BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9938 21. Wahlperiode 01.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 26.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Die Beseitigung von Bomben aus dem Zweiten Weltkrieg (sogenannte Blindgänger) auf Grundstücken in Hamburg (III) Auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 17. Januar 2017 (Drs. 21/7568) hin berichtet der Senat über Einsätze des Kampfmittelräumdienstes im Jahr 2016. Immer wieder werden Blindgänger bei Bauarbeiten entdeckt, wie zuletzt am 13. Juli 2017 auf der Veddel. Dieses Ereignis ist Anlass genug, über den neusten Stand des Kampfmittelräumdienstes in Hamburg informiert zu werden. Immer noch liegen mehr als 2.800 Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg im Boden Hamburgs. Diese Kampfmittel stellen eine Gefahr für Bürger und Beschäftigte der beteiligten Unternehmen dar. In der Kampfmittelverordnung KampfmittelVO der Stadt Hamburg werden Maßnahmen festgehalten, die dazu dienen, die Sicherheit der Bürger vor Kampfmitteln des Zweiten Weltkrieges zu gewährleisten. Dazu gehören die Auswertung von Luftbildern und, sofern keine Freigabe erfolgen kann, die Kampfmittelerkundung von Flächen vor Eingriffen in den Baugrund (Erdbauarbeiten ). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Seit dem 1. Januar 2006 ist der Grundstückseigentümer einer Verdachtsfläche, auf der bauliche Maßnahmen durchgeführt werden sollen, die mit Eingriffen in den Baugrund verbunden sind, verpflichtet, bei der zuständigen Behörde eine Auskunft einzuholen , ob für den betroffenen Baubereich ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel besteht. Ist der betroffene Baubereich danach als Verdachtsfläche eingestuft, ist die Grundstückseigentümerin beziehungsweise der Grundstückseigentümer oder die Veranlasserin beziehungsweise der Veranlasser des Eingriffs in den Baugrund verpflichtet , geeignete Maßnahmen vorzunehmen, soweit diese zur Verhinderung von Gefahren und Schäden durch Kampfmittel bei der Durchführung der Bauarbeiten erforderlich sind. Um einen Kampfmittelverdacht dauerhaft aufzuheben, ist dazu ein geeignetes Unternehmen mit dem systematischen Absuchen der Verdachtsfläche auf eine Belastung mit Kampfmitteln und dem Freilegen von Verdachtsobjekten zu beauftragen, das der zuständigen Behörde dann den Beginn und das Ende der Arbeiten anzeigt sowie das Ergebnis des systematischen Absuchens der Verdachtsfläche auf eine Belastung mit Kampfmitteln mitteilt. Die Tätigkeit der staatlichen Gefahrenabwehrbehörden, insbesondere des Kampfmittelräumdienstes , hat sich seitdem auf die Kernaufgaben der unmittelbaren Gefahrenabwehr (Entschärfung beziehungsweise Sprengung, Bergung, Abtransport und Entsorgung von Kampfmitteln – Kampfmittelräumdienst) sowie der Identifizierung von Drucksache 21/9938 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Verdachtsflächen (durch Luftbildauswertung – Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht ) konzentriert. Als kampfmittelfrei gelten Flächen, bei denen sich bereits nach dem Ergebnis der Luftbildauswertung kein konkreter Verdacht auf Kampfmittel ergeben hat. Gleiches gilt für Flächen, die bereits systematisch nach Kampfmitteln abgesucht und bei denen gefundene Verdachtspunkte ausgeräumt worden sind. Der Begriff des „Freimessens“ wird weder in der Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung – KampfmittelVO) noch in der Technischen Anweisung Kampfmittelräumdienst zur Durchführung von Aufgaben des systematischen Absuchens und dem Freilegen von Verdachtsobjekten Kampfmitteln auf dem Staatsgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (TA-KRD Hamburg) verwendet . Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Blindgänger sind vom 1. Januar 2017 bis 30. Juni 2017 jeweils im Quartal durch den Kampfmittelräumdienst sondiert und beseitigt worden ? Im 1. wie im 2. Quartal des Jahres 2017 wurden jeweils sieben Bombenblindgänger mit einer Explosivmasse von mehr als 100 lb / 45,3 kg entschärft und beseitigt. 2. Wurden bei Bomben-Blindgänger-Funden der Jahre 2013 bis 2017 (Stichtag 30. Juni 2017) Voruntersuchungen auf den Flächen (Grundstück oder Baufeld) vorab durchgeführt? Siehe Vorbemerkung, im Übrigen führt die Feuerwehr keine Statistik im Sinne der Fragestellung. Für die Beantwortung des angefragten Zeitraums wäre die Durchsicht von circa 500 Akten erforderlich. Dies ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Wie viele der betroffenen Flächen (Grundstück oder Baufeld) mit Bomben -Blindgänger-Fund waren zuvor „freigemessen“ worden? 4. Welche und wie viele Bomben-Blindgänger (Art, Gewicht) wurden pro freigemessenem Grundstück oder Baufeld gefunden? Siehe Vorbemerkung, im Übrigen siehe Antwort zu 2. 5. Welches oder welche Verfahren der Untersuchung kam(en) zum Einsatz ? Die in Hamburg zugelassen Verfahren zur Durchführung von Aufgaben des systematischen Absuchens und dem Freilegen von Kampfmittel/Verdachtsobjekten auf dem Staatsgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg sind in der Technischen Anweisung Kampfmittelräumdienst (TA-KRD Hamburg) geregelt, die im Internet unter http://www.hamburg.de/contentblob/8868012/09d94a47e3e7e1aee061dca0d793e1a1/ data/aenderung-ta-krd-hamburg-2017.pdf zu finden ist. Im Übrigen siehe Vorbemerkung sowie Antwort zu 2. 6. Welche Unternehmen haben diese „Freimessung“ mit Bomben-Blindgänger -Fund bei den Erdarbeiten durchgeführt? Das Register geeigneter Unternehmen zur Kampfmittelsondierung ist im Internet unter http://www.hamburg.de/contentblob/2578072/aaa97bb25650a75adfbfacd2cfdbc8ad/ data/register-kampfmittelsondierung.pdf einzusehen, im Übrigen siehe Vorbemerkung sowie Antwort zu 2. 7. Wurde bei Bomben-Blindgänger-Funden der Jahre 2013 bis 2017 (Stichtag 30. Juni 2017) bei den Erdarbeiten trotz „Freimessung“ überprüft, warum es zur Bewertung „Freimessung“ kam? Siehe Vorbemerkung. 8. Kam es zu Bomben-Blindgänger-Fund(en) der Jahre 2013 bis 2017 (Stichtag 30. Juni 2017) auf Flächen, die nicht vorab untersucht wurden? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9938 3 Die Auswertung aller Einsatzberichte der Jahre 2013 bis 2017 und der manuelle Abgleich mit den Registerdaten sind in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 9. Warum wurden diese Flächen mit Bomben-Blindgänger-Fund(en) nicht vorab untersucht? Siehe Vorbemerkung. 10. Wie viele Mitarbeiter sind aktuell mit Stand 25. Juli .2017 mit der Auswertung von Luftbildern und anderen Datenmaterials betraut? Es sind 37 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dieser Aufgabe betraut. 11. Wie viele Anträge beziehungsweise Sachverhalte zur Überprüfung von Hamburger Grundstücken sind im ersten Halbjahr 2017 gegenüber dem Kampfmittelräumdienst gestellt worden? Es wurden 4.454 Anträge an die zuständige Behörde gestellt. 12. Welche technischen Ausstattungen sind im ersten Halbjahr 2017 zur Verbesserung der Erfüllung der Aufgaben des Kampfmittelräumdienstes eingeführt worden? Es wurden Unterwasserwerkzeuge für Entschärfungen bei Tauchereinsätzen und eine Wärmebildkamera für den Einsatz an einer Drohne zur Unterstützung der sicheren Entschärfung von Kampfmitteln mit Zeitzündern beschafft. 13. Wie viele Einsätze zu vermeintlichen Blindgängern und als Attrappe festgestellten munitionsähnlichen Gegenständen wurden im ersten Halbjahr 2017 durch den Kampfmittelräumdienst durchgeführt? Keine.