BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9972 21. Wahlperiode 04.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 28.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Stationäre Blitzer auf Hamburgs Straßen Immer mehr stationäre Radarfallen werden umgerüstet und erneuert. Inzwischen sind die Einnahmen aus den fest installierten Blitzern ein lukratives Geschäft für den Senat geworden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Überhöhte Geschwindigkeit führt zu erheblichen Unfallfolgen. Die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei setzt deswegen in diesem Themenfeld neben der Präventionsarbeit auf eine konsequente Verfolgung von Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit . Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (GÜA) werden grundsätzlich installiert, wenn eine dauerhafte Überwachung rund um die Uhr zur Reduzierung von geschwindigkeitsbezogenen Verkehrsunfällen, insbesondere mit Personenschaden, an Unfallschwerpunkten beziehungsweise Unfallhäufungsstrecken erforderlich ist. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele stationäre Blitzer gibt es in Hamburg, wo befinden sich diese genau und wie hat sich die Anzahl seit 2011 jährlich entwickelt? In Hamburg sind aktuell an 28 Standorten stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (GÜA) installiert; die genauen Standorte sowie die Messrichtung sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Standort Fahrtrichtung 1. Stresemannstraße 70 Innenstadt 2. Stresemannstraße 147 Eimsbüttel 3. Osterfeldstraße 60 Stellingen 4. Kollaustraße/Papenreye stadteinwärts 5. Osdorfer Landstr. ggü 25 stadtauswärts 6. Osdorfer Landstr. ggü 351 stadtauswärts 7. Kieler Straße 221 stadteinwärts stadtauswärts 8. Wandsbeker Chaussee 76/Richardstraße stadteinwärts stadtauswärts 9. Jahnring gegenüber 21 Dulsberg 10. Jahnring, Lichtmast 49 Groß Borstel 11. Braamkamp/Lattenkamp Groß Borstel 12. Langenhorner Chaussee 411 stadteinwärts 13. Bramfelder Chaussee/Maisredder stadteinwärts stadtauswärts 14. Robert-Schuman-Brücke, Lichtmast 11 Horn Drucksache 21/9972 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Standort Fahrtrichtung 15. Wandsbeker Marktstraße/Robert-Schuman-Brücke stadtauswärts 16. Friedrich-Ebert-Damm, Höhe Ebeersreye stadtauswärts stadteinwärts 17. Neue Elbbrücke rechter Fahrbahnrand Innenstadt 18. Neue Elbbrücke linker Fahrbahnrand Innenstadt 19. Eiffestraße 585 stadteinwärts 20. Amsinckstraße, Lichtmast 56 stadteinwärts stadtauswärts 21. Rennbahnstraße gegenüber 101 Wandsbek 22. Bergedorfer Straße/Heckkatenweg stadtauswärts 23. Bergedorfer Straße gegenüber Lichtmast 107 stadtauswärts 24 Stader Straße 24 stadtauswärts 25. Winsener Straße gegenüber 218 Harburg 26. Cuxhavener Straße 267 a stadteinwärts 27. Cranzer Hauptdeich, Lichtmast 104 Finkenwerder 28. Finkenwerder Straße/Völlhöfner Weiden Finkenwerder Im Übrigen siehe Drs. 21/8356. 2. Ab welcher Geschwindigkeitsüberschreitung lösen die stationären Blitzer in Hamburg aus? Siehe Drs. 21/8356. 3. Lösen alle stationären Blitzer bei derselben Geschwindigkeitsüberschreitung aus? Wenn nein, welcher stationäre Blitzer löst bei welcher Geschwindigkeitsüberschreitung aus und warum sind diese unterschiedlich geschaltet? (Bitte für jede einzelne Anlage angeben.) Ja. 4. Hat sich die Geschwindigkeits-Messstufe der stationären Blitzer seit 2011 verändert? Wenn ja, warum und an welchen Anlagen jeweils? Nein. 5. Wie viele neue stationäre Blitzer gedenkt der Senat/die zuständige Fachbehörde bis zum Ende dieser Legislaturperiode noch in Hamburg zu installieren und wo genau? Die Standorte für stationäre Anlagen werden aus Verkehrssicherheitsaspekten von der Polizei ausgewählt. Hierbei erfolgt eine unterjährige Betrachtung der Entwicklung der Verkehrsunfalllagen. Zurzeit werden aufgrund dessen die Bereiche Theodor-Heuss- Platz/Dammtordamm, Nordkanalstraße/Anckelmannsplatz, Horner Kreisel/Hammer Straße, Tarpenbekstraße und Saarlandstraße/Höhe Freiluftbühne besonders beobachtet . Bis zum Ende des Jahres 2017 sollen die Ergebnisse der Beobachtungen vorliegen . Entscheidungen werden abhängig von diesen Ergebnissen getroffen. 6. Wie haben sich die Einnahmen der Stadt durch Bußgelder infolge überhöhter Geschwindigkeit von 2011 bis heute entwickelt? Bitte für jedes Jahr einzeln angeben. Beim Einwohner-Zentralamt wurden von Januar – Juli 2017 Einnahmen im Rahmen von Verwarnungs- und Bußgeldern in Höhe von 3.342.040,16 Euro durch die stationären GÜA ausgewiesen. Im Übrigen siehe Drs. 20/14606, Drs. 21/3358 und Drs. 21/8356.