BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9959 21. Wahlperiode 04.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 27.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Entschädigungszahlungen im Zusammenhang mit der Ausrichtung des G20-Gipfels Die Fraktion DIE LINKE hatte in der Bürgerschaftssitzung am 28.6.2017 beantragt, dass der Senat aufgefordert wird, „alle Schadensersatzforderungen von Bürgern/-innen, die durch die Ausrichtung des G20 finanzielle Einbußen erleiden, sorgfältig zu prüfen und wo immer möglich im Sinne der Betroffenen zu behandeln, zum Beispiel auch durch die Einrichtung eines Fonds für Geschädigte, um jenseits zivilrechtlicher Ansprüche unbürokratisch und nach transparenten Kriterien Mittel zur Verfügung stellen zu können“ (siehe Drs. 21/9611). Dieser Antrag wurde von allen anderen Bürgerschaftsfraktionen geschlossen abgelehnt. Mittlerweile wurde bekannt, dass ein gemeinsamer Fonds von der Bundesregierung und dem Hamburger Senat eingerichtet werden soll, um hieraus Schäden, die im Zusammenhang mit der Ausrichtung des G20-Gipfels entstanden sind, zu bezahlen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Schäden sind nicht, wie die Fragestellerin unterstellt, „durch die Ausrichtung des G20-Gipfels“ entstanden, sondern durch linksextreme Gewalttäter und andere Gewalttäter , die Kraftfahrzeuge in Brand gesetzt, Scheiben zerschlagen, Gebäude beschädigt und Läden geplündert und verwüstet haben. Die Verantwortung für diese Straftaten tragen in erster Linie die Täter und in zweiter Linie diejenigen, die diese Taten unterstützen, als Ausdruck politischen Protestes legitimieren und verharmlosen. Auf Initiative des Ersten Bürgermeisters sind Senat und Bundesregierung noch am Rande des G20-Gipfels übereinkommen, dass den Opfern dieser Straftaten geholfen werden soll. Aufgrund einer im Rahmen der Gespräche von Senat und Bundesregierung vereinbarten Kostenbeteiligung des Bundes in Höhe von 20 Millionen Euro werden zunächst bis zu 40 Millionen Euro bereitgestellt. Der geschaffene Härtefallfonds als Soforthilfe auf Billigkeitsgrundlage greift bei Sachschäden, die durch Straftaten im Zusammenhang mit G20 hervorgerufen wurden und für die keine Versicherung eintritt. Der Härtefallfonds kann außerdem bei versicherten Schäden in Vorleistung treten. Die Anträge sollten möglichst bis zum 31.7.2017 gestellt werden. Darüber hinaus gelten die gegebenenfalls einschlägigen landes- oder bundesrechtlichen Vorschriften zu Schadensersatzansprüchen . Drucksache 21/9959 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Alle Einzelheiten zu dem Härtefallfonds siehe https://www.ifbhh.de/aktuelles/ news-details/?tx_news_pi1%5Bnews%5D=358&cHash= 0a7236e9596e98a9bfc6d1a9b131301c. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. In welcher Höhe stehen welche Gelder zur Regulierung von Schäden, Einnahmeausfällen und Ähnlichen zur Verfügung? Bitte differenziert aufführen nach jeweiliger Zweckbindung und Höhe sowie nach Herkunft der Mittel (Bund, Freie und Hansestadt Hamburg, EU...)? 2. Welche Verhandlungen hat der Senat bisher mit wem geführt oder plant er zu führen, um weitere Finanzmittel zur Verfügung gestellt zu bekommen ? 3. Wer kann mit welcher Begründung einen Antrag auf Kostenerstattung, Schadensregulierung, Entschädigung oder Ähnliches stellen? 4. Nach welchen Kriterien werden Mittel vergeben? Siehe Vorbemerkung. 5. Welche Höchstgrenzen sind jeweils mit welcher Begründung bei der Vergabe von Mitteln vorgesehen? Bitte differenzieren nach Schadensart (Vandalismus, Einnahmeausfall, et cetera). Es gibt keine Höchstgrenzen. 6. Was passiert, wenn das Volumen der Anträge auf Kostenerstattung, Entschädigung et cetera das bereitstehende Mittelvolumen übersteigt? Der Senat geht davon aus, dass dies nicht geschieht. 7. Werden kleine Unternehmen, die durch die Schäden eher in ihrer Existenz bedroht sein können, prioritär im Vergleich zu größeren Unternehmen behandelt? Falls nein, weshalb nicht? Alle Unternehmen werden gleich behandelt. 8. Wie viele Anträge auf Kostenerstattung, Schadensregulierung, Entschädigung sind bisher wo eingegangen? Bitte differenziert nach Art des Schadens (Vandalismus, Einnahmeausfall, Gesundheitsschaden und Ähnliche) aufführen. Zum Stand 02.08.2017 sind 136 Anträge bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR (IFB) eingegangen, davon 45 Gebäudeschäden, 72 Kraftfahrzeugschäden und 23 sonstige Schäden (Mehrfachnennungen sind möglich). Zu den sich bei der Polizei Hamburg noch in Bearbeitung befindlichen Anträgen liegen noch keine abschließenden Angaben vor. 9. Wer beziehungsweise welche Dienststellen sind mit der Prüfung der Anträge befasst? Die Anträge sind bei Polizei Hamburg zu stellen. Die Investitions- und Förderbank (IFB) Hamburg verwaltet den Härtefallfonds und zahlt die Hilfeleistungen aus. 10. Wie hat der Senat die Bürger/-innen und die Gewerbetreibenden über die Möglichkeit, Anträge zu stellen, informiert? 11. Wo können Interessierte Informationen zu den Antragskriterien und den Schadensregulierungen finden? Der Senat hat die Schaffung des Fonds bei verschiedenen Anlässen öffentlich kommuniziert . So unter anderem der Erste Bürgermeister in seiner Regierungserklärung in der Hamburgischen Bürgerschaft am 12. Juli. Darüber hinaus informiert die Polizei in Hamburg, die IFB Hamburg unter https://www.ifbhh.de/aktuelles/news-details/ ?tx_news_pi1%5Bnews%5D=358&cHash=0a7236e9596e98a9bfc6d1a9b131301c Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9959 3 und die Bundesregierung unter https://www.bundesregierung.de/Content/DE/ Artikel/2017/07/2017-07-20-entschaedigungen-g20-krawalle.html. 12. Bis wann können Anträge gestellt werden? Siehe Vorbemerkung.