BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9945 21. Wahlperiode 01.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jens Wolf (CDU) vom 26.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Triathlon und Schlagermove am selben Wochenende – Wann ist eine Entzerrung der Großveranstaltungen in Sicht? Nur eine Woche nach dem G20-Gipfel wurden die Hamburgerinnen und Hamburger erneut auf die Geduldsprobe gestellt. Zahlreiche Straßen waren wegen des Schlagermoves und des Triathlons gesperrt. Bereits im vergangenen Jahr hat die Stadt diese beiden Großevents auf dasselbe Wochenende gelegt. Nach Aussage des Innensenators sei eine Entzerrung trotz aller Bemühungen in diesem Jahr nicht möglich gewesen. In den kommenden Jahren werde man es aber versuchen. Zu Recht beschweren sich viele Bürger über diese extreme Belastung. Der Senat hat im April angekündigt, das Genehmigungsverfahren für Großveranstaltungen zu vereinfachen, damit sie besser koordiniert werden können und sich nicht überschneiden. Hauptverantwortlich sollen die Bezirke sein. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Schlagermove ist an die Nutzung des Heiligengeistfeldes und die Aufbauzeit des Sommerdoms gebunden. Daher sind seine Termine nicht flexibel. Der Triathlon ist unter anderem abhängig vom internationalen Sportkalender. Im Jahr 2016 musste der Triathlon wegen einer Überschneidung mit einer anderen Sportveranstaltung verlegt werden. Im Jahr 2017 sollte der Triathlon ursprünglich eine Woche früher stattfinden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie erfolgt die Planung von Großveranstaltungen aktuell? a. Welche Stellen/Gremien sind dafür zuständig? b. Inwiefern gibt es eine bezirksübergreifende Planung? Siehe Drs. 21/1853 und Drs. 20/8584. 2. Welchen Sachstand hat die geplante Novellierung des Genehmigungsverfahrens für Großveranstaltungen? a. Was soll konkret neu geregelt werden? b. Wer soll künftig für Genehmigungen zuständig sein? c. Wann wird das neue Verfahren voraussichtlich in Kraft treten? d. Inwiefern soll eine gerechtere Verteilung der Großveranstaltungen über die Bezirke hinweg erfolgen? e. Inwiefern soll eine bessere Abstimmung im Bezirk, unter den Bezirken und auf Landesebene erfolgen? Drucksache 21/9945 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Änderungen des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Bezug auf die Genehmigungspflicht von öffentlichen Veranstaltungen befinden sich derzeit in der Erarbeitung. Über die Änderung eines Gesetzes entscheidet die Bürgerschaft . 3. Liegen dem Senat Erkenntnisse darüber vor, wie in anderen Großstädten eine Veranstaltungskoordination erfolgt? Falls ja, welche? Falls ja, inwiefern dient eine davon als Vorbild für die Novellierung des Verfahrens in Hamburg? Genehmigungstatbestände anderer Länder finden sich in Artikel 19 des Landesstrafund Verordnungsgesetzes (LStVG) in Bayern sowie § 42 Ordnungsbehördengesetz (OBG) in Thüringen. Diese Genehmigungsvorschriften sind in den hier bestehenden Überlegungen zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung berücksichtigt worden. Diese Regelungen befassen sich nicht mit der verwaltungstechnischen Veranstaltungskoordination. Dem Senat liegen darüber hinaus keine Erkenntnisse zur Veranstaltungskoordination anderer Großstädte vor. 4. Wurde der Schlagermove für das Jahr 2018 bereits genehmigt? a. Falls ja, wann und wo findet er statt? b. Falls ja, ist gewährleistet, dass nicht parallel dazu eine weitere Großveranstaltung in Hamburg stattfindet? Nein.