BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9974 21. Wahlperiode 08.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 31.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Bebauungspläne in Rahlstedt-Großlohe mit festgelegten Ausgleichsmaßnahmen durch entsprechende Gutachten und Untersuchungen (III) Mit der Beantwortung der Drs. 21/7461 und 21/7879 wurden die Festlegungen der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen den Bebauungsplänen Rahlstedt 105, 108, 109, 115 und 120 nicht aufgeführt. Gemäß Drs. 16/6587 wurde ein Kataster als Sachdatenbank konzipiert und enthält Informationen über Lage und Art des jeweiligen Eingriffs sowie über Lage, Art und Durchführung der festgelegten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen . Grundlage für diese Angaben sind die jeweiligen Zulassungsbescheide , Planfeststellungsbeschlüsse oder Bebauungspläne mit den zugehörigen landschaftsplanerischen Beiträgen beziehungsweise Grünordnungsplänen . Im an die Datenbank angebundenen GIS werden die vom Eingriff betroffenen Flächen sowie die mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen belegten Flächen auf einer Kartengrundlage im Maßstab 1:5000 farbig dargestellt. In der Beantwortung der Drs. 21/7879 wurde auf das Geoportal-Hamburg (https://www.geoportal-hamburg.de/Geoportal/geo-online/) hingewiesen. Dort könnten die Ausgleichsflächen des Kompensationsverzeichnisses, die nicht dem Datenschutz unterliegen, unter dem Thema FACHDATEN eingeschaltet und angezeigt werden. Für die fachliche Beurteilung ist die Darstellung nicht ausreichend. In der Abschlussveranstaltung Große Heide am 11.07.2017 und in den Workshops für ausgewählte Bürger und Fachverbände wurde festgestellt, „dass es nicht möglich sei, einfach die durch Eingriffe betroffenen Flächen in der Menge zu addieren, um den Umfang der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen zu ermitteln. Zu berücksichtigen sei die Wertigkeit der Flächen, in die eingegriffen werde. Es sei ein Unterschied, ob es sich um eine asphaltierte oder eine Feuchtfläche handele. Ebenso sei zu unterscheiden , was im Einzelnen im Zuge einer Ausgleichsmaßnahme entstehen könne – Waldfläche, Feuchtbiotop oder ähnliches. Je nach Maßnahme könne ein unterschiedlich hoher Ausgleich erreicht werden.“ In Hamburg ist es bisher üblich, Ausgleichsmaßnahmen über das Staatsrätemodell (Dienstliche Handreichung aus dem Staatsräte-Arbeitskreis am 28.05.1991) mit den jeweiligen Wertstufen zu bewerten. Die Bewertung nach dem Staatsrätemodell geht von einer Wertstufe (ausgedrückt in Wertpunkten) der betrachteten Fläche aus und multipliziert die Punkte mit der konkreten Flächengröße. Ob der geplante Ausgleich quantitativ ausreichend ist, wird über eine Gegenüberstellung der Wertepunkte von Bestand und Planung im Bilanzierungsmodell ermittelt. Diese Bilanzierungsmodelle sind im Geoportal- Hamburg (https://www.geoportal-hamburg.de/Geoportal/geo-online/) nicht dargestellt. Drucksache 21/9974 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Bilanzierungsmodelle (Gegenüberstellung der Wertepunkte von Bestand und Planung) wurden gemäß dem Staatsrätemodell für die Bebauungspläne Rahlstedt 105, 108, 109, 115 und 120 erstellt? Bitte die Ergebnisse der Gegenüberstellung der Wertepunkte von Bestand und Planung zum jeweiligen B-Plangebiet Rahlstedt 105, 108, 109, 115 und 120 mit den jeweiligen Wertstufen pro Fläche als Anlage beifügen. Zur Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich nach dem Staatsrätemodell wurden für alle genannten Bebauungspläne landschaftsplanerische Fachgutachten erstellt, in denen die Grundlagen und Ergebnisse der Bilanzierung für die einzelnen Flächen ausführlich dargestellt und belegt werden. Der Senat sieht von der Vorlage dieser Gutachten ab. Die Vorlage dieser Gutachten käme einer Aktenvorlage gleich, die nach Artikel 30 der Verfassung an Voraussetzungen gebunden ist, die durch eine Parlamentarische Anfrage nicht erfüllt werden. Eine Auswertung der Fachgutachten und Aufbereitung der Werte im Sinne der Fragestellung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 2. Welche Grundlagen und Wertstufen zur Bilanzierung von bebauten Flächen und Ausgleichsflächen sind im Staatsrätemodell hinterlegt? Bitte das Staatsrätemodell einschließlich den textlichen Hinweisen erläutern. Das Staatsrätemodell dient als Grundlage und als Hilfestellung für die Entscheidung über den Umfang von erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen. Durch eine bilanzierende Gegenüberstellung der Punktwerte für den Eingriff (ausgedrückt durch die Punktdifferenz zwischen der Bestandsbewertung und der Bewertung der Eingriffsplanung) und den Ausgleich (ausgedrückt durch die Punktdifferenz zwischen der Bestandsbewertung und der Bewertung des mit den Maßnahmen zu erreichenden Zustands auf den Ausgleichsflächen) wird die Größe der Ausgleichsfläche bestimmt. 3. Wann wurde das Staatsrätemodell eingeführt und wann wurde es überarbeitet ? Das Staatsrätemodell wurde am 29. Juli 1991 eingeführt und seitdem nicht überarbeitet , da es sich im Vollzug bewährt hat. 4. Welche Positiv- beziehungsweise Negativlisten enthält das Hamburgische Naturschutzgesetz, die angeben welche Maßnahmen als Eingriffe anzusehen sind und welche Maßnahmen nicht zum Ausgleich verpflichten ? Weder das geltende Bundesnaturschutzgesetz noch das Hamburgische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz enthalten Positiv- beziehungsweise Negativlisten . Das Hamburgische Naturschutzgesetz ist außer Kraft getreten. 5. Welchen Unterschied besteht zwischen dem Hamburger Staatsrätemodell und den bundesrechtlichen Anforderungen und warum werden die bundesrechtlichen Vorgaben (Gesetze) nicht angewendet? Es gibt kein bundesrechtlich verbindliches Bewertungsmodell für die Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich. 6. Welche Aufgaben hat das Gesetz über das Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege? Das Gesetz über das „Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege“ hat die Aufgabe, Regelungen über die dem Sondervermögen zufließenden Mittel, die Zweckbindung für deren Verwendung und Vorgaben für deren Verwaltung zu treffen. 7. Welche Ausgleichs- und Ersatzzahlungen sind in das Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege aus den Bebauungsplänen Rahlstedt 105, 108,109, 115, 120 eingeflossen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9974 3 Keine. Die Festsetzung von Ersatzzahlungen ist nicht im Festsetzungskatalog für Bebauungspläne gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) enthalten und ist daher kein rechtlich zulässiger Ausgleich im Rahmen der Durchführung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung auf Ebene des Bebauungsplanes. Allerdings sind aufgrund von städtebaulichen Verträgen und Ablöseverträgen für die Bebauungspläne Rahlstedt 108 und Rahlstedt 115 Kostenerstattungsbeträge für die Umsetzung von festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen an das zuständige Bezirksamt im Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege in Höhe von 66.081,59 Euro (für Rahlstedt 115) und 107.947,84 Euro (für Rahlstedt 108) geflossen. 8. Wurden zur Erfüllung der Umsetzung bundesrechtlicher und naturschutzfachlicher Vorgaben (zum Beispiel Biotopverbund) Veränderungen in der Einschätzung an laufenden Flächenentwicklungen im Stadtteil Rahlstedt vorgenommen? a. Wenn ja, welche und mit welchen Auswirkungen? b. Wenn nein, warum war dies nicht erforderlich? Bundesrechtliche und naturschutzfachliche Vorgaben wurden von vornherein in die Planungen einbezogen, sodass aus naturschutzrechtlichen Gründen keine wesentlichen Änderungen der ursprünglichen Plankonzeption vorgenommen worden sind.