BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9971 21. Wahlperiode 04.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 28.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Vergabekriterien für Kita-Plätze Seit dem 1. August 2013 wurde der Rechtsanspruch auf eine täglich fünfstündige Kindertagesbetreuung auf alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr erweitert. Dieser Rechtsanspruch ist von einer möglichen Berufstätigkeit der Eltern unabhängig. Erklärtes Ziel des Senats ist es, allen Kindern einen entsprechenden Betreuungsplatz zu garantieren und Wahlfreiheit für die Eltern. Die aktuellen Wartelisten bei diversen Kitas lassen daran zweifeln, dass der Senat dem Selbstanspruch und der Rechtslage gerecht werden kann. Sollten Eltern trotz Kita-Gutscheins keinen geeigneten Platz für das Kind finden , ist die Abteilung Kindertagesbetreuung des zuständigen Bezirksamtes gesetzlich verpflichtet, im Rahmen eines Platznachweisverfahrens bei der Vermittlung eines Platzes zu helfen. Hier wurde dem Landeselternrat zugesagt, im Zweifel Einzelfalllösungen zu finden. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Wie viele freie Kita-Plätze gibt es aktuell in der Freien und Hansestadt Hamburg? (Bitte nach Bezirk und Stadtteil aufschlüsseln.) Seit Einführung des nachfrageorientierten Kita-Gutscheinsystems zum 1. August 2003 wird von der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde nicht mehr die Anzahl der Plätze in den Kitas, sondern die Anzahl der dort betreuten Kinder erfasst. Insofern ist der zuständigen Behörde die Zahl freier Kita-Plätze nicht bekannt. Da die zuständige Behörde nicht über die erforderlichen Informationen verfügt, hat sie zu 1., 4. und 5. die Vertragspartner des Landesrahmenvertrages (LRV) „Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen“ (Arbeiterwohlfahrt, Landesverband Hamburg e.V., Caritasverband Hamburg e.V., Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Hamburg, Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Hamburg e.V., Diakonisches Werk Hamburg e.V., Kindermitte – Bündnis für Soziales Unternehmertum und Qualität in der Kindertagesbetreuung e.V., SOAL – Alternativer Wohlfahrtsverband Hamburg, Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH) gebeten, entsprechende Auskünfte zu erteilen. In der für die Beantwortung dieser Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit hat die zuständige Behörde folgende Rückmeldung erhalten: Drucksache 21/9971 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Elbkinder-Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH teilt mit, dass keine Listen über freie Plätze geführt werden, da das Kita-Gutscheinsystem ausdrücklich eine stetige Aufnahme der Kinder vorsieht. Die Anzahl freier Plätze kann täglich variieren. 2. Wie viele „Einzelfalllösungen“ als Folge eines Platznachweisverfahrens mussten seit Gelten des Rechtsanspruchs auf Betreuung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr gefunden werden? (Bitte nach Bezirk aufschlüsseln .) Für alle Bezirke gilt, dass derartige Einzelfälle statistisch nicht erfasst werden. Sie können in der für die Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit beziehungsweise mit vertretbarem Aufwand auch nicht ermittelt werden, da zwischen 11.000 und 30.000 Bescheide je Bezirk und Jahr erlassen werden und die dazugehörigen Leistungsakten durchgesehen werden müssten. Der Bezirk Altona teilt mit, dass in zwölf von circa 14 Platznachweisverfahren abgeholfen werden konnte. In zwei Fällen wurde die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) einbezogen. Der Bezirk Bergedorf teilt mit, dass es circa zehn bis zwölf Nachweisanfragen von Eltern gab, denen in jedem Fall mit einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot geholfen werden konnte. 3. Stellt die Dauer eines Platznachweisverfahrens aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden eine zusätzliche Belastung für Eltern dar, die zeitnah ihre Berufstätigkeit fortsetzen beziehungsweise wieder aufnehmen wollen? Wenn ja, wie kompensiert der Senat diese zusätzliche Belastung? Wenn nein, warum nicht? Hamburg- Mitte: Es sind keine Fälle bekannt oder erinnerlich, in denen die Fortsetzung bzw. die Wiederaufnahme einer Berufstätigkeit durch die Dauer eines Nachweisverfahrens verhindert wurde. Altona: Meist sind berufsbedingte Betreuungsbedarfe umfangreicher als fünf Stunden täglich und lösen in der Regel kein Nachweisverfahren aus, da entsprechende Betreuungsangebote vorhanden sind. Eimsbüttel: Es sind keine Fälle bekannt oder erinnerlich, in denen die Fortsetzung bzw. die Wiederaufnahme einer Berufstätigkeit durch die Dauer eines Nachweisverfahrens verhindert wurde. Hamburg- Nord: Kürzlich gab es ein Nachweisverfahren, in dem die Arbeitsaufnahme stark gefährdet war, dem jedoch zwischenzeitlich abgeholfen werden konnte. Wandsbek: Es sind keine Fälle bekannt oder erinnerlich, in denen die Fortsetzung bzw. die Wiederaufnahme einer Berufstätigkeit durch die Dauer eines Nachweisverfahrens verhindert wurde. Bergedorf: Die Dauer des Platznachweisverfahrens stellt keine zusätzliche Belastung für die nachfragenden Eltern dar, da in jedem Einzelfall schnell und bedarfsgerecht ein Betreuungsangebot gefunden wurde . Harburg: Es sind keine Fälle bekannt oder erinnerlich, in denen die Fortsetzung bzw. die Wiederaufnahme einer Berufstätigkeit durch die Dauer eines Nachweisverfahrens verhindert wurde. 4. Gibt es bei der Vergabe von Kita-Plätzen in Stadtteilen mit einem Mangel an Kita-Plätzen Vorrangkriterien? Wenn ja, welche und unter welchen Umständen? Wenn nein, warum nicht? Die zuständige Behörde macht zur Vergabe von Kitaplätzen keine Vorgaben. Kitas und Träger entscheiden eigenständig über die Vergabe von Kitaplätzen. Sie sind verpflichtet , grundsätzlich jeden Leistungsberechtigten im Rahmen ihres Leistungsange- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9971 3 botes, ihrer Konzeption und ihrer Kapazität aufzunehmen und zu fördern (§ 12 Landesrahmenvertrag Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen). Die Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH teilt mit, dass es Vorrangkriterien für die Aufnahme von Geschwisterkindern gibt. Zusätzlich werden im Einzelfall Kinder mit dringlichem sozial bedingten oder pädagogischem Bedarf zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdung berücksichtigt. 5. Gab es Eltern, die aufgrund einer bevorzugten Versorgung anderer Eltern mit einem Kitaplatz auf die Betreuung ihres Kindes warten mussten ? Wenn ja, in wie vielen Fällen und wie lange? Die Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH teilt mit, dass keine entsprechenden Listen geführt werden. Es ist grundsätzlich möglich, dass die Wunschkita zum Wunschtermin die Betreuung nicht übernehmen kann. Es ist jedoch nicht bekannt, dass sich grundsätzlich kein Platz für ein Kind in Hamburg vermitteln ließ. 6. Gab es bereits Klagen gegen die Freie und Hansestadt Hamburg beziehungsweise die zuständigen Behörden auf Durchsetzung des Betreuungsanspruchs ? Wenn ja, wie viele und mit welchem Ergebnis? Nein. 7. Hat die Stadt Rückstellungen gebildet, um möglichen Schadensersatzansprüchen bei negativem Ausgang des Platznachweisverfahrens und dem Scheitern von „Einzelfalllösungen) zu realisieren? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? Nein, da die Freie und Hansestadt Hamburg allen Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Betreuungsplatz garantieren kann.