BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9970 21. Wahlperiode 04.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 28.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Park-and-Ride-Entwicklung Der Geschäftsführer der P+R-Betriebsgesellschaft mbH, Klaus Uphoff, erweckt in einem Medienbericht den Eindruck, als wenn die Zahl der P+R- Plätze steigt. Tatsächlich ist diese gesunken. Ich frage den Senat: Das P+R-Entwicklungskonzept (siehe Drs. 20/9662) sieht bereits einen mittelfristigen Ausbau von rund 2.000 Stellplätzen vor und gibt einen Ausblick in die Zukunft. Die deutlich steigende Auslastung an vielen P+R-Standorten zeigt, dass eine vorausschauende Planung zum Ausbau von Stellplätzen geboten ist. Der mittel- und langfristige Bedarf an P+R-Plätzen wird sich nach vollständiger Einführung der Entgeltpflicht und nach Vorliegen einer verkehrlichen Potenzialanalyse abschätzen lassen. Der Senat arbeitet kontinuierlich an der Angebotsentwicklung und -erweiterung. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der P+R Betriebsgesellschaft mbH (P+R Betriebsgesellschaft) wie folgt: 1. Wie viele Park-and-Ride-Anlagen gab es jeweils am Jahresende 2011 – 2016? 2. Wie viele Park-and-Ride-Stellplätze gab es in diesen Anlagen jeweils am Jahresende 2011 – 2016? 3. Welche Park-and-Ride-Anlagen wurden mit wie vielen Plätzen seit 2011 geschlossen oder anderweitig genutzt? Siehe Vorbemerkung und Drs. 21/9783. 4. Wo und wann sollen die 1.400 neuen Park-and-Ride-Stellplätze geschaffen werden? An den Standorten Harburg, Berne, Hagenbecks Tierpark, Nettelnburg und Bergedorf soll – analog zum P+R-Entwicklungskonzept – ein Ausbau der vorhandenen P+R- Anlagen untersucht werden. An den Standorten Billwerder-Moorfleet, Rissen, Ochsenzoll und Tonndorf soll entsprechend des Konzepts ein Neubau einer P+R-Anlage untersucht werden. Die Untersuchungen der baulichen Machbarkeit für die oben genannten Standorte sowie für die Standorte Ohlstedt und Hörgensweg sind abgeschlossen; derzeit laufen weitere Untersuchungen zum verkehrlichen Potenzial an allen Standorten. Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass in Summe 1.400 – 2.000 neue Stellplätze geschaffen werden können. Aufbauend auf den Untersuchungsergebnissen und der weiteren Entwicklung in der Auslastung werden dann Handlungsempfehlungen und Prioritäten für den weiteren Ausbau definiert. Drucksache 21/9970 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Aufgrund der hohen Auslastung am Standort Harburg haben hier bereits die Planungen für eine Aufstockung begonnen. Die derzeitige Planung sieht die Schaffung von 200 zusätzlichen Stellplätzen vor. 5. Wie viele andere Park-and-Ride-Stellplätze sollen bis dahin beseitigt werden? Hierzu kann derzeit noch keine abschließende Aussage getroffen werden. Neben dem Ausbau der Kapazitäten sieht das P+R-Entwicklungskonzept auch die mögliche Aufgabe von weiteren P+R-Anlagen vor, unter anderem unter Berücksichtigung von vorhergehenden Erhebungen über die Art der Nutzung. Dies betrifft im Entwicklungskonzept die Standorte Lattenkamp, Niendorf Markt und Trabrennbahn. Für diese, wie auch für den Standort Friedrichsberg, liegen noch keine abschließenden Entscheidungen vor. 6. Welchen Jahresüberschuss beziehungsweise Jahresfehlbetrag hatte die Park-and-Ride-Betriebsgesellschaft in den Jahren 2011 – 2016? 7. Welche Zahlungen erhielt die Park-and-Ride-Betriebsgesellschaft zum Verlustausgleich direkt oder indirekt von der Stadt Hamburg in den Jahren 2011 - 2016? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. 8. Welche Gewinnabführung leistete die Park-and-Ride-Betriebsgesellschaft direkt oder indirekt an die Stadt Hamburg in den Jahren 2011 – 2016? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Zwischen der P+R-Betriebsgesellschaft und der Hamburger Gesellschaft für Vermögens - und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) besteht ein Gewinnabführungsvertrag . Hierin ist festgehalten, dass die Defizite der P+R-Betriebsgesellschaft durch die HGV ausgeglichen werden und ein Überschuss an die HGV zurückzuführen ist. Einen Jahresüberschuss oder einen Jahresfehlbetrag gibt es somit nicht. Dies vorausgeschickt , ergeben sich für den abgefragten Zeitraum folgende Zahlen: 2011: Fehlbetrag von 481.000 Euro (Verlustausgleich durch die HGV), 2012: Fehlbetrag von 304.000 Euro (Verlustausgleich durch die HGV), 2013: Fehlbetrag von 521.000 Euro (Verlustausgleich durch die HGV), 2014: Fehlbetrag von 268.000 Euro (Verlustausgleich durch die HGV), 2015: Überschuss von 231.000 Euro (Gewinnabführung an die HGV), 2016: Überschuss von 583.000 Euro (Gewinnabführung an die HGV).