BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9948 21. Wahlperiode 01.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jens Meyer und Katja Suding (FDP) vom 26.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Ehe für alle: Wie bereitet sich Hamburg vor? Nachdem die Freien Demokraten angekündigt hatten, die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare, in der gesellschaftlichen Debatte „Ehe für alle“ genannt, zur Koalitionsbedingung nach der Bundestagswahl 2017 zu machen, beschloss der 18. Bundestag am 30. Juni 2017 kurzfristig die vollständige Öffnung der Ehe. Das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts hat binnen weniger Wochen alle legislativen Hürden genommen und tritt ab Oktober in Kraft. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele eingetragene Lebenspartnerschaften wurden in Hamburg seit 2001 geschlossen? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. In gleichgeschlechtlicher Partnerschaft lebende Personen in Hamburg ab 2003* Jahr insgesamt männlich weiblich 2003 1250 980 270 2004 1601 1236 365 2005 1903 1459 444 2006 2312 1733 579 2007 2526 1861 665 2008 2781 1989 792 2009 3153 2186 967 2010 3529 2397 1132 2011 3893 2606 1287 2012 4280 2833 1447 2013 4851 3144 1707 2014 5348 3420 1928 2015 5883 3724 2159 2016 6218 3922 2296 Stand: jeweils der 31.12. eines Jahres Quelle: Statistikamt Nord, Melderegister * Daten ab 2001 können nicht geliefert werden, da diese erst seit 2003 erhoben werden. 2. Hat der Senat Erkenntnisse darüber, wie viele homosexuelle Paare bisher auf eine eingetragene Lebenspartnerschaft verzichtet haben, aber eine Ehe schließen wollen? Nein. 3. Wie viele Anmeldungen von Paaren (gleich- und verschiedengeschlechtlich ), die eine Eheschließung wünschen, liegen den Standesämtern Drucksache 21/9948 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 aktuell vor? Wie viele Anmeldungen sind davon aus dem Vorjahr, wie viele aus dem laufenden Jahr? Bitte Anmeldezahlen für das Jahr 2017 nach Monaten aufschlüsseln. Anmeldungen zur Eheschließung in den jeweiligen Standesämtern in 2017 Januar Februar März April Mai Juni Bis 26.Juli Hamburg- Altona 176 139 164 164 111 111 70 Hamburg- Bergedorf 86 76 78 59 65 36 34 Hamburg- Eimsbüttel 190 185 237 165 125 113 73 Hamburg- Harburg 80 74 101 66 46 57 55 Hamburg- Mitte 154 149 157 123 115 119 72 Hamburg- Nord 279 159 331 213 217 159 114 Hamburg- Wandsbek 149 214 243 184 219 177 86 Bezüglich der „Ehe für Alle“ fanden bisher keine Anmeldungen statt, weil die gesetzliche Grundlage noch nicht gegeben war. 4. Wie viele Voranmeldungen zur Eheschließung von gleichgeschlechtlichen Paaren liegen den Standesämtern aktuell vor? Keine. 5. Wie viele Anmeldungen von Paaren, die durch eine Eheschließung die eingetragene Lebenspartnerschaft ablösen wollen, liegen den Standesämtern vor? Wenn keine Daten dazu vorliegen, warum nicht? Keine. Erste Erläuterungen und Umsetzungshinweise des Bundesministeriums des Innern zu dem zum 1. Oktober 2017 in Kraft tretenden Gesetz gibt es seit dem 26. Juli 2017. Anfragen konnten deshalb bisher nicht beantwortet werden. 6. Wie lang ist die Wartezeit für eine Eheschließung ab dem Tag der Anmeldung? Bitte nach Standesämtern aufschlüsseln. Die Zeitspanne zwischen Anmeldung und Eheschließung bei allen Hamburger Standesämtern ergibt sich unter anderem durch den vom Brautpaar gewählten Wunschtermin zur Anmeldung und dem eigentlichen Heiratstermin. Diese Zeitspanne kann zwischen einem Tag und sechs Monaten betragen. 7. Erwartet der Senat durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts eine signifikante Änderung der in Frage 6. abgefragten Wartezeit? Wenn ja, wie stark? Wenn nein, warum nicht? Nein, siehe Antwort zu 6. 8. Erwartet der Senat durch die Öffnung der Ehe einen stärkeren Andrang auf die Standesämter im laufenden und im nächsten Jahr? Wenn ja, wie hoch wird der Anstieg eingeschätzt? Wenn nein, warum nicht? Ja. Es kann von einem Anstieg ausgegangen werden, da Lebenspartner, deren Lebenspartnerschaft noch besteht, eine Umwandlung anstreben, um die rechtliche Benachteiligung zu kompensieren. Eine Einschätzung, wie hoch der Anstieg sein wird, ist noch nicht möglich. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9948 3 9. Gibt es Planungen, zusätzliche Termine an den Standesämtern einzurichten für Eheschließungen, denen eingetragene Lebenspartnerschaften vorausgegangen sind? Wenn ja, bitte erläutern. Wenn nein, warum nicht? Hamburg-Altona Ja. Ein gezieltes zusätzliches Terminangebot besteht ab Oktober 2017 bis März 2018. Hamburg-Bergedorf Ja. Es wird situativ auf die Nachfrage reagiert. Hamburg-Eimsbüttel Nein. Es bestehen ausreichend Terminangebote ab Oktober 2017 Hamburg-Harburg Ja. Es wird situativ auf die Nachfrage reagiert. Hamburg-Mitte Nein. Die Personalsituation lässt zurzeit kein zusätzliches Terminangebot zu. Hamburg-Nord Ja. Es wird situativ auf die Nachfrage reagiert. Hamburg-Wandsbek Ja. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. 10. Gibt es allgemein Planungen, ab Oktober zusätzliche Termine an den Standesämtern einzurichten? Wenn ja, bitte erläutern. Wenn nein, warum nicht? Es gibt bei den Hamburger Standesämtern keine allgemeinen Planungen, weil der Bedarf zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar ist. Das Standesamt Altona sieht ein zusätzliches Terminangebot von Oktober 2017 bis März 2018 vor. Im Standesamt Eimsbüttel sind genügend Termine vorhanden. 11. Wenn Frage 10. bejaht wurde, wurden die Personalplanungen der Ämter an die steigende Zahl an Eheschließungen ab Oktober dieses Jahres angepasst? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Im Standesamt Altona wird die Personalplanung dem zusätzlichen Terminangebot entsprechend angepasst. Dem Standesamt Eimsbüttel liegen zurzeit keine belegbaren Zahlen vor, die Gesetzesänderung wird dort im Rahmen des vorhandenen Personals umgesetzt. 12. Welche Informationsangebote/-kampagnen zur Öffnung der Ehe plant der Senat? Die Überlegungen dazu sind noch nicht abgeschlossen. 13. Welche weiteren Schritte wird der Senat unternehmen, um die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Ehepartnern und gleichgeschlechtlichen Eltern innerhalb einer Ehe gegenüber verschiedengeschlechtlichen voranzutreiben? Als Stichwort sei hier „Co-Mutterschaft“ genannt. Der Senat hat im Januar den Aktionsplan für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt beschlossen. Der Aktionsplan benennt in dem Handlungsfeld „Familie“ konkrete Herausforderungen und Maßnahmen zur Förderung der Akzeptanz und tatsächlichen Gleichstellung von Regenbogenfamilien (siehe Drs. 21/7485).