BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9943 21. Wahlperiode 01.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 26.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet Rothsteinsmoor – Nachfragen Zum Entwurf des Pflege- und Entwicklungsplans (PEP) für das NSG Rothsteinsmoor ist nach Angaben des Senats in meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/9703 im März 2017 eine Stellungnahme eingegangen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Inhalte hatte die im März 2017 eingegangene Stellungnahme? Die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Naturschutz enthält einen zusammengefassten Klärungs- und Ergänzungsbedarf für den Pflege- und Entwicklungsplan (PEP), der auf der Sicht der betreuenden NABU-Stadtteilgruppe Langenhorn/Fuhlsbüttel basiert. Der PEP wird in der Summe als gelungen erachtet und als praxistaugliche Hilfe bei der zukünftigen Betreuung des Schutzgebietes angesehen. Insbesondere zum Maßnahmenplan wurden Vorschläge für alternative Priorisierungen innerhalb des Maßnahmenpakets und konkrete Zeitziele vorgebracht. 2. Der Senat gibt an, dass einige der aus der Stellungnahme nicht berücksichtigten Anregungen zu detailgenau im Hinblick auf die Planungsebene des PEP waren. Um welche Anregungen handelte es sich hierbei im Einzelnen? Bei der maschinellen Entschlammung beziehungsweise Grundräumung von Flachgewässern wird eine Bearbeitungsreihenfolge vorgeschlagen. Die zuständige Fachbehörde sieht hier kein Differenzierungserfordernis. Die Bearbeitungsreihenfolge kann bei Durchführung durch das zuständige Bezirksamt festgelegt werden. Zur Grundräumung des Randgrabens wird auf die schwierige Anfahrtsmöglichkeit für Fahrzeuge hingewiesen. Der PEP möge konkretisieren, wie die Zugänglichkeit hergestellt werden kann. Aus Sicht der zuständigen Fachbehörde ist die Konkretisierung nicht erforderlich. Bei Räumung des Grabens kann das Verfahren vor Ort entschieden werden. Neben der Entnahme von Später Traubenkirsche und gegebenenfalls weiteren invasiven Neophyten wäre gemäß AG auch eine des Nadelbaum-Jungwuchses insbesondere im nördlichen Eichen-Birkenwald sinnvoll. Nach Auffassung der zuständigen Fachbehörde sind jedoch die dort vorkommenden Nadelbaumbestände marginal und auf der PEP-Ebene zu vernachlässigen. 3. Der Senat gibt an, dass sich in Bezug auf einige Maßnahmen die Verbände als direkter Adressat des PEP ansahen, was sie nicht seien. Auf welche Maßnahmen bezieht sich dies im Einzelnen? Zuständig für die Umsetzung des PEP ist das Bezirksamt, die Verbände wirken dabei unterstützend. Drucksache 21/9943 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Gemäß Stellungnahme stellt die stringente Zeitplanung die praktische Betreuungsarbeit vor ein Problem. Die Verbände sind aufgrund ihrer eingeschränkten Kapazitäten und Möglichkeiten nicht in der Lage, dieser Zeitplanung zu folgen. Sie sind jedoch hierfür auch nicht verantwortlich, siehe dazu auch Antwort zu 2. Bei den Maßnahmen handelt es sich um bislang durchgängig im zweiwöchigen Rhythmus durchgeführte Pflegemaßnahmen, wie Entnahme aufkommender Gehölze und Hochstauden aus den Trockenrasen, Nachschnitt von frischem Schilfaustrieb an den Gewässerrändern und die Bekämpfung von Neophyten im gesamten Gebiet. Darüber hinaus wird hinsichtlich des Plaggens von Heideflächen auf kraftraubende Arbeit hingewiesen, die der betreuende Verband nicht allein leisten kann. Selbstverständlich werden für solche Arbeiten Fachfirmen beauftragt. 4. Ist die Stellungnahme bereits im Transparenzportal der Freien und Hansestadt Hamburg veröffentlicht? a. Falls ja, seit wann und unter welchem Link ist sie abrufbar? b. Falls nicht, wann wird sie dort veröffentlicht beziehungsweise aus welchen Gründen soll sie nicht veröffentlicht werden? Die Stellungnahme wird im Transparenzportal der Freien und Hansestadt Hamburg nicht veröffentlicht. Entsprechende Stellungnahmen unterliegen nicht der Veröffentlichungspflicht nach § 3 Hamburgisches Transparenzgesetz.