BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9922 21. Wahlperiode 01.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 24.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Erweiterung der Bucerius Law School Die Bucerius Law School (BLS) will einen Erweiterungsbau bekommen. Offenbar gibt es aus der SPD-Fraktion dagegen Widerstand. Ich frage den Senat: Die Bucerius Law School Hochschule für Rechtswissenschaft (BLS) wurde von der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius im Jahr 2000 als private Hochschule gegründet und wird seitdem von der Stiftung getragen. Die Stiftung möchte für die Hochschule ein Grundstück erwerben und hierauf ein Gebäude errichten. Diese Überlegungen befinden sich derzeit in der Planungsphase, Entscheidungen wurden bisher noch nicht getroffen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der ZEIT-Stiftung, wie folgt: 1. Wofür wird der Erweiterungsbau benötigt? Die Bucerius Law School hat aktuell circa 554 Jurastudierende, 44 Masterstudierende sowie 85 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Summer Programs. Im Erweiterungsbau soll Wohnraum für Studierende (100 Apartments) der Bucerius Law School, aber auch anderer Hamburger Hochschulen sowie Raum für die Unterbringung weiterer Lehrstühle und für das weithin nachgefragte Weiterbildungsangebot der Bucerius Law School (Seminarräume) geschaffen werden. Zudem soll die Kindertagesstätte der Bucerius Law School in einem Neubau untergebracht werden. 2. Teilen der Senat und die zuständige Behörde die Ansicht, dass die BLS einen solchen Erweiterungsbau benötigt? Siehe Drs. 21/9204. 3. Ist die Finanzierung des Erweiterungsbaus gesichert? Wenn ja: wie? Wenn nein: Welcher Betrag fehlt noch? Bei der ZEIT-Stiftung handelt es sich um eine der großen privaten gemeinnützigen wissenschaftsfördernden Stiftungen der Bundesrepublik. Die Stiftung würde die Finanzierung sicherstellen. 4. Welche Optionen gibt es für den Erweiterungsbau insbesondere betreffend dessen Lage? Die genaue Lage und gestalterische Ausprägung des Baukörpers soll über einen Architektenwettbewerb definiert werden. Drucksache 21/9922 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Ist die Beseitigung des Parkplatzes der BLS auch eine Option? Wie ist die Auslastung des Parkplatzes? Wo könnten die Autos gegebenenfalls stattdessen parken? Die circa 30 Parkplätze der Bucerius Law School dienen den Professorinnen und Professoren , den gehbehinderten Studierenden und vor allem auch den Gästen und Besuchern, insbesondere bei hochschulinternen und öffentlichen Veranstaltungen. Hinzu kommt die Nutzung durch Lieferfirmen. Der Parkplatz ist ausgelastet. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 6. Ist eine Option, den Erweiterungsbau auf der zu schließenden Straße zum CCH zu errichten? Wenn nein: warum nicht? Nein. Die Errichtung eines Erweiterungsbaus der BLS dort würde die Ziele des landschaftsplanerischen Wettbewerbs konterkarieren, das bedeutsame Gartendenkmal Planten un Blomen als eine der meistbesuchten Grünflächen Hamburgs hochwertig zu erweitern und der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen sowie eine neue attraktive Fuß- und Radwegeverbindung zu schaffen. 7. Wann ist mit der Errichtung des Erweiterungsbaus zu rechnen? Siehe Vorbemerkung.