BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9941 21. Wahlperiode 01.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 26.07.17 und Antwort des Senats Betr.: hsh portfoliomanagement AöR Hier: nun „landesrechtliche Abwicklungsanstalt“ nach § 8 b Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz Die zum Jahreswechsel 2015/2016 eilig von den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein gegründete hsh portfoliomanagement AöR dient der Übernahme schlechter Kreditrisiken über 5 Milliarden Euro aus den Büchern der HSH Nordbank. Der Start erfolgte bereits holprig. Die Länder haben zwar etwa 5 Milliarden Euro gezahlt, in der PoMa „angekommen“ sind jedoch lediglich Forderungen über etwa 4,1 Milliarden Euro. Die Differenz von knapp 900 Millionen Euro war den Schuldnern noch von der HSH Nordbank zeitlich vor Übertragung erlassen worden. In den Folgequartalen stellte sich der von PwC gutachterlich ermittelte „Marktwert“ des Portfolios als deutlich zu hoch aus. Bereits kurz nach Einlieferung der Forderungen zum 31.06.2016 musste die PoMa mehrere Hundert Millionen wertberichtigen. Laut dem aktuellen Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vom 14.Juli 2017 ist die hsh portfoliomanagement AöR nunmehr „landesrechtliche Abwicklungsanstalt“ nach § 8 b Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz. Hierzu frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der hsh portfoliomanagement AöR (hsh pm) wie folgt: 1. Aus welchem Grunde ist diese Änderung mehr als 18 Monate nach Gründung der PoMa „nachgeschoben“ worden? 2. Wann ist diese Änderung des Staatsvertrages genehmigt worden? 3. Sind mit der Änderung hin zu einer „landesrechtlichen Abwicklungsanstalt “ Kompetenzerweiterungen verbunden? 4. Aus welchem Grunde ist diese Änderung nicht zumindest in der vergangenen Woche im Ausschuss Öffentliche Unternehmen kommuniziert worden? Die Hamburgische Bürgerschaft hat am 9. Dezember 2015 mit dem „Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig -Holstein über die Errichtung der hsh portfoliomanagement AöR (hsh pm) als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nach § 8b des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes “ (HmbGVBl. 2015, Seite 344) die Gründung einer landesrechtli- Drucksache 21/9941 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 chen Abwicklungsanstalt beschlossen. Änderungen hat es in dieser Hinsicht nicht gegeben. Im Übrigen: entfällt. 5. Als „landesrechtliche Abwicklungsanstalt“ hat die PoMa nach § 8 b des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes „innerhalb der ersten vier Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss und einen Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB oder nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften“ aufzustellen. Bekanntlich liegt dieser weder vor noch ist dieser aufgestellt. - Wann ist mit dem Jahresabschluss sowie dem Lagebericht zu rechnen ? - Wird es Konsequenzen gegen verantwortliche Personen wegen deutlicher Fristüberschreitungen geben? Der Vorstand hat den Jahresabschluss 2016 nunmehr aufgestellt. Der Wirtschaftsprüfer hat den Prüfungsbericht mittlerweile erstellt und den Jahresabschluss testiert. Der zeitliche Ablauf beruht auf der besonderen Sorgfalt bei der fachlichen Aufbereitung beziehungsweise Klärung zahlreicher Sachverhalte und Fragestellungen, die bei der erstmaligen Aufstellung eines Jahresabschlusses einer neu gegründeten Anstalt erforderlich ist. Der Vorstand handelt damit sachgerecht, verantwortungsvoll und im Interesse der Länder. Insofern besteht kein Anlass für Überlegungen, hieraus „Konsequenzen “ zu ziehen. Im Übrigen siehe Drs. 21/9751.