BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9952 21. Wahlperiode 01.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 26.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Wandsbeker Flüchtlingsunterkunft „Am Stadtrand 35-37“ Berichten zufolge herrschen desolate Zustände in der Flüchtlingsunterkunft „Am Stadtrand 35-37“ in Hamburg Wandsbek. So fehlen in der mit fast 700 Personen belegten Folgeunterkunft für Menschen mit Bleibeperspektive Kita-Plätze, die angekündigten Gemeinschaftsräume oder ein sicherer Außenspielplatz. Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat: 1. Wie lange leben die Bewohner im Durchschnitt in der Unterkunft „Am Stadtrand 35-37“? Derzeit leben die Personen im Durchschnitt 124 Tage in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) „Am Stadtrand“. 2. Wie ist die Auslastung der Unterkunft „Am Stadtrand 35-37“ seit Inbetriebnahme ? (Bitte monatlich aufschlüsseln nach gesamt, Männer, Frauen , Kinder.) Zur Auslastung seit Februar 2017 siehe nachfolgende Tabelle (jeweiliger Stichtag ist der Monatsletzte): Februar März April Mai Juni Gesamtbelegung/Personen 67 372 598 669 688 davon Männer Frauen Kinder 13 15 39 73 93 206 120 155 323 132 170 367 136 172 380 Quelle: f & w fördern und wohnen AöR 3. Ist perspektivisch eine Reduktion der Belegung auf ein integrationsfreundlicheres Maß in der Unterkunft „Am Stadtrand 35-37“ geplant? Wenn ja, in welchem Maße und in welchen Zeiträumen? Wenn nein, warum nicht? Die örU ist als größere Einrichtung gemäß der Drs. 21/5231 ausdrücklich gebilligt worden, vom Bedarf her mittelfristig erforderlich und erfüllt die Voraussetzungen des wirtschaftlichen Betriebs durch die Größe und einer langen Laufzeit von 15 Jahren. 4. Auswelchem Grund wurden die Brandschutzbestimmungen nicht bereits vor der Ankündigung der Einrichtung von mehreren Gemeinschaftsräumen geprüft? Wenn sie vorher geprüft wurden, warum ist es nicht im Vorfeld aufgefallen, dass es Brandschutzertüchtigungen bedarf? Drucksache 21/9952 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Bis wann werden die angekündigten Gemeinschaftsräume mit einer dauerhaften Möblierung für die Bewohner vollumfänglich nutzbar sein? Bei der Planung der Gemeinschaftsräume durch den Vermieter wurde davon ausgegangen , dass die Gemeinschaftsräume auch als Flucht- und Rettungswege zur zusätzlich notwendigen Außentreppe definiert und genutzt werden können. Dies ist vorschriftenkonform und bedeutet für den Betrieb, dass diese Räume nicht verschließbar sein dürfen und nur eingeschränkt möbliert werden können (Vermeidung von sogenannten Brandlasten). Diese Lösung wurde durch das Brandschutzgutachten im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens bestätigt. Im Einrichtungsbetrieb hat sich gezeigt, dass für einen Teil des Gemeinschaftsraum- Angebotes in Hinblick auf darin stattfindende betreute Angebote (zum Beispiel Integrationskurse und Kurse, die durch ehrenamtliche Mitarbeiter angeboten werden) ein Bedarf nach Abschließbarkeit und uneingeschränkter Möblierung besteht. Daher sollen drei dieser sechs Räume so umgebaut werden, dass kleinere, zu verschließende Gemeinschaftsräume entstehen. Diese sind dann durch neu zu errichtende Trennwände abgetrennt von den notwendigen Fluren. Damit werden sie frei nutzbar. Die weiteren drei Räume bleiben wie bisher erhalten. Die Inbetriebnahme der entsprechend hergerichteten Räume ist für das 1. Quartal 2018 geplant. 6. Aus welchen expliziten Gründen war der Außenspielplatz bisher nicht nutzbar? 7. Wie viel Zeit nimmt die Ertüchtigung des Spielplatzes bisher in Anspruch? Der Außenspielplatz war mit Belegungsbeginn der örU nutzbar. Um nach ersten Erfahrungen vor Ort den Bereich für die spielenden Kinder jedoch noch umfangreicher abzusichern, wurden bauliche Maßnahmen von f & w initiiert und dabei zum Beispiel zusätzliche Zäune errichtet. Die erforderlichen Ausschreibungen wurden im April 2017 veranlasst, die Freigabe des Spielplatzes wird voraussichtlich Ende August 2017 erfolgen. 8. Wie viele Kitas mit welcher Platzzahl sind im direkten Einzugsgebiet der Unterkunft „Am Stadtrand 35-37“ a) geplant und b) im Bau? Wann ist mit der jeweiligen Fertigstellung beziehungsweise Inbetriebnahme zu rechnen? Im direkten Einzugsgebiet der Unterkunft sind der zuständigen Behörde bisher drei Kita-Planungen bekannt: Planung mit 80 Plätzen, voraussichtliche Inbetriebnahme August 2017; Planung mit 25 Plätzen, voraussichtliche Inbetriebnahme Ende 2017; Planung mit 84 Plätzen, voraussichtliche Inbetriebnahme Sommer 2018. Im Bau befinden sich derzeit keine Kitas im Einzugsgebiet der Unterkunft. 9. Wie plant der Senat eine Durchmischung der neu entstehenden beziehungsweise im Bereich geplanten Kitas zu realisieren, wenn in der Unterkunft selbst bereits circa 370 Kinder leben? In der Unterkunft leben nach Informationen von f & w insgesamt 380 Kinder im Alter von null bis 17 Jahren, davon 155 Kinder im Alter von null bis fünf Jahren. Die Kita- Träger gestalten ihre Belegungsstruktur selbstständig. Bei ihnen besteht eine große Bereitschaft und ein hohes Engagement, eine gute Durchmischung durch Aufnahme sowohl von Kindern aus der Unterkunft als auch von Kindern aus deren Umfeld herzustellen .