BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9908 21. Wahlperiode 01.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 24.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Winterhuder Stadtfest 2017 (II) Am 16. und 17. September dieses Jahres findet das Stadtfest Winterhude statt. Ausgerichtet wird dieses von der „AHOI Events GmbH“ und dem „Verein Kinder- und Jugendmobil Winterhude Süd e.V.“. Zum Zeitpunkt der ersten Anfrage (Drs. 21/9478) hatte die AHOI Events GmbH einen Antrag auf Sondernutzung gemäß § 19 des Hamburgischen Wegegesetzes (HWG) gestellt, über den aber seinerzeit noch nicht entschieden war. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist über den Antrag auf Sondernutzungserlaubnis zur Ausrichtung des Winterhuder Stadtfestes der AHOI Events GmbH zwischenzeitlich entschieden worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Welche Rechte werden der AHOI Events GmbH gewährt und welche Auflagen sind mit der Erlaubnis verbunden ? 2. Inwieweit ist in der Erlaubnis geregelt, wer unter welchen Voraussetzungen für die Auswahl der Beschicker des Stadtfestes zuständig ist? Es wurde noch keine Erlaubnis erteilt. 3. Existiert über die Sondernutzungserlaubnis hinaus ein Vertrag zwischen der AHOI Events GmbH und der Stadt? Zwischen der zuständigen Behörde und der AHOI Events GmbH existiert kein weiterer Vertrag. 4. Wurden bisher politischen Parteien Standgenehmigungen für das diesjährige Fest erteilt? Wenn ja, welchen? Die zuständige Behörde hat keine Standgenehmigungen für politische Parteien erteilt. Zur Standvergabe des Veranstalters liegen noch keine Erkenntnisse vor.