde liegen können. Darüber hinaus verbindet sich mit einer Duldung nicht unbedingt eine vollziehbare Ausreisepflicht. 2. Wie viele Asylbewerber leben derzeit unter Duldung wegen Feststellung eines Abschiebungsverbotes gemäß § 60 Absatz 5 o. 7 AufenthG in Hamburg? Eine Auswertung aus dem ausländerbehördlichen Fachverfahren hat ergeben, dass derzeit 88 Personen im Besitz einer Duldung aufgrund der Feststellung eines Abschiebungsverbots sind. 3. Wie viele in Hamburg lebende abgelehnte Asylbewerber erhalten derzeit nach § 1a AsylbLG gekürzte Leistungen? Bitte aufschlüsseln nach Kürzungsgrund (Absatz in § 1a AsylbLG)! Drucksache 21/9903 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Diese Zahl kann nicht ermittelt werden, da inhaltlich kein zwingender Zusammenhang zwischen einer Anspruchseinschränkung nach § 1a AsylbLG und der Ablehnung eines Asylantrages besteht. Das Merkmal eines abgelehnten Asylantrages wird daher leistungsrechtlich auch nicht erhoben. Eine Auswertung von rund 600 Einzelfällen ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. Falls nicht in jedem nach § 1a AsylbLG möglichen Anspruchsbeschränkungsfall in Hamburg Leistungen bei abgelehnten Asylbewerbern gekürzt werden – welches sind die Gründe für dieses Vorgehen? Der zuständigen Behörde sind keine Fälle bekannt, in denen die Voraussetzungen für eine Anspruchseinschränkung nach § 1a AsylbLG vorliegen, eine Einschränkung aber nicht vorgenommen wurde.