BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9956 21. Wahlperiode 01.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 26.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Vertrauliche Geburt Ich frage den Senat: 1. Seit wann sind in Hamburg sogenannte vertrauliche Geburten möglich? Das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt ist am 1. Mai 2014 in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt ist die vertrauliche Geburt in Hamburg möglich. 2. Welche Daten werden bei diesen Geburten abgefragt, zum Beispiel zum Gesundheitszustand der Schwangeren? In den Schwangerenberatungsstellen erfolgt ein ergebnisoffenes Beratungsgespräch mit Angeboten zur Bewältigung der Konfliktlage der Schwangeren. Dazu gehört auch die Frage nach dem Gesundheitszustand, aber nicht im Sinne einer gynäkologischen Anamnese. Bei Bedarf und auf Wunsch werden durch die Beraterin Wege zu Gynäkologinnen und Gynäkologen oder zu anderen Unterstützungssystemen aufgezeigt und bereitet. Abgefragt und für den Herkunftsnachweis dokumentiert werden: Pseudonym der Frau, Geburtsdatum des Kindes, Geburtsort des Kindes, Name und Anschrift der Geburtsklinik oder Hebamme, Name und Anschrift der Beratungsstelle. Name und An-schrift der Frau werden vertraulich im verschlossenen Umschlag festgehalten, an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben übermittelt und dort aufbewahrt. 3. Wie viele vertrauliche Geburten gab es seit Zulässigkeit? Bis zum 1. Juni 2017 gab es sechs vertrauliche Geburten in Hamburg. Die Mütter haben ohne Offenlegung der Identität das Kind verlassen und das Verfahren zur vertraulichen Geburt wurde mit der Übersendung des Herkunftsnachweises beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben abgeschlossen. 4. Gab es medizinische Probleme bei diesen Geburten? Wenn ja: Treten diese relativ häufiger auf als bei allen Geburten? Hierzu liegen der zuständigen Behörde keine Erkenntnisse vor. 5. Ist seit Einführung der vertraulichen Geburt die Häufigkeit der Nutzung der sogenannten Babyklappen gesunken? Die Babyklappen werden seit Jahren im Einzelfall und mit geringen Fallzahlen genutzt. Seit Einführung der vertraulichen Geburt ist in der Tendenz ein Rückgang der Nutzung festzustellen. Im Übrigen siehe Drs. 21/71, Drs. 21/158 und Drs. 21/3674. Drucksache 21/9956 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Wie wird das Neugeborene standesamtlich erfasst? Das Standesamt, dem eine vertrauliche Geburt angezeigt wird, teilt dieses unverzüglich der zuständigen Verwaltungsbehörde, in Hamburg die Behörde für Inneres und Sport (BIS), mit. Die Beurkundung der Geburt wird zunächst zurückgestellt. Bleibt es bei der Vertraulichkeit, bestimmt die BIS nach einer Wartefrist von acht Wochen einen Vor- und Familiennamen für das Kind. Danach nimmt das Standesamt dann die Beurkundung vor. Beurkundet wird gemäß § 21 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 PStG: Vor- und Nachname, Ort, Tag, Stunde und Minute der Geburt sowie das Geschlecht des Kindes . 7. In wie vielen Fällen hat die Mutter das Kind nach der Geburt mitgenommen ? Was passierte mit den anderen Kindern? 8. In wie vielen Fällen wurde später die Vertraulichkeit durch die Mutter aufgehoben? In drei Fällen wurden Frauen zur vertraulichen Geburt beraten, die Mütter haben nach der Geburt ihre Identität offengelegt und das Kind zu sich genommen. Bisher wurden alle vertraulich geborenen Kinder, bei denen es bei der Vertraulichkeit blieb, in Adoptionspflege vermittelt. 9. Wer bezahlt die vertraulichen Geburten? Der Bund übernimmt die Kosten, die in Zusammenhang mit der Geburt sowie der Vorund Nachsorge der Mutter entstehen. Die geburtshilflichen Einrichtungen machen die Kosten beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben geltend.