BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9949 21. Wahlperiode 01.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jens Meyer und Jennyfer Dutschke (FDP) vom 26.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Bebauung der Fläche östlich Haferblöcken Auf der Fläche östlich Haferblöcken sollen etwa 550 Wohneinheiten entstehen , von denen ein Teil auch im Rahmen des Senatsprogramms „Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ erstellt werden soll. Die Bebauung dieser ökologisch wertvollen Fläche stößt vor Ort auf Widerstände und wirft Fragen auf. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie hat sich die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Überresidente in einer Erstaufnahme in den letzten zwölf Monaten entwickelt? Bitte den Verlauf des letzten Jahres nach Monaten aufgeschlüsselt. Monat Durchschnittliche Verweildauer September 2016 8,5 Monate Oktober 2016 9,5 Monate November 2016 10,2 Monate Dezember 2016 10,9 Monate Januar 2017 11,6 Monate Februar 2017 12,3 Monate März 2017 12,9 Monate April 2017 13,5 Monate Mai 2017 13,9 Monate Juni 2017 14,3 Monate Verlässliche Daten liegen erst ab September 2016 vor, siehe Drs. 21/5501. Aufgrund zahlreicher geplanter Eröffnungen von öffentlich-rechtlichen Unterkünften im zweiten Halbjahr 2017 wird von einem künftigen Rückgang der durchschnittlichen Verweildauer ausgegangen. 2. Wie viele Folgeunterkünfte mit wie vielen Plätzen befinden sich momentan an welchen Standorten im Bau? 3. Für wie viele der oben genannten Folgeunterkünfte gibt es bereits einen Mietvertrag zwischen Bauträger/Investor und f & w fördern und wohnen AöR oder der Freien und Hansestadt Hamburg? Folgende öffentlich-rechtliche Unterkünfte befinden sich derzeit im Bau: Standort Geplante Platzzahl Mietvertrag: Averhoffstraße 38 311 Ja Björnsonweg 39 192 Ja Blomkamp 61 (Baufeld A) 312 Ja Duvenacker 380 Ja Drucksache 21/9949 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Standort Geplante Platzzahl Mietvertrag: Flughafenstraße - Ohkamp 600 Ja Große Bahnstraße 50 203 Ja Grunewaldstraße 74 a - zweite Erweiterung 168 Ja Hagendeel 60 - Baufeld A 288 Ja Hagendeel 60 - Baufeld B 240 Ja Hörgensweg 600* Ja Kelloggstraße 35 148 Ja Kieler Straße 263-265 308 Ja Krausestraße 96a - Erweiterung 40 Ja Kurt-A.-Körber Chaussee 39 e 40 Ja Meilerstraße 348 Eigener Bestand Papenreye/Borsteler Bogen „Pehmöllers Garten “ 400 Mietvertrag in Verhandlung Poppenbüttler Berg/Ohlendieck 500 Eigener Bestand Rehagen 600 Mietvertrag in Verhandlung Rönneburger Stieg 260 Ja Sinstorfer Kirchweg 300 Ja Suurheid 400 Mietvertrag in Verhandlung * bei 175 Wohneinheiten, siehe Drs. 21/9606 4. Wie viele Plätze in Folgeunterkünften sind momentan noch in Planung und stehen kurz vor der Baugenehmigung und auf welcher Grundlage sollen die Genehmigungen ausgesprochen werden? Folgende öffentlich-rechtliche Unterkünfte werden derzeit geplant und stehen kurz vor Erteilung der Baugenehmigung: Standort Geplante Kapazität Genehmigungs-grundlage Am Aschenland 300 § 31 Abs. 1 BauGB Baurstraße 200 § 33 BauGB Binnenfeldredder/Bünt 264 §246(9) BauGB Eiffestraße 740 §246(10) BauGB Eulenkrugstraße 260 § 246 (13) BauGB Loogestraße 104 §31(2) BauGB 5. Welche Wohnungsgesellschaften, Wohnungs- und Baugenossenschaften sind aktuell noch an dem Verfahren und der Errichtung der Bauten für die Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen östlich Haferblöcken beteiligt? Die HIG Hamburger Immobilienentwicklungsgesellschaft mbH mit der Hansa Baugenossenschaft eG. 6. Wie werden die Genossenschaften bei dem Projekt östlich Haferblöcken durch den Senat unterstützt? Die Genossenschaften sind anderen Investoren bei der Errichtung der Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen gleichgestellt. 7. Aus welchen Gründen konnten Keller im Bereich östlich Haferblöcken genehmigt werden, obwohl sie im Bereich westlich Haferblöcken ausgeschlossen wurden? Es handelt sich um zwei verschiedene Bebauungsplangebiete. Die Begründung zum Bebauungsplan Billstedt 103 (westlich Haferblöcken) enthält die Unzulässigkeit von Kellern aufgrund der Nähe zum Grundwasser. Im Bebauungsplan Billstedt 113 (Östlich Haferblöcken) wurde kein Ausschluss von Kellerräumen formuliert. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9949 3 8. Aus welchen Gründen soll auf die Nutzung von Gründächern verzichtet werden, obwohl diese noch bei dem Bürgerbeteiligungsverfahren angekündigt wurden? Die beiden Mehrfamilienhäuser werden mit Gründächern errichtet. Die Reihenhäuser sind aus bauwirtschaftlichen Gründen mit Satteldächern beantragt worden. Diese lassen sich aufgrund der starken Dachneigungen nicht wirtschaftlich vertretbar begrünen . 9. Wird bei den Gebäuden die Kühlfunktion der Grünbedachung durch andere Maßnahmen, zum Beispiel Fassadengrün, sichergestellt, und wenn nein, warum nicht? Eine Fassadenbegrünung war nicht Antragsgegenstand. 10. Wieso wurde die Fläche östlich Haferblöcken vom Senat als Standort akzeptiert, obwohl sie im Bebauungsplan Billstedt 90 als Parkanlage ausgewiesen ist? Dieses ist das Ergebnis einer detaillierten Flächenabwägung im Bereich des Bezirksamtes Hamburg-Mitte. 11. Wieso wurde die gesamte Fläche aus dem LSG Öjendorf-Billstedter Geest entlassen, obwohl nur Teilflächen für die Errichtung von Wohnungen für das Senatsprogramm „Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ genutzt werden? Die Änderung wurde erforderlich, weil die bisherige Ausweisung die gebotene bauliche Entwicklung und die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans erschwert hätte. 12. Wofür konkret werden die Ausgleichszahlungen für die bereits erteilten Baugenehmigungen für die Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen östlich Haferblöcken verwendet? 13. Welche Ausgleichsflächen gibt es für die gesamte Bebauung östlich Haferblöcken? Wo befinden sich diese Flächen (Flurstück, Gemarkung) und welche Größe und Wertigkeit weisen diese Ausgleichsflächen auf? Welche Maßnahmen werden für den Ausgleich der zu bebauenden Flächen östlich Haferblöcken ergriffen? Die Ausgleichszahlungen werden verwendet, um biotopschutzrechtlichen (Knicks), artenschutzrechtlichen (Vögel) und naturschutzrechtlichen (Eingriffsregelung) Belangen Rechnung zu tragen. Die Ausgleichszahlungen zum Knickersatz dienen der Anlage von 697 m neuer Knicks (teilweise auf Flurstück 753 der Gemarkung Wohldorf und auf Flurstück 368 der Gemarkung Kirchsteinbek, teilweise noch nicht verortet). Die Ausgleichsmittel für den artenschutzrechtlichen Ausgleich dienen der Entwicklung einer knapp 1 ha großen Ausgleichsfläche auf dem Flurstück 04294 der Gemarkung Neuengamme. Die Ausgleichsmittel aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung dienen der Entwicklung von circa 3,44 ha Ausgleichsflächen im Sondervermögen (ökologisch ausgerichtete Feuchtwiesenbewirtschaftung). 14. Wie rechtfertigt der Senat die Bebauung wichtiger Kaltluftleitbahnen und Kaltluftentstehungsgebiete? Der Erhalt der Kaltluftschneise wird zum Beispiel im Hinblick auf Größe und Ausrichtung der Gebäude berücksichtigt. 15. Wo sollen die in Drs 21/1838 erwähnten Entwicklungsmaßnahmen für Natur und Landschaft, die sich als Folge der Bebauung ergeben, ortsnah umgesetzt werden? Siehe Antwort zu 12. und 13. 16. Welche Mittel stellt der Senat bereit, um den sozialen Auswirkungen, die durch die zusätzlichen Einwohner im Bereich Haferblöcken Ost entstehen , entgegenzuwirken? Welche konkreten Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um diesem Trend entgegenzuwirken? Drucksache 21/9949 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Der Standort Haferblöcken-Ost liegt im Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung Billstedt/Horn. Ziel des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) ist unter anderem die Entwicklung stabiler Nachbarschaften und die Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Am Standort Haferblöcken- Ost sollen verschiedene unterstützende Integrationsmaßnahmen wie die Infrastrukturmaßnahme „Grüne Mitte“ mit Flächen für Spiel, Sport und Naherholung sowie ein „Haus der Begegnung“ als Quartierszentrum mit verschiedenen sozialen Angeboten unter anderem aus Haushaltsmitteln der Integrierten Stadtteilentwicklung finanziert werden. Weitere Projekte und Maßnahmen zur sozialen Stabilisierung werden im Rahmen der RISE-Gebietsentwicklung abgestimmt. Für den Austausch zur Quartiersentwicklung und zu neuen Planungen wurde durch das Bezirksamt Hamburg-Mitte ein Begleitgremium eingesetzt. Im Kontext der Flüchtlingsunterbringung ist zudem am Standort Haferblöcken-Ost die Beauftragung eines externen Quartiersentwicklers geplant. Im Übrigen siehe Drs. 21/8462. 17. Bis wann sollen alle 550 Wohneinheiten und die anderen Maßnahmen wie Spielplatz, Begegnungshaus et cetera fertiggestellt sein? Die Fertigstellungen hängen von verschiedenen Faktoren ab, die nicht immer vom Senat beeinflusst werden können. Aus diesem Grund sieht der Senat davon ab, darüber hinaus konkrete Termine zu benennen. 18. Wann wird mit den Maßnahmen begonnen, die bereits mit dem Bebauungsplan Billstedt 90 (Haus der Begegnung, Spielplatz) statthaft sind? Und mit welchen Mitteln in welcher Höhe wird der Betrieb beziehungsweise die Instandhaltung und Pflege sichergestellt? Mit der Planung der „Grünen Mitte Haferblöcken“ wurde im zweiten Halbjahr 2016 begonnen. Die Planungen wurden im ersten Halbjahr 2017, unter anderem im Beirat Billstedt-Horn, vorgestellt. Der Baubeginn ist für Herbst 2017 geplant. Die Herstellung der Fläche wird öffentlich gefördert. Der Betrieb der Grünen Mitte wird zukünftig durch das Bezirksamt Hamburg-Mitte sichergestellt. Für das Haus der Begegnung wurde ein Raumprogramm entworfen und vorabgestimmt . Auf dieser Basis wird im zweiten Halbjahr 2017 eine Konzeptausschreibung erfolgen, um einen passenden Träger zu bestimmen. Dieser hat dann neben der Hochbauplanung auch ein tragfähiges Betreiberkonzept zu erstellen. Der Bau des Hauses soll anteilig öffentlich gefördert werden.