BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9950 21. Wahlperiode 01.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 26.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Evaluation der Inklusion in Hamburg 2012 beschloss die Bürgerschaft eine umfangreiche Neuordnung der Inklusion . Im Beschluss hieß es unter anderem: „Die Wirksamkeit, die Auswirkungen und die Ergebnisse inklusiven Unterrichts sollen deshalb zeitnah wissenschaftlich evaluiert werden. Die Evaluation soll Hinweise auf Erfolge und Gelingensbedingungen, aber auch auf Verbesserungsbedarfe geben, um die Steuerung der Maßnahmen zur Inklusion zu optimieren.“ (Drs. 20/3641). Laut Drs. 21/3539 soll dieser Evaluationsbericht „Mitte 2017“ vorgestellt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Laut Drs. 21/3539 soll „Mitte 2017“ der Abschlussbericht zur Evaluation der Inklusion vorgelegt werden. Wann wird er konkret vorliegen und der Öffentlichkeit vorgestellt werden? Bitte begründen. Zentral für den quantitativen Teil der „Evaluation inklusiver Bildung in Schulen“ (EIBISCH) ist eine Verknüpfung der von den Evaluatoren erhobenen Daten mit regelhaft erhobenen individuellen Daten der amtlichen Schulstatistik und schulischen Leistungsdaten (KERMIT), siehe https://www.ew.uni-hamburg.de/de/forschung/ eibisch.html sowie https://www.ew.uni-hamburg.de/forschung/eibisch/datenschutz/ datenschutzkonzept.pdf. Das Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung (IfBQ) hatte es gemäß der mit der Universität Hamburg abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung übernommen , die Daten in verknüpfter Form bereitzustellen. Da sich die Längsschnittverknüpfungen als deutlich komplexer und schwieriger herausgestellt haben als ursprünglich geplant, konnten den Wissenschaftlern erst Ende April 2017 die vom IfBQ verknüpften Daten übergeben werden. Die Wissenschaftler haben deshalb mit Schreiben vom 12. Juni 2017 die zuständige Behörde darum gebeten, den vereinbarten Abgabetermin für den Endbericht auf Ende November 2017 zu verschieben. Diesem unmittelbar nachvollziehbaren Wunsch hat die zuständige Behörde zugestimmt. Nach derzeitiger Planung ist davon auszugehen, dass der Abschlussbericht Ende November von den Wissenschaftlern abgegeben wird und danach von der zuständigen Behörde geprüft werden kann. Veröffentlich werden soll er nach derzeitiger Planung im 1. Quartal 2018. 2. Wie viele Fälle von Schulbegleitung gab es im Schuljahr 2016/2017? a. Bitte aufschlüsseln nach Schulbegleitung nach SGB VIII (Unterstützung im Bereich der psychosozialen Entwicklung) und SGB XII (Unterstützung im Bereich der geistigen und körperlich-motorischen Entwicklung). b. Bitte aufschlüsseln nach Schulform. Drucksache 21/9950 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 In der Fragestellung wird ein Bezug zur Bewilligung der Schulbegleitung auf Rechtsgrundlage des SGB VIII beziehungsweise SGB XII hergestellt, der die gegenwärtige Praxis zur Steuerung des Einsatzes von Schulbegleitungen auf Grundlage des § 12 Absatz 4 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) nicht korrekt abbildet. Zu dem seit 2014 umgesetzten Bewilligungsverfahren siehe Drs. 21/5911 sowie die - Dienstanweisung zum Einsatz von Schulbegleitungen für Schülerinnen und Schüler mit erheblichem Betreuungs- und Unterstützungsbedarf aufgrund einer komplexen psychosozialen Beeinträchtigung, AZ B 54/1.11.21, veröffentlicht am 25.04.2014 (http://www.hamburg.de/contentblob/4294452/ 2fe617a4e9240448159689886dc300b7/data/mbl-04-2014-sonderausabe.pdf) und die - Dienstanweisung zum Einsatz von Schulbegleitungen für Schülerinnen und Schüler mit erheblichem Betreuungs- und Unterstützungsbedarf aufgrund einer Behinderung , AZ B1-So/1.11.22, veröffentlicht am 01.03.2015 (http://www.hamburg.de/ contentblob/4300412/8f03166ebd7888e3ac58702e8d9d38dc/data/bsb-mbl-04- 2014.pdf). Anzahl der Schülerinnen und Schüler (SuS) mit Schulbegleitung im Schuljahr 2016/ 2017, aufgeschlüsselt nach Art des Unterstützungsbedarfs: Personenkreis Anzahl Kinder mit Unterstützungsbedarf im Bereich der geistigen oder körperlich-motorischen Entwicklung gem. §12 HmbSG und SGB XII 740 Kinder mit Unterstützungsbedarf im Bereich der psychosozialen Entwicklung gem. § 12 HmbSG 1.134 Summe 1.874 Stichtag der Auswertung: 27.07.2017 Bei den dargestellten Zahlen handelt es sich um die Anzahl der SuS, die in dem jeweiligen Schuljahr eine Schulbegleitung während des laufenden Unterrichts erhielten. Quelle: interne Daten der zuständigen Behörde Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Schulbegleitung im Schuljahr 2016/2017, aufgeschlüsselt nach Schulform: Schulform Anzahl Grundschulen 770 Stadtteilschulen 540 Gymnasien 64 Spezielle Sonderschulen/ReBBZ 489 berufliche Schulen 11 Summe 1.874 Stichtag der Auswertung: 27.07.2017 Bei den dargestellten Zahlen handelt es sich um die Anzahl der SuS, die in dem jeweiligen Schuljahr eine Schulbegleitung während des laufenden Unterrichts erhielten. Quelle: interne Daten der zuständigen Behörde 3. Wie viele Widersprüche im Rahmen von Schulbegleitungen gab es im Schuljahr 2016/2017? Insgesamt gab es fünf Widersprüche. Dies entspricht, bezogen auf die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Schulbegleitung im Schuljahr 2016/2017, einem Anteil von 0,27 Prozent der Fälle. 4. Aus welchen Gründen haben sich die Zahlen auf Fragen 2. – 3. im Vergleich zu den Angaben in Drs. 21/5911 gegebenenfalls verändert? Die Zahlen des Schuljahres 2016/2017 sind vor dem Hintergrund der Steigerung der Gesamtschülerzahl an Hamburgs Schulen zu interpretieren. Es gibt im Vergleich zu den Vorjahren eine moderate Steigerung der Anzahl von Schülerinnen und Schülern mit einer Schulbegleitung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9950 3 Für die Gruppe der Schülerinnen und Schüler mit Begleitungsbedarf aufgrund einer komplexen psychosozialen Beeinträchtigung setzt sich eine in den vergangenen Jahren beobachtbare leichte Steigerung der angezeigten Begleitungsbedarfe fort. Für die Gruppe der Schülerinnen und Schüler mit Begleitungsbedarf aufgrund einer Behinderung liegt der Wert für das vergangene Schuljahr über dem des Schuljahres 2015/2016, jedoch noch unter dem des Schuljahrs 2014/2015. Im Verlauf des Schuljahres 2016/2017 war festzustellen, dass es an den speziellen Sonderschulen aufgrund der Zuwanderung von Familien mit Fluchterfahrung vermehrt zu unterjährigen Aufnahmen von Kindern und Jugendlichen mit erhöhtem Assistenzbedarf gekommen ist. 5. Plant der Senat Änderungen im Bereich der Schulbegleitung? Wenn ja: bitte darstellen. Derzeit sind keine Änderungen geplant.