BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9953 21. Wahlperiode 01.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 26.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Schulbetrieb während des G20-Gipfels Die Schulbehörde teilte in ihrem Newsletter am 30. Juni 2017 mit: „Während des G20-Treffens gilt in Hamburg die Schulpflicht. Unterricht und Nachmittagsbetreuung finden grundsätzlich an allen Schulen statt, auch in den Schulen im Umkreis der Sicherheitszone.“ Diese Anordnung eines normalen Schulalltags erwies sich als gescheitert. Denn tatsächlich kam es nicht nur zu erheblichen Verkehrsproblemen, die die Schulwege vielfach deutlich erschwerten, sondern auch zu drastischen Sicherheitsvorfällen an diversen Kitas und Schulen. Berichten zufolge haben mehrere Einrichtungen die Eltern gebeten, ihre Kinder unverzüglich abzuholen, da die Sicherheit nicht gewährleistet werden könne. Teilweise waren Kitas auch telefonisch nicht mehr erreichbar. Die Polizei riet Schulen, die Kinder vorzeitig nach Hause zu schicken, teilweise auch mit Polizeieskorte. Dabei waren ohnehin oft nur wenige Schüler zum Unterricht erschienen. Vereinzelt wurde aus Sicherheitsgründen auch die Nutzung der Pausen-Höfe untersagt.1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Nach Rücksprache mit der Behörde für Inneres und Sport bestand kein Grund, die Schulpflicht für den Zeitraum des G20-Gipfels im Vorfeld des G20-Gipfels aufzuheben . Über die Einhaltung der Schulpflicht wurden alle Schulleitungen am 23. Juni 2017 durch einen Brief des Landesschulrats informiert. Mit den unmittelbar am Veranstaltungsort gelegenen Schulen wurde vorab vereinbart, wie der Unterrichtsbetrieb gestaltet wird. Sorgeberechtigten, die aufgrund konkreter Umstände den Schulbesuch ihrer Kinder für unzumutbar hielten, wurde vorab mitgeteilt, dass Entschuldigungen für den 7. Juli 2017 akzeptiert würden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann und wie wurden die Schulen von der zuständigen Behörde vor dem G20-Gipfel über die damit zusammenhängenden Sicherheitsfragen informiert? Welche Aussagen/Handlungsempfehlungen et cetera wurden jeweils kommuniziert? 2. Welche Stelle der zuständigen Behörde hat sich wann mit diesen Fragen befasst und ist mit welcher Begründung zu welchem Ergebnis gekommen ? 1 Vergleiche zum Beispiel: http://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/g20-in-hamburgrandale -legen-kitas-und-schulen-lahm-a-1156558.html; https://www.welt.de/regionales/hamburg/article166396995/Schueler-werden-mit-Polizeischutznach -Hause-geschickt.html. Drucksache 21/9953 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Schulleitungen der allgemeinbildenden und der berufsbildenden Schulen im Umkreis der Sicherheitszone wurden am 2. Mai 2017 in einem Gespräch beim Landesschulrat unter Hinzuziehung des Leiters des polizeilichen Einsatzabschnitts (EA) „Veranstaltungsort“ zu schulorganisatorischen Fragen im Rahmen des G20-Gipfels informiert. Zum damaligen Zeitpunkt war für Donnerstagabend, den 6. Juli 2017 eine Demonstration mit dem Sammelpunkt Spielbudenplatz angemeldet. Die Versammlung der Teilnehmer sollte ab 15.30 Uhr beginnen. In unmittelbarer Nähe zum Versammlungsort und zur geplanten Demonstrationsroute liegen die Ganztagsschule an der Elbe, die Grundschule St. Pauli, die Stadtteilschule St. Pauli sowie die Grundschule Thadenstraße . Um insbesondere jüngeren Kindern einen sicheren Heimweg zu ermöglichen, wurde diesen Schulen erlaubt, den Unterricht am Donnerstag um 14.30 Uhr zu beenden . Die Schulen erhielten am 18. Mai 2017 ein Musterschreiben, um ihre Eltern darüber informieren zu können. An der Ganztagsgrundschule Sternschanze fand am Donnerstag, den 8. Juni 2017 ein Elternabend statt, an dem die zuständige Schulaufsicht und Vertreter der Polizei teilgenommen haben. Auch hier wurde die Haltung der zuständigen Behörde herausgestellt , dass das Recht der Kinder auf größtmögliche Normalität einzuhalten sei. Einzelne spezielle Sonderschulen, deren Schülerinnen und Schüler zum Teil in der Sicherheitszone wohnen, obgleich die Schulstandorte außerhalb der damals definierten Sicherheitszone liegen, wurden von der zuständigen Schulaufsicht am 21. Juni 2017 dahin gehend informiert, dass diese Schulen den Sorgeberechtigten freistellen können, ob sie ihre Kinder während des Gipfels zur Schule schicken. Gleichzeitig war sichergestellt, dass an allen Schulen ein Schul- beziehungsweise Betreuungsangebot stattfindet. Die Schulleitungen des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HIBB) wurden im Rahmen der Schulleitungskonferenzen am 18. April, 16. Mai und 13. Juni 2017 über die vereinbarte Handhabung informiert. Die Stellvertretende Geschäftsführung versandte zusätzlich am 23. Juni 2017 eine schriftliche Information an die Schulleitungen der berufsbildenden Schulen. Die Information an Schulbeteiligte (mehrheitlich volljährige Schülerinnen und Schüler, Ausbildungsbetriebe und Eltern) oblag den Schul- und Klassenleitungen. Von der für Bildung zuständigen Behörde wurde für den Zeitraum vom 5. bis zum 7. Juli 2017 eine unter der Behördenrufnummer 115 erreichbare Hotline eingerichtet, über die Fragen zum Schulbesuch gestellt werden konnten. Hierüber wurden alle Schulleitungen der Hamburger Schulen und die ReBBZ-Leitungen ebenfalls durch einen Brief des Landesschulrats vom 30. Juni 2017 informiert. Die Schulaufsichten waren für Schulleitungen telefonisch erreichbar. 3. Gab es seitens der zuständigen Behörde ein Sicherheits- und Vorsorgekonzept für die Schulen und Kitas während des G20-Gipfels? Wenn ja: Wie sah dieses konkret aus? Wenn nein: Warum nicht? Im Vorwege des G20-Gipfels haben diverse Abstimmungsgespräche zwischen dem Leiter des polizeilichen Einsatzabschnitts (EA) „Veranstaltungsort“ mit der Leitung der für Bildung zuständigen Behörde stattgefunden. Im Rahmen dieser Gespräche nahm die Polizei eine beratende Rolle wahr. Bis zum Beginn der Krawalle am 7. Juli lagen der Polizei keine Erkenntnisse und Hinweise vor, die Einschränkungen des Schulbetriebs erforderlich gemacht hätten. Eine ständige Erreichbarkeit der Polizei war für die Schulen und Kitas zu jeder Zeit gewährleistet. Aufgrund der Sicherheitslage nahm die Leitung der für Bildung zuständigen Behörde am 7. Juli telefonisch Verbindung zum Leiter des EA „Veranstaltungsort“ auf. Dabei wurden Erwägungen, die Schülerinnen und Schüler in den Schulen zu belassen und den Schulbetrieb fortzuführen, durch die Polizei unterstützt. Im Übrigen siehe für die Schulen Antwort zu 1. und 2. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9953 3 Zwei Wochen vor dem G20-Gipfel waren nach Einschätzung der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde stadtweit keine Auswirkungen durch den G20-Gipfel zu erwarten, die den Betrieb der Hamburger Kitas nicht zugelassen hätten. Aus diesem Grund gab es kein spezielles Sicherheits- oder Vorsorgekonzept für die Kitas. Die Kita-Verbände wurden am 23. Juni 2017 entsprechend informiert. Darüber hinaus wurde auf Informationsquellen zu Sicherheitszonen sowie das Bürgertelefon der Polizei hingewiesen. 4. Welche Bedrohungssituationen und Sicherheitsvorfälle haben während des G20-Gipfels im Umfeld von Kitas und Schulen stattgefunden? Bitte einzeln darstellen. Die erfragten Sachverhalte im Umfeld von Kitas und Schulen sind Gegenstand laufender Ermittlungen beziehungsweise der noch nicht abgeschlossenen Nachbereitung des Einsatzes G20-Gipfel durch die Sicherheitsbehörden. Nach gegenwärtigem Erkenntnisstand sind keine sicherheitsrelevanten Vorfälle im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel an Schulen und Kitas bekannt. 5. Wie hat die zuständige Behörde auf diese Hilferufe aus den Schulen und Kitas während des G20-Gipfels jeweils reagiert? 6. Wann und in welcher Form wurden jeweils die Eltern benachrichtigt? In Kitas der Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH, die in Stadtteilen liegen , in denen Demonstrationen stattfanden oder diese polizeilich angekündigt waren, wurden die Eltern ab 11 Uhr per Telefon oder per E-Mail gebeten, ihre Kinder abzuholen . Die Kita „Kinderhaus Mottenlos“ bat die Eltern ab 8.30 Uhr telefonisch, ihre Kinder abzuholen. Bis 9.15 Uhr waren alle Kinder abgeholt. Die Kita „Hauptkirche St. Petri“ bat die Eltern ab 11 Uhr telefonisch, ihre Kinder kurzfristig abzuholen. Alle Kinder waren bis 11.30 Uhr abgeholt. Im Laufe des 7. Juli 2017 gingen in der für Bildung zuständigen Behörde zahlreiche Anrufe verunsicherter Eltern ein, die sich auf Nachrichten in sozialen Netzwerken und Onlineberichterstattungen beriefen. Diese Nachrichten wurden zunächst in Abstimmung mit der Polizei oder durch eigene Recherche auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft, bevor den Anrufern eine Entscheidung mitgeteilt wurde. Folgende Benachrichtigungen erfolgten in den Schulen: Bezirk Mitte Gymnasium Klosterschule: Nach Information durch die Polizei am 5. Juli 2017 entschied die Schulleitung in Rücksprache mit der für Bildung zuständigen Behörde, für den 7. Juli 2017 einen häuslichen Studientag anzuordnen. Ab 7.30 Uhr war am 7. Juli 2017 mit größeren Menschenmengen am Bahnhof Berliner Tor zu rechnen. Die Eltern wurden am 6. Juli 2017 von der Schulleitung schriftlich informiert. Helmut-Schmidt-Gymnasium, Schule Auf der Veddel: Der HVV informierte die Schulleitungen, dass ab 13.00 Uhr die Bahnverbindung S3/ S31 eingestellt werde. Daher wurde der Unterricht um 12.00 Uhr beendet, jüngere Schülerinnen und Schüler wurden auf dem Nachhauseweg von Eltern begleitet. Bezirk Altona: Ganztagsgrundschule Sternschanze: Die Schulleitung wurde vom Cop4U um 10.30 Uhr aufgefordert, alle Kinder von ihren Eltern abholen zu lassen. Sie organisierte dies für beide Standorte und informierte die Schulaufsicht. Schulleitung und Lehrkräfte blieben in der Schule, bis das letzte Kind abgeholt war. Drucksache 21/9953 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Grundschule Rothestraße: Bis 11.00 Uhr fand in gewohnter Weise Unterricht statt. Dann riet ein Mitarbeiter der Polizei der Schulleitung, die Kinder abholen zu lassen. Die Schulleitung organisierte das Abholen und informierte die Schulaufsicht. Schulleitung und Lehrkräfte blieben in der Schule, bis das letzte Kind abgeholt war. Gymnasium Allee: Schülerinnen und Schüler sowie Eltern, die brennende Autos oder Müllcontainer in der Straße gesehen hatten, wurden beruhigt. Im Laufe des Vormittags wurde eine nicht näher bestimmbare Zahl von Kindern von ihren Eltern abgeholt. Der Unterricht wurde um 13.30 Uhr, eine halbe Stunde früher als sonst, beendet. Elbkinder-Grundschule: Auf Anraten der GBS-Bereichsleitung wurden die Eltern ab 14 Uhr telefonisch gebeten , ihre Kinder aus der Betreuung abzuholen. Bezirk Eimsbüttel Schule Kielortallee, Emilie-Wüstenfeld-Gymnasium, Gymnasium Kaiser-Friedrich- Ufer: Diese drei Schulen, die ihre Schulhöfe an der Bundesstraße haben, konnten am Vormittag des 7. Juli 2017 zeitweise ihre Schulhöfe nicht nutzen, weil es vor der Tür zu Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei kam. Zu keinem Zeitpunkt drang jemand in das Schulgelände ein, der Schulbetrieb wurde nicht beeinträchtigt . Schule Rellinger Straße, Schule Lutterothstraße: Nach Hinweis eines Mitarbeiters der Polizei, die nahe gelegene Kita zu räumen, mussten Schülerinnen und Schüler sowie Eltern beruhigt werden. Der Schulbetrieb wurde nicht beeinträchtigt. Ida-Ehre-Schule: Da der U-Bahnhof Schlump geschlossen war, wurden die Schülerinnen und Schüler nach Unterrichtsschluss von Lehrkräften zum U-Bahnhof Hoheluft begleitet. Gymnasium Hoheluft: Auf Anraten von Mitarbeitern der Polizei wurde der Nachmittagsunterricht am Freitag um 14.00 Uhr vorzeitig beendet und die Schülerinnen und Schüler nach Hause geschickt. Bezirk Wandsbek Schule Bovestraße, Matthias-Claudius-Gymnasium, Charlotte-Paulsen-Gymnasium: Über eine Lautsprecherdurchsage wurden etwa um 13.30 Uhr die Schulen um den Wandsbeker Markt aufgefordert, die Schülerinnen und Schüler bis 14.00 Uhr zu entlassen , da sich ein Demonstrationszug in Richtung Wandsbek-Markt bewegen würde. Ob die Lautsprecherdurchsage durch die Polizei erfolgte, konnte in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit durch die vor Ort anwesende Schulaufsicht nicht verifiziert werden. Aufgrund der unklaren Lage entschied die Schulaufsicht, den Nachmittagsunterricht beziehungsweise die GBS-Betreuung bis 14.00 Uhr zu beenden und eine Betreuung für die Schülerinnen und Schüler anzubieten, die nicht abgeholt (GBS) beziehungsweise zu Hause nicht betreut werden konnten (GBS und weiterführende Schule). Das Matthias-Claudius-Gymnasium hatte die Schülerinnen und Schüler bereits eigenständig nach Hause geschickt. Das Charlotte-Paulsen-Gymnasium teilte mit, dass ab 14.00 Uhr keine Schülerinnen und Schüler mehr im Hause seien. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9953 5 7. Ist es zutreffend, dass teilweise kurzfristig von den Kitas und Schulen entschieden wurde, die Kinder nach Hause zu schicken, wo doch für die Schulkinder die Schulpflicht galt? An einzelnen Schulen in den Bezirken Altona, Mitte, Eimsbüttel und Wandsbek wurde im Laufe des 7. Juli 2017 unter anderem auf Anraten von Mitarbeitern der Polizei entschieden , den Unterricht oder die Betreuung früher als sonst enden zu lassen. In diesen Fällen wurden insbesondere an Grundschulen die Eltern gebeten, ihre Kinder abzuholen. Lehrkräfte und Schulleitungen blieben so lange in der Schule, bis das letzte Kind abgeholt worden war. Aufgrund einer aktuellen Einschätzung der Gefahrenlage wurde der Schulunterricht an der Beruflichen Schule für Spedition, Logistik & Verkehr (H 14; Holstenwall 14 – 17, 20355 Hamburg) frühzeitig beendet. Bei der Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH wurden keine Kinder nach Hause geschickt. Es wurden aber von Kitas, die in Stadtteilen liegen, in denen Demonstrationen stattfanden oder diese polizeilich angekündigt wurden, die Eltern gebeten, ihre Kinder abzuholen. War dies den Eltern nicht möglich, so wurden die Kinder so lange betreut, bis sie von den Eltern abgeholt wurden. Der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde sind über die oben genannten Vorfälle hinaus keine weiteren Vorkommnisse bekannt geworden, in denen Kinder kurzfristig nach Hause geschickt wurden. 8. In welcher Weise sind die Kitas und Schulen ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen ? In nahezu allen Teilen des Stadtgebiets fanden Unterricht und Betreuung nach Plan statt. An Schulen, in denen Kinder von ihren Eltern nicht rechtzeitig abgeholt werden konnten, weil sie unter Umständen durch Verkehrsbeeinträchtigungen daran gehindert waren, blieben Aufsichtspersonen so lange vor Ort, bis das letzte Kind abgeholt wurde . Auch in den berufsbildenden Schulen wurde die Aufsichtspflicht für minderjährige Schülerinnen und Schüler gewährleistet. Im Übrigen siehe Antworten zu 4. bis 6. Die Kinder in den Kitas waren zu jeder Zeit durch pädagogisches Fachpersonal betreut. Beim Erkennen der oben beschriebenen bedrohlichen Situationen, in denen die Kita-Mitarbeitenden die Sicherheit der Kinder gefährdet sahen, wurden die Eltern aufgefordert, die Kinder abzuholen. Mit der Abholung der Kinder ging die Aufsichtspflicht wieder auf die Eltern über. 9. Welche Schäden an Kitas und Schulen sind durch Krawalle während des G20-Gipfels entstanden? Bitte genaue Objekte und Schadenssummen nennen. Über Schäden an Kitas liegen der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde keine Erkenntnisse vor. Im „Kinderhaus Mottenlos“ wurden vier Feuerlöscher der Kita an Nachbarn ausgeliehen, um Mülltonnenbrände und brennende Auto zu löschen. Der Kita sind für das Auffüllen der Feuerlöscher Kosten in Höhe von 471,29 Euro entstanden . In der Fassade der Sporthalle der Stadtteilschule Am Hafen, St. Pauli Fischmarkt 24, ist eine Glasfläche zerbrochen. An der Mensa der Schule Bernstorffstraße 147 entstanden nach dem Brand eines Pkws vor der Schule Schäden an der Glasfläche, der Fassade sowie Löschwasserschäden und Schäden an der Bepflanzung. Die Schadenshöhe steht noch nicht fest. 10. Sind Schulangehörige (Schüler, Eltern, Lehrer, sonstiges Personal) Opfer von Übergriffen im Rahmen der G20-Krawalle geworden? Wenn ja: bitte konkret darstellen. Der für Bildung zuständigen Behörde liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen siehe Antwort zu 11. Drucksache 21/9953 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 11. In welcher Form arbeitet die zuständige Behörde an der Aufarbeitung der G20-Sicherheitsvorfälle an Schulen? Die erfragten Sachverhalte sind Gegenstand laufender Ermittlungen beziehungsweise der noch nicht abgeschlossenen Nachbereitung des Einsatzes G20-Gipfel durch die Sicherheitsbehörden. Im Rahmen einer Schulleiterkonferenz der Schulleitungen berufsbildender Schulen mit Leitungskräften der HIBB-Zentrale wurde die Situation an berufsbildenden Schulen im Zusammenhang des G20-Gipfles am 11. Juli 2017 nachbereitet. Mit Brief vom 13. Juli 2017 hat der Präses der für Bildung zuständigen Behörde den Schulleitungen, Lehrkräften und allen Angestellten der Hamburger Schulen für ihren Einsatz an den Schulen im Zeitraum des G20-Gipfels gedankt.