BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9906 21. Wahlperiode 28.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 21.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Anpassung der Extremismusprävention infolge der G20-Krawalle? Die Gewaltexzesse im Umfeld des G20-Gipfels in Hamburg haben in deutlicher , wenn auch für mit den Verhältnissen Vertraute nicht überraschender Weise gezeigt, dass die Bekämpfung des Linksextremismus bislang eine geringe Rolle spielte und von Vertretern in Politik und Gesellschaft eher verhindert wurde. Dies wurde bereits offensichtlich, als in der Bürgerschaft Anträge der AfD- Fraktion abgelehnt wurden, die die Wiedereinführung einer Demokratieerklärung als Voraussetzung für den Empfang von Fördermitteln zur Bekämpfung von Extremismus sowie die Integration der Bekämpfung des Linksextremismus in das bestehende „Landesprogramm zur Förderung demokratischer Kultur, Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsextremismus“ verlangten. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist, dass die AfD im nordrheinwestfälischen Landtag die Wiedereinführung der Demokratieklausel erst am 30.6.2017 gefordert hatte, was von der dortigen CDU mit den Worten „Sie fordern hier ein Rezept, das von vor-vor-vorgestern ist“ abgelehnt wurde. Nach dem G20-Gipfel sagte dann der Generalsekretär der CDU Peter Tauber wörtlich: „Es war ein Fehler, die Demokratieerklärung abzuschaffen.“ Es sei das „gute Recht“ des Staates, dass die Empfänger ein „klares Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ abgeben. Bis weit in die Mitte der Bürgerschaft herrschte bisher (zurecht) die Auffassung , dass Rechtsextremismus mit verschiedenen und umfangreichen Mitteln zu bekämpfen sei, wohingegen der Linksextremismus als folkloristische Erscheinung verharmlost wurde und ihm zugestanden wurde, Gewalt im Kampf für die gerechte Sache zu verherrlichen und anzuwenden. Geradezu skandalös ist in diesem Kontext die Äußerung der ehemaligen Bundesfamilienministerin , der Linksextremismus sei ein „aufgebauschtes Problem“, die ihrer Karriere dennoch nicht schadete. Man stelle sich eine ähnliche Äußerung eines Politikers im Zusammenhang mit Rechtsextremismus vor. Die bestehenden Strukturen des Linksextremismus in Hamburg sind dabei bekannt und keiner kann ernsthaft überrascht sein. Anfragen der vergangenen und der andauernden Legislaturperiode, unter anderem der AfD-Fraktion, haben – insofern folgerichtig – ergeben, dass es zwar äußerst umfangreiche Programme und Initiativen gegen Rechtsextremismus gibt, jedoch nur sehr wenige gegen das Pendant des Linksextremismus . Und das, obwohl der Hamburger Verfassungsschutzbericht des Jah- Drucksache 21/9906 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 res 2016 dokumentiert, dass es 705 Straftaten im Bereich PMK-Links und „nur“ 458 im Bereich PMK-Rechts gegeben hat. Es gibt insofern keinerlei Anlass, den Linksextremismus als untergeordnetes Problem zu behandeln. Bei der Hamburger Polizei gibt es nach wie vor zwar ein Hinweistelefon Rechtsextremismus, aber keines für andere Arten von Extremismus. Das „Landesprogramm zur Förderung demokratischer Kultur, Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsextremismus“ ist bereits erwähnt worden. Es beinhaltet nicht die Vorbeugung und Bekämpfung anderer Formen des Extremismus , insbesondere des Linksextremismus. Es gibt auch keine vergleichbaren Programme, die sich mit Linksextremismus befassen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Plant der Senat vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse eine Änderung seiner Bemühungen und Initiativen, die die Extremismusprävention betreffen? Wenn ja, welche? Mit der Frage einer künftigen Anpassung der bestehenden Angebote und Initiativen hat der Senat sich nicht befasst. Im Übrigen siehe zuletzt Drs. 21/9822. 2. Weshalb ist bisher ein so geringer Schwerpunkt auf den Linksextremismus oder Islamismus gelegt worden? Der mit der Frage insinuierte Sachstand ist unzutreffend. Nachfolgend werden beispielhaft Maßnahmen der Behörden im Sinn der Fragestellung dargestellt. Behörde für Inneres und Sport Die Polizei Hamburg ist in der Prävention in den genannten Phänomenbereichen unter anderem engagiert in Dienststelle Prävention gewaltzentrierter Ideologien des Landeskriminalamts Hamburger Beratungsnetzwerk „Vernetzung fördern, Kompetenzen bündeln – Netzwerk „Prävention und Deradikalisierung“ Gemeinsame Zentren des Bundesministeriums des Innern für die Phänomenbereiche Islamismus/Terrorismus sowie Linksextremismus Bund-Länder-Arbeitsgruppen der Innenministerkonferenz zur Entwicklung von Gesamtkonzepten zur Extremismusbekämpfung und -prävention in allen Phänomenbereichen Zusammenarbeit mit anderen Behörden, darunter Nachrichtendienste sowie Justiz. Das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg (LfV Hamburg) beobachtet verfassungsfeindliche Bestrebungen gemäß § 4 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz (HmbVerfSchG). Hierüber informiert das LfV Hamburg regelmäßig den Senat und die Öffentlichkeit durch den jährlichen Verfassungsschutzbericht, durch Internetbeiträge und Interviews und Pressestatements sowie durch Vorträge und Teilnahme an Diskussionsveranstaltungen . Insofern zählt die Beobachtung des Linksextremismus und des Islamismus nach wie vor zu den zentralen Aufgaben des LfV Hamburg. Auch in Einzelfällen stehen Mitarbeiter des LfV Hamburg persönlich sowie telefonisch für Beratungsgespräche, die statistisch nicht erfasst werden, zur Verfügung. Im Übrigen siehe Drs. 21/1986. Behörde für Schule und Berufsbildung Die für Bildung zuständige Behörde hält die derzeitigen Bildungsangebote für ausreichend . Im Bereich Schule gibt es keine Anfragen oder Vorfälle, die sich im Feld Linksextremismus bewegen. Der überwiegende Teil der Anfragen geht zu Themen und Vorfällen des Rechtsextremismus und Islamismus ein, daher sind die Angebote entsprechend hierauf ausgerichtet. Nachfolgend werden Beispiele genannt: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9906 3 Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung Sämtliche Erscheinungsformen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Demokratiefeindlichkeit und des Extremismus (wie zum Beispiel Islamismus, Islamfeindlichkeit , Rechtsextremismus, Linksextremismus) sind Gegenstand von Beratungs- und Fortbildungsangeboten des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI). In Fortbildungsveranstaltungen des LI wird bei der Behandlung von Extremismus stets auf verschiedene Formen hingewiesen. Der Schwerpunkt der Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte in diesem Themenbereich liegt auf dem Aspekt Prävention in der Schule. In den folgenden Fortbildungsveranstaltungen des LI wird auf Radikalisierungserscheinungen wie Linksextremismus unter präventiven Gesichtspunkten eingegangen: Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Gesicht zeigen – aber wie? Ein Workshop zu den Themen Vorurteile, Diskriminierung und Zivilcourage, Radikalisierung verstehen und begegnen. Rechts- und Handlungssicherheit im Schulalltag, Parolen, Provokationen, Propaganda. Pädagogische und rechtliche Intervention im Schulalltag, Zwischen den Welten? Wie kann die Vermittlung freiheitlich-demokratischer Werte in Anbetracht aktueller politisch-gesellschaftlicher Herausforderungen gelingen? Sowohl die Informationen und Publikationen der Landeszentrale und der Bundeszentrale für politische Bildung als auch die Informationen des Landesamtes für Verfassungsschutz sind wichtige Referenzquellen für alle Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der politischen Bildung und Prävention von Extremismus und liefern entsprechende Hintergrundinformationen. Landeszentrale für Politische Bildung Die Veranstaltungen der Landeszentrale für politische Bildung (LZ) zum Thema Islamismus sind über die Internetseite http://www.hamburg.de/politische-bildung/ veranstaltungen/ abrufbar. Die LZ plant keine Änderungen. Sie hat einen Schwerpunkt in der Islamismusprävention durch politische Bildung, der im Rahmen der Auseinandersetzung mit den Themen Vielfalt, Integration, Migration und Internationale Beziehungen intensiv betrieben wird. Dazu gehören Veranstaltungen der politischen Bildung und Bereitstellung von Publikationen sowie die Förderung der freien Träger der politischen Bildung. Im Informationsladen der LZ sind derzeit mehr als 20 Medien verfügbar , die das Thema Linksextremismus beziehungsweise Islamismus behandeln. Die Publikationsangebote werden fortlaufend aktualisiert. Im Übrigen siehe Drs. 21/9822. Freie Träger Die anerkannten Träger der politischen Bildung führen auch zum Themenbereich Extremismus zahlreiche Veranstaltungen durch. Diese können über das „Kursportal für politische Bildung – WISY“ eingesehen werden: http://politische-bildung-hamburg.de/. Jugendinformationszentrum Auch das Jugendinformationszentrum (JIZ) hält im gemeinsamen Infoladen Publikationen zu den Themenbereichen politischer und religiöser Extremismus unter besonderer Berücksichtigung des Jugendmedienschutzes vor und informiert auf dem Jugendserver unter www.jugendserver-hamburg.de über entsprechende Materialien und Anlaufstellen. Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) Zur Prävention des religiös begründeten Extremismus hat der Senat ein Konzept vorgelegt , über dessen Umsetzung umfassend berichtet (siehe Drs. 20/13460 und Drs. 21/5039) und welches am 15. September 2016 im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration ausführlich beraten wurde. Zur Vorbeugung und Bekämpfung von Rechts- Drucksache 21/9906 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 extremismus liegt das Landesprogramm „Hamburg – Stadt mit Courage“ vor, siehe Drs. 20/9849. Die BASFI fördert das Mobile Beratungsteam gegen Rechtsextremismus (MBT), an das sich Bürger und Bürgerinnen und auch Institutionen wenden können, die mit Rechtsextremismus konfrontiert sind. Betroffene von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt werden seit 2015 von der Beratungsstelle empower unterstützt. In der Prävention von religiös begründetem Extremismus fördert die BASFI die Fachstelle für religiös begründete Radikalisierung „Legato“, die Angehörige und Fachkräfte berät – siehe http://www.hamburg.de/religioeser-extremismus/4613424/ beratungsstelle-legato/. Außerdem können sich Ratsuchende an die Hotline der Beratungsstelle Radikalisierung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wenden – siehe http://www.bamf.de/DE/DasBAMF/Beratung/beratung-node.html. Zur Prävention von Linksextremismus sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. Zur Inanspruchnahme von Fördermitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben“ im Themenfeld „Linke Militanz“ siehe Drs. 21/9822. 3. Plant der Senat, insbesondere neben dem bei der Polizei bestehenden Hinweistelefon Rechtsextremismus auch ein solches den Linksextremismus oder den Islamismus betreffendes einzurichten? Weshalb gibt es bislang keine solchen Hinweistelefone? 4. Wie viele Anrufe gingen zuletzt bei den Hinweistelefonen für Rechtsextremismus ein und wie stellte sich jeweils der weitere Umgang mit den Anrufern dar? Bitte für die Jahre ab 2011 aufschlüsseln. Für die erfragten Sachverhalte siehe Antworten zu 2. und 5. sowie insbesondere Drs. 21/1986. Angebote der BIS Die Polizei Hamburg betreut zwei Hinweistelefone im Sinne der Fragestellung: 1. Die als „Aussteigertelefon“ bekannte behördenübergreifende Telefon-Hotline „Hilfe und Beratung für ausstiegswillige Angehörige der rechtsextremen Szene bzw. Eltern oder Sorgeberechtigten von entsprechend gefährdeten Jugendlichen“ ist rund um die Uhr erreichbar. 2. Darüber hinaus können Bürger über das „Hinweistelefon Rechtsextremismus“ direkt Kontakt mit der zuständigen Staatsschutzdienststelle im Landeskriminalamt aufnehmen. Außerhalb der Geschäftszeiten wird diese Rufnummer auf das „Aussteigertelefon “ umgestellt, sodass auch diese Anrufe in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt sind. Anrufe, die während der allgemeinen Geschäftszeiten beim „Hinweistelefon Rechtsextremismus“ eingehen, werden statistisch nicht erfasst. Der Umgang mit Anrufern ist einzelfallabhängig. Grundsätzlich wird jeder Hinweis ernstgenommen und dem Hilfebedürfnis des Anrufers nachgegangen, beispielsweise durch die Vermittlung an entsprechende Beratungsstellen. Aufgrund bestehender Löschfristen liegen für das „Aussteigertelefon“ keine Daten mehr für das Jahr 2011 vor. Die Anzahl der eingegangen Anrufe und der weitere Umgang im Sinne der Fragstellung ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Die aufgeführten Anrufe ohne rechtsextremistischen Bezug waren als nicht ernsthaft einzuschätzen und sind insofern keinem anderen Extremismusphänomen zuzuordnen. Jahr Anzahl Anrufe gesamt davon rechtsextremistische Bezüge Weiterer Umgang (nur Anrufe mit rechtsextremistischem Bezug) 2012 7 3 3x Hinweise/Ersuchen/Bericht an (intern) zuständige Stelle weitergeleitet, 4x erbetene Auskunft erteilt 2013 2 1 1x Hinweise/Ersuchen/Bericht an (intern) zuständige Stelle weitergeleitet, 1x erbetene Auskunft erteilt Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9906 5 Jahr Anzahl Anrufe gesamt davon rechtsextremistische Bezüge Weiterer Umgang (nur Anrufe mit rechtsextremistischem Bezug) 2014 4 3 3x Hinweise/Ersuchen/Bericht an (intern) zuständige Stelle weitergeleitet, 1x erbetene Auskunft erteilt 2015 11 9 9x Hinweise/Ersuchen/Bericht an (intern) zuständige Stelle weitergeleitet, 2x erbetene Auskunft erteilt 2016 2 1 1x Hinweise/Ersuchen/Bericht an (intern) zuständige Stelle weitergeleitet, 1x erbetene Auskunft erteilt 2017 * 3 2 2x Hinweise/Ersuchen/Bericht an (intern) zuständige Stelle weitergeleitet, 1x erbetene Auskunft erteilt * Stichtag 24. Juli 2017 Das Landesamt für Verfassungsschutz berät Ratsuchende je nach Anliegen oder vermittelt sie an eine andere zuständige Stelle weiter. Die Beratungsvorgänge werden statistisch nicht erfasst. Angebote im Zuständigkeitsbereich der BASFI Die Zahl der an das MBT und empower gerichteten Anrufe allein ist nicht aussagekräftig , weil sich Betroffene nicht nur telefonisch an die Beratungsteams wenden können und zudem auch Bildungsarbeit (Seminare, Multiplikatorenfortbildungen, Broschüren et cetera) geleistet wird. Erfasst wurde seit 2011 die Zahl der Beratungsfälle, seit Beginn 2017 auch die Zahl der Beratungen und der Ratsuchenden. Jahr Beratungsfälle MBT Beratungsfälle empower 2011 109 2012 168 2013 123 2014 109 2015 115 25 2016 90 60 Ziel der Beratungsangebote ist es, die Handlungskompetenzen der Ratsuchenden im Umgang mit Rechtsextremismus zu stärken und zu erweitern – zu den verschiedenen Beratungsangeboten siehe http://www.hamburg.de/gegen-rechtsextremismus/. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 5. Suchten bei entsprechenden Telefonstellen auch Menschen Rat, die einer anderen Extremismusrichtung (Islamismus, Linksextremismus) zuzuordnen sind? Wenn ja, wie viele in der Zeit ab 2011 und wie verlief jeweils der weitere Umgang mit den Anrufern? Für den Bereich der Sicherheitsbehörden: ja; siehe auch Antwort zu 4; im Übrigen werden die erfragten Sachverhalte statistisch nicht erfasst. Für den Bereich der BASFI: Zum Konzept einer qualifizierten Beratung gehört auch der Verweis auf die am besten geeignete Beratungsstelle. Verweisberatungen an andere Beratungsstellen werden grundsätzlich nicht erfasst. 6. Ist der Senat, ähnlich wie der CDU-Generalsekretär, nunmehr der Auffassung , dass die Abschaffung der „Demokratieklausel“ auf Bundesebene ein Fehler war? Der Senat hält die geübte Praxis für ausreichend, dass Träger einer geförderten Maßnahme fachlich geeignet und in der Lage sein müssen, eine Maßnahme durchzuführen . Personen oder Organisationen, von denen bekannt ist oder bei denen damit Drucksache 21/9906 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 gerechnet werden kann, dass sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen, dürfen nicht mit der Durchführung eines Projektes beauftragt werden . Die Sicherheitsbehörden informieren bei entsprechenden Sachverhalten beziehungsweise werden bei Unklarheiten oder Zweifeln von den zuständigen Behörden hinzugezogen.