BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9968 21. Wahlperiode 04.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 28.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Großbrand im Helmholtz-Forschungszentrum Geesthacht Medienberichten zufolge gab es am 26. Juli einen Großbrand im Helmholtz- Zentrum in Geesthacht. Es soll sich Magnesium entzündet haben. Ich frage den Senat: 1. Gibt es genauere Erkenntnisse zur Brandursache? Genauere Erkenntnisse zur Brandursache liegen gegenwärtig dem Helmholtz- Zentrum Geesthacht (HZG) noch nicht vor. 2. Welche Bereiche sind durch den Brand betroffen? Auf dem Gelände des HZG kam es am 26. Juli 2017 gegen 12 Uhr zu einem Brand in der Halle der Gießwalzanlage des Institutes für Werkstoffforschung. Magnesium ist nicht in Brand geraten. 3. Welche Forschungsgeräte sind betroffen? Von dem Brand sind Versuchsanlagen einer Abteilung von insgesamt drei Abteilungen eines Teilinstitutes des Institutes für Werkstoffforschung betroffen. Das Institut für Werkstoffforschung ist eines der insgesamt vier wissenschaftlichen Institute des HZG mit insgesamt elf Teilinstituten. 4. Besteht eine Versicherung, die für Brandschäden am Gebäude und am Inventar inklusive technischer Geräte und Forschungsanlagen aufkommt ? Risiken für Schäden an Personen, Sachen und Vermögen des Bundes sind nach Nummer 11 Satz 1 der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 34 BHO grundsätzlich nicht zu versichern (Grundsatz der Selbstdeckung). 5. Welche Anzahl von Wissenschaftlern kann aktuell nicht im Helmholtz- Forschungszentrum arbeiten? Gibt es Ausweichmöglichkeiten? Insgesamt umfasst das Institut für Werkstoffforschung etwa 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von denen in der Regel nur maximal bis zu sechs Personen an der betroffenen Anlage arbeiten. Sie können trotz des Brands weiterhin am HZG arbeiten. Das Helmholtz-Zentrum Geesthacht ist in dem Bereich der Magnesiumforschung weltweit führend. Dieses besondere Material soll für den Leichtbau und die Medizintechnik eingesetzt werden. Die vom Brand betroffene Anlage ist eine von zahlreichen Versuchseinrichtungen. Beim Betrieb dieser Anlage werden Materialien erzeugt, deren wissenschaftliche Auswertung für gewöhnlich einen Zeitraum von Wochen bis Monaten in Anspruch nimmt. Die Auswertung des Materials der letzten Versuche wird bis Ende dieses Jahres durchgeführt. 6. Wann werden die Brandschäden komplett behoben sein? Drucksache 21/9968 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Kommen auf die Stadt Hamburg Kosten infolge des Brandes zu? Wenn ja, in welchem Umfang und aus welchen Haushalten müssen diese gezahlt werden? Erst nach vollständiger Erhebung des Schadens kann nach Auskunft des HZG ein Zeitplan entwickelt werden. Das HZG wird als Zuwendungsempfänger von Bund und vier Ländern finanziert. Der Finanzierungsanteil der Freien und Hansestadt Hamburg beträgt 2,3 Prozent. Ob das HZG die durch den Brand entstandenen Mehrkosten aus dem laufenden Budget bestreitet oder ob tatsächlich zusätzliche Zuwendungen gewährt werden müssen, wird Bestandteil der Wirtschaftsplanverhandlungen. Zuwendungen an das HZG werden aus dem Einzelplan 3.2 gezahlt.