BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9951 21. Wahlperiode 01.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 26.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Digitalisierung von Asylverfahren und Ausländerangelegenheiten Die große Zahl an Flüchtlingen, die in den Jahren 2015 und 2016 nach Deutschland kamen, stellte auch die bisherigen Verfahren des BAMF und der Ausländer- und Sozialbehörden auf den Prüfstand. Im Ergebnis zeigte sich, dass die Verfahren nicht mehr zeitgemäß und ab einer bestimmten Personenzahl schlichtweg überfordert sind. Im Zuge dieses Erkenntnisprozesses entwickelte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die „Digitalisierungsagenda 2020“. Die Digitalisierung soll die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt über verschiedene Initiativen erleichtern. Hierzu zählen die Integrationsgeschäftsdatei (InGe), der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP), die Bundeskriminalamt (BKA)-Schnittstelle, die Zentralstelle für Informationsvermittlung zur Rückkehrförderung (ZIRF), die berufsbezogene Deutschsprachförderung (BerND), MARiS sowie XAusländer-Schnittstelle. Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat: Die hamburgischen Ausländerbehörden verwenden seit November 1994 ein IT- Fachverfahren zur Sachbearbeitung, welches seither beständig den technischen wie rechtlichen Neuerungen angepasst und fortentwickelt wird. Seit August 2010 werden die Ausländerakten in der hamburgischen Ausländerverwaltung ausschließlich elektronisch geführt. Die elektronische Ausländerakte ist seither für die Sachbearbeitung in Verwaltungsverfahren nach dem Aufenthaltsgesetz, dem Freizügigkeitsgesetz/EU, dem Asylgesetz sowie dem Gesetz über das Ausländerzentralregister und den zu diesen Gesetzen ergangenen Verordnungen zu verwenden. Siehe auch http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/fachanweisung-2-2014-paulago-undelektronische -auslaenderakte. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Inwieweit ist die Freie und Hansestadt Hamburg an den Prozessen zur Digitalisierung von Asylverfahren und Ausländerangelegenheiten beteiligt ? Ein Bediensteter der Behörde für Inneres und Sport vertritt Hamburg im Bundesprojekt PG DAS „Projektgruppe zur Digitalisierung des Asylverfahrens“. An der Weiterentwicklung des Datenaustauschformats XAusländer wirken Hamburger Vertreter in den entsprechenden Bund-Länder-Arbeitsgruppen teils auf operativer teils auf ministerieller Ebene seit Jahren mit. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/9951 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Das Verwaltungsgericht Hamburg ist im Kontext der digitalen Kommunikation via Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) mit dem Bundesamt für Flüchtlinge und Migration (BAMF) an den Prozessen zur Digitalisierung von Asylverfahren beteiligt. 2. Wie weit sind Teile der Digitalisierungsagenda 2020 in der Freien und Hansestadt Hamburg umgesetzt und einsatzfähig? Wo gibt es Anlaufprobleme ? Welche sind dies? Die Integrationsgeschäftsdatei als Fachverfahren des BAMF wird von dem in Hamburg verwendeten ausländerbehördlichen IT-Fachverfahren bedient. Über das EGVP werden seit Anfang Mai 2017 Dokumente vom BAMF an das Einwohner -Zentralamt gesendet. Das Verwaltungsgericht Hamburg nimmt an der digitalen Kommunikation via EGVP mit dem BAMF teil. Der Regelbetrieb zur elektronischen Kommunikation zwischen dem BAMF und den Verwaltungsgerichten befindet sich bundesweit derzeit noch in einer Phase der Identifikation von Optimierungspotenzial und der kontinuierlichen Verbesserung des Prozesses. Hierdurch werden teilweise organisatorische Mehraufwände ausgelöst. Der Datenaustausch der Zentralen Ausländerbehörde mit dem Bundeskriminalamt (BKA) erfolgt zurzeit mittels der im Ankunftszentrum eingesetzten PIK-Geräte über das BAMF. Über die PIK-Geräte erfolgt auch die Kommunikation mit MARiS, dem Fachverfahren des BAMF für das Asylverfahren. XAusländer als Datenaustauschformat für die Kommunikationsbeziehungen der Ausländerbehörden untereinander und mit weiteren Behörden ist in der Hamburger Ausländerverwaltung seit November 2011 im Einsatz. 3. Welche Aspekte der Digitalisierungsagenda 2020 sind in der Freien und Hansestadt Hamburg noch nicht umgesetzt beziehungsweise einsatzfähig ? Warum nicht und bis wann ist eine Einsatzfähigkeit erreicht? In Hamburg wurden die Digitalisierungsschritte des BAMF und deren Weiterentwicklung durch die Bereitschaft zu Pilotierungen aktiv unterstützt und stets zügig umgesetzt . So ist zum Beispiel die Integration des PIK-Verfahrens in das ausländerbehördliche IT-Fachverfahren bereits beauftragt, sodass eine eigene Schnittstelle zum BKA und zu MARiS zum 1. September 2017 zur Verfügung stehen soll. Hamburg wird die Schnittstelle (AZR-ER-SST) des Bundesverwaltungsamts als Pilot und auf längere Zeit auch wohl als einziges Land nutzen und damit eine Vorreiterrolle einnehmen. 4. Gibt es Wege zur Abgabe von Feedback? Ja.