BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9937 21. Wahlperiode 01.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 25.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Telearbeit für Mitarbeiter der BWFG Zur Vereinbarung von Beruf und Familie sowie zur Vermeidung von Fahrzeiten und den durch Fahrten zum Arbeitsplatz verursachten Verkehr ist Telearbeit in vielen Bereichen eine attraktive Option für Arbeitgeber und Arbeitnehmer . Die BWFG hatte hierzu eine Protokollerklärung zugesagt, die nicht gekommen ist. Ich frage den Senat: Die Behauptung, die BWFG habe eine Protokollerklärung anlässlich der Sitzung des Wissenschaftsausschusses am 30. Juni 2017 nicht vorgelegt, ist nicht korrekt. Alle Protokollerklärungen zum Wissenschaftsausschuss sind am 11. Juli 2017 der Bürgerschaftskanzlei übermittelt worden. Diese können aber nicht als Bestandteil des Berichtes zu TOP 1 der Ausschusssitzung auf der Tagesordnung der Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft am 12. Juli 2017 erscheinen. Dies ergibt sich aus § 24 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft. Dieser Bericht wird erst auf der Tagesordnung der Sitzung am 13. September 2017 erscheinen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Anzahl an Mitarbeitern der BWFG arbeitet bisher in Telearbeit? Zum Stichtag 1. Juli 2017 arbeiteten neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in alternierender Telearbeit. 2. Welchen Anteil ihrer Arbeitszeit leisten diese Mitarbeiter in Telearbeit? Der Anteil der Telearbeit liegt zwischen 16,6 und 60 Prozent. 3. Wie oft müssen sie zu Besprechungen in die Behörde kommen? Besprechungen werden, wenn dienstlich möglich, in die Präsenztage der telearbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelegt, die Teilnahme an (in der Regel wöchentlichen) Dienstbesprechungen wird in jedem Fall erwartet. 4. Wie viele Mitarbeiter hat die BWFG insgesamt? Bitte sowohl Stellenzahl als auch Personen und VZÄ angeben. Mit Stichtag zum 1. Juli 2017 beläuft sich die Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse auf 142. Die Stellenanzahl beläuft sich auf 145,05, die Anzahl der VZÄ beträgt 120,37. 5. Seit wann gibt es Telearbeit bei der BWFG? Wie hat sich die Anzahl der Mitarbeiter in Telearbeit und die Anzahl der in Telearbeit geleisteten Wochenarbeitszeitstunden seit 2014 entwickelt? Seit Einführung der alternierenden Telearbeit 2002 in der Freien und Hansestadt Hamburg gibt es in der BWFG Telearbeitsplätze. Drucksache 21/9937 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Jahr (Stichtag jeweils 01.01.) Anzahl Telearbeitende Wochenarbeitszeitstunden in Telearbeit am häuslichen Arbeitsplatz (durchschnittlich) 2014 6 17.04 h 2015 6 17.14 h 2016 7 13.35 h 2017 10 13.16 h 6. Planen BWFG, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, in Zukunft die Telearbeit auszuweiten? Neben der Telearbeit gibt es als ergänzende Arbeitsform das mobile Arbeiten. Beim mobilen Arbeiten stehen dienstliche Gründe im Vordergrund, während bei der Telearbeit vorrangig (aber nicht ausschließlich) familiäre, gesundheitliche und soziale Gründe zu berücksichtigen sind. Während die Telearbeit alternierend zum dienstlichen Arbeitsplatz ausschließlich im häuslichen Wohnbereich in einer vollständigen Büroarbeitsplatzumgebung stattfindet, erfolgt das mobile Arbeiten ortsunabhängig. Das mobile Arbeiten wird von der BWFG und den meisten Hochschulen und Forschungseinrichtungen ebenfalls angeboten. Mit Blick auf die während der Sommerpause eingeschränkte Personalpräsenz in den Einrichtungen war es im Rahmen der kurzen Fristsetzung nicht möglich, von allen außeruniversitären Forschungseinrichtungen eine Antwort zu erhalten. a. Wenn ja, was wird aktuell dafür unternommen und welcher Zahl von Mitarbeitern soll bis wann Telearbeit ermöglicht werden? Siehe Anlage 1. b. Wenn nein, warum nicht? Siehe Anlage 2. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9937 3 Anlage 1 Behörde/Hochschule /Forschungsein - richtung Planungen/Vorhaben Anzahl betroffener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zeitplanung BWFG Die BWFG will die genehmigungsfähigen Begründungen zumindest probeweise auf alle Sachverhalte zur besseren Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf ausweiten. Grds. stünde dann allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit der Telearbeit offen, wobei jedoch einzelfallbezogen die Eignung der Aufgabe und die Eignung der Person geprüft würde. ab voraussichtlich 2018 Heinrich-Pette- Institut, Leibniz- Institut für Experimentelle Virologie Die Telearbeit soll ausgeweitet werden. Derzeit wird an Richtlinien für Telearbeit gearbeitet, die Ende des Jahres in Kraft treten sollen. 10 bis 15 Beschäftigte 2018 Helmholtz- Zentrum Geesthacht – Zentrum für Material- und Küstenforschung Das Angebot zur Nutzung von Telearbeit wird als Baustein der flexiblen Gestaltung von Arbeitszeit und Arbeitsort weiterentwickelt und verstärkt genutzt. Hierzu wird die bestehende Gesamtbetriebsvereinbarung angepasst . (Abschluss der Betriebsvereinbarungen bis Ende 2017) Es sind keine Zielzahlen definiert. Es ist jedoch davon auszugehen , dass sich die Zahl der mobil arbeitenden Beschäftigten signifikant erhöhen wird. 2018 Drucksache 21/9937 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 2 Behörde /Hochschu le/Forschung seinrichtung Begründung Universität Hamburg Grds. steht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Telearbeit offen, wobei bei einer Einzelfallprüfung die Eignung der Aufgabe und die Eignung der Person anhand spezifischer Kriterienkataloge festgestellt werden müssen. Technische Universität Hamburg Harburg Die Technische Universität Hamburg plant in naher Zukunft die Möglichkeiten des ortsunabhängigen Arbeitens auszuweiten. Es ist vorgesehen , die klassische Telearbeit durch mobiles Arbeiten wesentlich zu ergänzen. Die Einführung einer Dienstvereinbarung für mobiles Arbeiten soll demnächst erfolgen. Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg An der HAW Hamburg ist am 01.09.2016 eine Dienstvereinbarung Telearbeit in Kraft getreten, die die Vereinbarung von alternierender Telearbeit ermöglicht. Derzeit sind Personen antragsberechtigt, die bereits ein dienstliches Notebook haben oder für ihre Aufgaben Erfüllung keine Anbindung ans FHH-Netz benötigen. Darüber hinaus wird pro Semester ein Kontingent von zehn dienstlichen Notebooks für alternierende Telearbeit zur Verfügung gestellt. Voraussetzung ist in allen Fällen die Eignung der Aufgabe und die Eignung der Person. Es soll zunächst keine weitere Ausweitung geben, sondern die Entwicklungen nach Inkrafttreten der DV sollen abgewartet werden. HafenCity Universität Hamburg Im Jahr 2013 haben die Dienststelle und der damalige Personalrat nach Analyse und Auswertung gemeinschaftlich die Entscheidung getroffen, dass auf Basis der vorhandenen Regelungen keine qualifizierte Grundlage für die Telearbeit/mobiles Arbeiten für den Universitätsbetrieb der HCU vorhanden sind. Die HCU hat, um den Notwendigkeiten und Bedürfnissen an eine lehrorientierte Universität Rechnung zu tragen, in den letzten Monaten eine neue Dienstvereinbarung zu Arbeitszeiten erarbeitet, welche nun kurzfristig in die Umsetzung geht. Für die HCU als kleine Universität sind der kontinuierliche persönliche Austausch und die Begegnung der Mitglieder der Statusgruppen untereinander und zwischen Mitgliedern der Statusgruppen ein wesentliches Alleinstellungsmerkmal. Diese neue Dienstvereinbarung trägt sowohl den Belangen der Dienststelle als auch denen der Beschäftigten Rechnung. Hochschule für bildende Künste Aktuell wird eine Dienstvereinbarung über mobiles Arbeiten für das Technische-, Bibliotheks- und Verwaltungspersonal erarbeitet. Diese soll den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein örtlich unabhängiges Arbeiten ermöglichen. Alternierende Telearbeit wird nach wie vor angeboten , wird durch die Beschäftigten allerdings nur wenig nachgefragt . Hochschule für Musik und Theater Hamburg Für eine Ausweitung der Telearbeit wird weder seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch aus dienstlichem Anlass ein erhöhter Handlungsbedarf gesehen. Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Grds. steht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Telearbeit offen, wobei bei einer Einzelfallprüfung die Eignung der Aufgabe und die Eignung der Person festgestellt werden müssen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9937 5 Behörde /Hochschu le/Forschung seinrichtung Begründung Fraunhofer- Institut für Molekularbiologie und Angewandte Oekologie IME, Institutsteil Screening Port Die Fraunhofer-Gesellschaft hat Programme zur Vereinbarung von Beruf und Familie. Im Rahmen dieser Programme gibt es auch Regelungen zur Telearbeit. Am Fraunhofer IME ScreeningPort werden Mitarbeitern vielfältige Möglichkeiten angeboten, die immer situationsabhängig und individuell gehandhabt werden (u.a. Forschungsaufenthalte , Kinderbetreuung, Publikationserstellung). Derzeit nutzen zehn Prozent der Belegschaft tageweise Telearbeit (an zwei von fünf Tagen) Max-Planck- Institut für Meteorologie Das MPI Meteorologie hat seit 2006 zum Zwecke der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine Betriebsvereinbarung zur Telearbeit in Kraft gesetzt. Gemäß dieser kann Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Antrag ein Telearbeitsplatz gewährt werden. Der Bedarf ist mit den bestehenden Regelungen abgedeckt. Max-Planck- Institut für ausländisches und internationales Privatrecht Im Rahmen einer Betriebsvereinbarung über die Einrichtung und Beschäftigung auf einem alternierenden Telearbeitsplatz haben alle Beschäftigten (wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche) die Möglichkeit , Telearbeit in Anspruch zu nehmen. Die Genehmigung wird unter der Voraussetzung erteilt, dass die ausgeübte Tätigkeit Aufgaben enthält, die am häuslichen Arbeitsplatz erbracht werden können und dieser Wahrnehmung von Aufgaben keine dienstlichen Belange entgegenstehen. Besondere Maßnahmen seitens des Instituts zur Erhöhung der Zahl der Beschäftigten, die Telearbeit nutzen, gibt es nicht. Institut für die Geschichte der deutschen Juden Das IGdJ plant nicht, die Telearbeit in der Zukunft auszuweiten. Es wird vielmehr weiter an dem bewährten Usus festgehalten, dass die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (derzeit acht an der Zahl) in dem Umfang zuhause arbeiten, den sie für sinnvoll erachten . Arbeitstage zuhause werden vorab in den Wochenplan im Geschäftszimmer eingetragen. Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg In der FZH gibt es keine Telearbeitsplätze und es ist auch nicht geplant , zukünftig solche Arbeitsplätze einzurichten. Das wissenschaftliche Personal kann sowieso flexibel die eigene Arbeit gestalten, z.B. die Tage und Zeiten für Archiv- und Bibliotheksbesuche oder Schreibphasen selbst bestimmen. Das Verwaltungspersonal hat dagegen eine Anwesenheitspflicht, da die Aufgaben nur am Arbeitsplatz erledigt werden können. Die Einführung von Telearbeitsplätzen würde zudem eine andere, neue IT- und Sicherheitsstruktur für die einzelnen Arbeitsplätze erfordern, die die FZH nicht bereitstellen kann. Hamburgische Schiffbau- Versuchsanstalt Die HSVA plant keine Ausweitung der Telearbeit in der Zukunft, um bereits jetzt bestehende Engpässe bei der Kommunikation innerhalb der Projektteams nicht zu verschärfen. Engpässe können z.B. durch mangelnde Überschneidung der Anwesenheit bei der Vorbereitung von Modellen entstehen. Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg Für das wissenschaftliche Personal besteht am IFSH nur Anwesenheitspflicht für regelmäßige Dienstveranstaltungen (Forschungskolloquium , Projektbesprechungen) und auf Anordnung der Institutsleitung. Darüber hinaus sind die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler frei in der Entscheidung, wo sie ihre Forschung/Arbeit verrichten (Homeoffice oder Büro). Das nichtwissenschaftliche Personal ist an die Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit gebunden. Um den Support zu gewährleisten besteht Anwesenheitspflicht in der Kernarbeitszeit. Drucksache 21/9937 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Behörde /Hochschu le/Forschung seinrichtung Begründung GIGA German Institute of Global and Area Studies/ Leibniz-Institut für Globale und Regionale Studien Im GIGA wird die Möglichkeit des mobilen Arbeitens bereits sehr umfangreich genutzt, sowohl vom wissenschaftlichen Personal als auch vom Service- und Verwaltungspersonal. Mobiles Arbeiten hat gegenüber der Telearbeit aus Sicht des GIGA für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch für den Arbeitgeber, den Vorteil der höheren Flexibilität. Auf diese Flexibilität legt das GIGA größten Wert, um seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern optimale Lösungen im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen und gleichzeitig den Erfordernissen einer sich stark internationalisierenden, weltweit präsenten Einrichtung der Spitzenforschung gerecht zu werden. Akademie der Wissenschaften in Hamburg In der Akademie der Wissenschaften in Hamburg ist Telearbeit grundsätzlich für einige Arbeitsbereiche möglich und wird von ein bis zwei Mitarbeiterinnen teilweise genutzt. Eine weitere Ausweitung ist mit Blick auf die geringe Größe (vier VZÄ) nicht mit der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes vereinbar. Hans-Bredow- Institut für Medienforschung an der Universität Hamburg Telearbeitsplätze existieren am Hans-Bredow-Institut bislang nicht. Im Rahmen der Flexibilisierung der Arbeitszeit besteht jedoch grundsätzlich für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit, zeitweise von zu Hause mit einem tragbaren PC zu arbeiten, um Beruf und Familie besser vereinbaren zu können. Deutsches Elektronen- Synchrotron Bei DESY gibt es verschiedene Arbeitszeitmodelle, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen sollen. Die Telearbeitszeit ist eins davon und wird bereits seit 2011 auf Wunsch der oder des Beschäftigten gewährt. Die Rahmenbedingungen hierzu sind in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Eine festgelegte Anzahl von zu erreichenden Telearbeitsplätzen wird nicht definiert, da eine Kombination von verschiedenen Arbeitszeitmodellen flexibel genutzt und damit die jeweils individuelle Situation der Beschäftigten berücksichtigt werden kann. Bernhard- Nocht-Institut für Tropenmedizin Das BNITM plant im Rahmen der Zertifizierung berufundfamilie, die Möglichkeiten und Voraussetzungen für Arbeiten im Homeoffice festzulegen , um eine klare Informations- und Entscheidungsgrundlage für Mitarbeiter(innen) und Vorgesetzte zu schaffen. Eine Ausweitung der Telearbeit in einem festgelegten, quantifizierbaren Umfang wird damit nicht angestrebt. ZBW - Leibniz - Informationszentrum Wirtschaft Kiel/Hamburg Derzeit nehmen 107 Beschäftigte Telearbeit wahr; das sind mehr als ein Drittel der Belegschaft. Für die Zukunft plant die ZBW, die Telearbeit auch im Hinblick auf die geänderten Anforderungen durch die Arbeitsstättenverordnung auf dem bisherigen Niveau zu halten und möglichst weiter auszubauen. Der Zuwachs ist jedoch nicht planbar, da die Telearbeit jeweils auf Wunsch der Beschäftigten vereinbart und individuell unter Berücksichtigung der dienstlichen Anforderungen ausgestaltet wird.