BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9909 21. Wahlperiode 01.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Philipp Heißner und Franziska Grunwaldt (CDU) vom 24.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Warum verhindert der Senat Transparenz und klare Aussagen beim Flüchtlingsquartier am Hörgensweg? In einer Pressemitteilung der SPD-Bürgerschaftsfraktion zu einem Jahr Einigung zwischen Bürgerschaft und Volksinitiative in Sachen Flüchtlingsunterbringung vom 17. Juli 2017 hieß es, dass die „Umsetzung der Perspektive Wohnen Projekte“ ein differenziertes Bild zeige. „Während in Rissen und Poppenbüttel die planungs- und baubegleitenden Umsetzungsgespräche sehr gut laufen, ist an Standorten wie Mittlerer Landweg und Hörgensweg noch ein weiterer Weg zusammen zu gehen“, so Andreas Dressel, Vorsitzender der SPD-Bürgerschaftsfraktion. Gleichzeitig lobt er aber auch die Kooperation mit dem Studierendenwerk, die allerdings laut Drs. 21/9389 immer noch unter Zustimmungsvorbehalt der Investoren steht. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: In der Antwort des Senats zur Drs. 21/9389 bezüglich der Umwandlung der Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen in gemischte Wohnquartiere wurde ausgeführt, dass die Grundlage für die Gespräche und Vereinbarungen mit den Investoren die Drs. 21/1838 ist. Ein wesentliches Ziel ist die sukzessive Umwandlung von öffentlichrechtlichen Flüchtlingsunterkünften in gemischte Wohnquartiere. Entsprechende Regelungen sind in den Mietverträgen zwischen f & w fördern und wohnen AöR und den jeweiligen Investoren enthalten. Nach dem Abschluss der Bürgerverträge erfolgten Gespräche mit den Investoren, zum Teil sind diese noch nicht abgeschlossen. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei der Kooperation zwischen der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und dem Studierendenwerk Hamburg AöR um eine Rahmenvereinbarung. Ziel ist es, die Vermittlung von Studierenden und Auszubildenden vom Studierendenwerk an den Vermieter zu unterstützen. Damit wollen das Studierendenwerk Hamburg AöR und die BSW einen Beitrag zu einer gelungenen Durchmischung der Quartiere leisten. Die BSW unterstützt das Studierendenwerk Hamburg AöR bei dem Abschluss dieser Vereinbarungen mit dem Vermieter. Die letztendliche Auswahl der Mieter verbleibt aber bei dem Vermieter, denn der Mietvertrag wird dabei, wie bei anderen Wohnungen auch, direkt zwischen Mieter und Vermieter abgeschlossen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Der Mietvertrag für den Standort Mittlerer Landweg ist im Transparenzportal als Anlage des Grundstückskaufvertrags zu finden. Der Mietvertrag Hörgensweg ist hingegen nicht im Transparenzportal zu finden, weil es, so der Senat, in diesem Fall keinen Grundstückskaufvertrag gibt. a. Wieso ist der Mietvertrag Mittlerer Landweg nicht eigenständig im Transparenzportal eingestellt? Drucksache 21/9909 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die f & w fördern und wohnen Anstalt öffentlichen Rechts (f&w) unterliegt nicht der Veröffentlichungspflicht nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz, veröffentlicht Verträge aber bei gesteigertem öffentlichen Interesse ohne Rechtspflicht. b. Verhindert die Entscheidung, den Mietvertrag nur als Anlage beizufügen , nicht die schnelle Auffindbarkeit und unterläuft somit den eigentlichen Sinn eines Transparenzportals? Der Mietvertrag wurde als Bestandteil des Kaufvertrags beurkundet und aus diesem Grund nicht gesondert veröffentlicht. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. a. c. Warum ist der Mietvertrag für den Hörgensweg nicht eigenständig im Transparenzportal zu finden, obwohl davon auszugehen ist, dass hier ein gesteigertes öffentliches Interesse vorliegt, wie es beispielsweise auch beim eigenständig eingestellten Mietvertrag für die geplante Flüchtlingsunterkunft in Volksdorf der Fall ist? Siehe Antwort zu 1.a. 2. Gibt es inzwischen vom Investor FeWa eine Zustimmung zu der am 12. Mai 2017 unterzeichneten Kooperation zwischen der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und dem Studierendenwerk Hamburg? Wenn ja, seit wann liegt sie vor und für wie viele Wohnungen an den beiden Standorten Mittlerer Landweg und Hörgensweg wurde sie jeweils erteilt? 3. Liegt inzwischen die Zustimmung der Investoren anderer Flüchtlingsunterkünfte nach „Perspektive Wohnen“ vor wie f & w fördern und wohnen AöR (f & w) oder der HIG? Wenn ja, für welchen Standort über jeweils wie viele Wohnungen? Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 4. In Drs. 21/9606 und 21/9389 wird erneut bestätigt, dass die Gespräche mit FeWa zur Reduzierung der Platzzahl von 350 öffentlich-rechtlichen Unterkünften (örU) auf 175 örU noch nicht abgeschlossen seien. Zeichnet sich hier inzwischen eine Einigung ab? Wenn ja, zu welchen Konditionen? Wenn nein, ist damit noch mit in diesem Jahr zu rechnen und was sieht der Senat vor, sollte der Investor eine Zustimmung verweigern? Die Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen sieht der Senat zur Wahrung seiner Verhandlungsposition in ständiger Praxis davon ab, zu laufenden vertraulichen Verhandlungen Auskunft zu erteilen. Im Übrigen siehe Drs. 21/9606 und 21/9389 zur Zahl der Wohneinheiten. 5. Taggleich mit dem Konsens mit der Volksinitiative wurde der Mietvertrag für den Hörgensweg mit dem Investor FeWa unterzeichnet. Auch der IFB-Fördervertrag wurde am 12. Juli 2016 unterschrieben. Beide Verträge gehen von 350 örU aus, während Rot-Grün im Konsens 175 örU zusagte. Der Bürgervertrag steht einer anfänglichen Nutzung von 350 Wohnungen als öffentlich -rechtlicher Unterkunft nicht entgegen. Die Umsetzung der Reduzierung der Plätze wird noch geplant. a. Wieso wurde die Unterzeichnung des Mietvertrages und des IFB- Fördervertrages, die finanzielle Zuschüsse auf Basis von 350 örU zusagen, an dem Datum durchgeführt, obwohl zeitgleich im Konsens zugesagt wurde, nur noch 175 örU an dem Standort Hörgensweg zu planen? Bitte begründen, warum der Senat nicht das Problem gesehen hat, zwei verschiedenen Vertragspartnern zwei gegen- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9909 3 läufige Zusagen zu machen, die beide gleichzeitig nicht einzuhalten sind? b. Wieso hat der Senat PR-wirksam die Kooperation mit dem Studierendenwerk im Mai 2017 verkündet und somit Erwartungen geweckt, obwohl er zu dem Zeitpunkt bereits wusste, dass die Erlangung einer Zustimmung des Investors FeWa, die Voraussetzung für die Umsetzung der Kooperation am Hörgensweg und Mittlerer Landweg ist, bereits beim Konsens seit Monaten der Verhandlungen nicht vorlag? Siehe Vorbemerkung. 6. Wenn es zu einer Reduzierung der örU von 350 auf 175 Wohnungen am Hörgensweg kommt: Wer übernimmt dann die Vermietung der dann zu regulären Sozialwohnungen gewordenen Wohneinheiten? Und wer übernimmt die Vermietung der darüber hinaus entstehenden Wohnungen des Investors FeWa in diesem Quartier? Siehe Vorbemerkung.