BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/997 21. Wahlperiode 14.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 07.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Ärgernisse beim HVV Das „Hamburger Abendblatt“ hat die häufigsten Ärgernisse in Bus und Bahn zusammengestellt. Hierzu bedarf es einer Stellungnahme des Senates. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV), der Deutschen Bahn AG (DB AG), der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN), der AKN Eisenbahn AG (AKN), der Verkehrsbetriebe Hamburg -Holstein AG (VHH) und der HADAG Seetouristik und Fährdienst AG (HADAG) wie folgt: 1. Wird das Wachpersonal auch betreffend einfacher Fragen zu Verbindungen und Nutzung von Fahrkartenautomaten geschult? Wenn ja: in welchem Umfang? Wenn nein: warum nicht? Ja. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochbahn-Wache (HHW) werden im Rahmen ihrer dreimonatigen Grundausbildung (Fahrkartenprüfdienst) beziehungsweise ihrer sechsmonatigen Grundausbildung (Sicherheitsdienst) insgesamt 100 Stunden im Themenkomplex Tarif- und Streckenkunde und Fahrkartenautomaten geschult. Einmal jährlich wird eine Weiterbildung durchgeführt (ein Ausbildungstag). Über aktuelle Veränderungen et cetera wird im Rahmen von schriftlichen Bekanntmachungen und darüber hinaus im Rahmen von Dienstbesprechungen informiert. Die Mitarbeiter der DB Sicherheit wie auch die Mitarbeiter des eingesetzten Subunternehmers werden vor Beginn des Einsatzes im Rahmen des Auftrages der S-Bahn Hamburg mindestens 14 Tage sowohl in Strecken- als auch Tarifkunde geschult. Dazu zählt auch die Bedienung der Fahrkartenautomaten. Die beauftragten Kontrolleure bei der AKN erhalten eine Einweisung und können grundsätzlich einfache tarifliche Fragen, Fragen zu Anschlussverbindungen an den Endstationen sowie zur Bedienung und Nutzung der Fahrkartenautomaten beantworten und erklären. 2. Warum gibt es in den Bussen kein modernes Bezahlsystem, also inklusive der Annahme der Geldkarte und von 20-Euro-Scheinen? Im Hamburger Verkehrsverbund ist es möglich, mit der HVV-App über die Start-ZielEingabe ohne Bargeldhandling und ohne Tarifkenntnisse ein Ticket zu erwerben. Damit steht den Kunden ein modernes Bezahlsystem zur Verfügung. Darüber hinaus betreibt der HVV zusammen mit den Verkehrsunternehmen aktiv die Einführung eines elektronischen Tickets. Im Übrigen siehe Drs. 20/13440 und 20/14014. Drucksache 21/997 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Akzeptanz der Geldkarte in Bussen ist im Interesse einer sparsamen Mittelverwendung aufgegeben worden, nachdem diese Funktion von den Fahrgästen nur sehr gering nachgefragt wurde. Dadurch standen die Betriebskosten dieses Systems in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu dem damit verbundenen Nutzen. Die Bezahlung von Fahrscheinen mit (annähernd) passenden Münzen und Scheinen ist die schnellste Art des Fahrscheinverkaufs beim Busfahrer. Dennoch ist die Bezahlung von Fahrscheinen auch mit 20-Euro-Scheinen jederzeit möglich. Die Fahrer führen einen üblicherweise ausreichenden Bestand an Wechselgeld mit. Sollte ein Fahrer im Einzelfall kein passendes Wechselgeld mehr haben, ist dem Fahrgast eine Quittung über den einbehaltenen Geldbetrag auszustellen, die der Fahrgast in jedem HVV-Kundenzentrum einlösen kann. 3. Welche Fahrstühle und Rolltreppen fielen im Jahre 2014 von wann bis wann aus? Siehe Drs. 20/12959. Für 2014 lag die Verfügbarkeit der Fahrtreppen der HOCHBAHN bei 96,9 Prozent und bei den Aufzügen bei 96,1 Prozent. Dieses langjährige und stabile Verfügbarkeitsniveau setzt sich auch im laufenden Jahr fort. Bis einschließlich Mai 2015 liegt die Verfügbarkeit der Fahrtreppen bei 97,4 Prozent und bei den Aufzügen bei 96,6 Prozent. Im Bereich der DB AG sind größere Ausfälle und Störungen im Jahr 2014 in den Stationen Hamburg-Bergedorf (Fahrtreppen) und Hamburg Airport (Fahrtreppen und Aufzüge ) aufgetreten. Bei den Fahrtreppen wurde die Elektronik gesondert überprüft und überwacht. Hier konnten durch Neujustierungen und den Austausch einzelner Komponenten erhebliche Verbesserungen bei der Anlagenverfügbarkeit erzielt werden. Beim Aufzug am Hamburger Flughafen gab es unter anderem mehrmals erhebliche Beschädigungen durch den Einsatz von Feuerwehrgerätschaften bei Personenbefreiungen . Hier konnten durch Schulungen und gemeinsame Begehungen mit den ansässigen Feuerwehren sowie durch Anpassungen der vorhandenen Technik die Ausfallzeiten auf ein Minimum reduziert werden. Die AKN meldete zum Bahnhof Eidelstedt, Aufzug Ost und West, im Zeitraum zwischen Januar und Mai 2014 insgesamt zehn Ausfälle. Aufgrund eines Softwarewechsels sind keine weiteren Daten für 2014 und zur Dauer in 2014 vorhanden. Bei den vom Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) betreuten Fahrtreppen und Aufzügen gab es über die in der Drs. 20/12959 genannten Fälle folgende Ausfallzeiten aufgrund von Erneuerungsarbeiten: - Aufzug S-Bahnhof Harburg Rathaus Gleis 1+2: 1. September 2014 bis 29. September 2014 - Aufzug S-Bahnhof Harburg Rathaus Gleis 3: 30. September 2014 bis 30. Oktober 2014 - Fahrtreppe Spitalerstraße Wandelhalle: 26. Mai 2014 bis 27. Juni 2014 - Fahrtreppe Mönckebergstraße Nord: 16. Juni 2014 bis 11. Juli 2014 - Fahrtreppe Mönckebergstraße Süd: 14. Juli 2014 bis 8. August 2014 - Fahrtreppe Adolph Schönfelder Straße : 28. Juli 2014 bis 28. August 2014 4. Welche Anweisungen an die Busfahrer gibt es betreffend die Wiederöffnung der Türen, um Fahrgäste hereinzulassen? Es liegt im Ermessen des Fahrpersonals, nach den jeweiligen Umständen einzuschätzen , ob ein Wiederöffnen der Türen ohne eine Gefährdungslage möglich ist. Die Busfahrer sollen, wenn die Zeit und die Straßenverkehrsordnung es zulassen, auf herbeieilende Fahrgäste achten und gegebenenfalls die Türen nochmals öffnen. Ist der Bus bereits verspätet, ist ein erneutes Öffnen der Türen nicht mehr möglich. Die Busfahrer Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/997 3 sind angehalten, nach Möglichkeit pünktlich zu fahren, damit die Fahrgäste die vorgesehenen Anschlüsse erreichen. Hat der Fahrer seinen Blinker zur Abfahrt bereits gesetzt, verbietet die Straßenverkehrsordnung ein erneutes Öffnen der Türen. Er muss dann, sobald der Verkehr es zulässt, seine Fahrt aufnehmen. Nach erfolgter Abfahrt von einer Haltestelle wird aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht erneut zur Fahrgastaufnahme gehalten. 5. Wann wird das Tarifsystem des HVV vereinfacht? Das HVV-Fahrkartenangebot wird stetig an die technische Entwicklung des Vertriebs und das Nachfrageverhalten der Fahrgäste angepasst. Die Kundenerwartungen an den HVV-Tarif sind unterschiedlich: Einerseits wird ein möglichst einfaches und verständliches Fahrkartenangebot gewünscht, andererseits aber auch ein möglichst gerechtes, stark nach Entfernung, Zielgruppe und Fahrverhalten differenziertes Angebot . Der heutige Tarif stellt einen guten Kompromiss dar, der die Kundenerwartungen sowohl an Übersichtlichkeit als auch an Gerechtigkeit angemessen berücksichtigt. Deswegen ist derzeit keine Veränderung geplant. 6. Plant der HVV, künftig Kontrolleure nicht mehr in Uniform auftreten zu lassen? Grundsätzlich ist das Kontrollpersonal mit Dienstkleidung ausgestattet. Die sichtbare Dienstkleidung soll die Abschreckung gegenüber sogenannten Schwarzfahrern erhöhen . Weitere Effekte sind die erkennbare Ansprechbarkeit für Servicefragen der Fahrgäste und eine positive Wirkung auf das Sicherheitsgefühl. Die Hochbahn-Wache und die DB Sicherheit lassen einen Teil der Fahrscheinkontrollen von Bediensteten in Zivilkleidung durchführen, um zu vermeiden, dass sich Schwarzfahrer frühzeitig der Kontrolle entziehen. Es ist nicht beabsichtigt, an diesem Vorgehen etwas zu ändern. 7. Wird die Altersgrenze zur Nutzung einer Kinderermäßigung heraufgesetzt ? Werden echte Kindertageskarten eingeführt, die den ganzen Tag gelten? 8. Werden Fahrten in die Innenstadt preisgünstiger? Nein. 9. Was unternehmen der Senat, der HVV und die HOCHBAHN, um einen „ruppigen Fahrstil“ der Busfahrer zu verhindern? Alle Busfahrer durchlaufen regelmäßige Schulungen, unter anderem zur Fahrweise und zur Kundenorientierung. Zudem erfolgt eine regelmäßige verdeckte Kontrolle aller Busfahrer. Hierbei ist die kundenorientierte Fahrweise ein zentraler Prüfpunkt, der bei Beanstandungen zu gezielten Nachschulungsmaßnahmen führen kann. 10. Wie ist die weiter beklagte Pulkbildung auf der Linie M5 zu erklären, obwohl dort für viele Millionen Maßnahmen der Busbeschleunigung durchgeführt wurden, die unter anderem diesem Missstand abhelfen sollten? Die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen im Busbeschleunigungsprogramm hat zusammen mit einer Anpassung der Fahrzeiten auf dem Linienweg zwischen Hauptbahnhof /ZOB und Niendorf Markt im Frühjahr 2015 zu einer Verstetigung der Betriebsabläufe und Reduzierung der Pulkbildung geführt. Jedoch ist nicht auszuschließen , dass aufgrund der vielen externen Störfaktoren im Straßenverkehr vereinzelt Pulkbildungen im Busnetz der HOCHBAHN auftreten. Dies gilt insbesondere für Buslinien, die wie die Linien M5 oder M6 im Abstand von wenigen Minuten verkehren und eine Vielzahl von Fahrgästen befördern. In der Regel können die Fahrzeuge aber bereits an der nächsten Endhaltestelle wieder in einen gleichmäßigen Fahrtenabstand eintreten. 11. Was wird gegen die Überfüllung der Fähren nach Finkenwerder in der Sommerzeit getan? Eine „Überfüllung“ der Fähren ist nicht gegeben, da im Interesse der Sicherheit der Fahrgäste nicht mehr Fahrgäste als zugelassen an Bord genommen werden. Die Drucksache 21/997 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 zuständige Behörde lässt derzeit von der HADAG und dem HVV prüfen, ob die Linie 62 zwischen Finkenwerder und Landungsbrücken verstärkt werden kann. 12. Wann werden in allen Fahrzeugen Klimaanlagen vorhanden sein? Siehe Drs. 20/10035.