BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9976 21. Wahlperiode 08.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Ekkehard Wysocki und Ole Thorben Buschhüter (SPD) vom 31.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Freiwillige Feuerwehr Rahlstedt Am Standort Brockdorffstraße 22 befinden sich unter einem Dach das Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr (FF) Rahlstedt und die Rettungswache Rahlstedt. Laut Antwort des Senats (Drs. 19/1818) entsprechen die Räumlichkeiten der FF nicht mehr den heutigen Anforderungen an ein funktionsgerechtes Feuerwehrhaus. Zudem können Standardfahrzeuge der neuen Generation in den Remisen nicht untergebracht werden. Ähnliches gilt für die Räumlichkeiten der Rettungswache Rahlstedt (Drs. 19/53). Kürzlich wurde bekannt, dass nach einer Überprüfung durch die Feuerwehr-Unfallkasse der Unterrichtsraum nur noch von zehn Personen gleichzeitig betreten werden darf. Hierzu fragen wir den Senat: Die Feuerwehr ist lediglich Mieter in den von den Wehren genutzten Gebäuden. Die bauliche Substanzerhaltung obliegt dabei grundsätzlich den Gebäudeeigentümern. Eine Analyse der baulichen Gegebenheiten der Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehren durch eine mit Vertretern der Freiwilligen Feuerwehren, der strategischen Gebäudeplanung der Feuerwehr und der Hanseatischen Feuerwehrunfallkasse (HFUK) besetzten Arbeitsgruppe hat ergeben, dass unter anderem das Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr (FF) Rahlstedt nicht den Unfallverhütungsvorschriften (UVV Feuerwehr) entspricht. Die weitere Nutzung ist jedoch aufgrund des § 33 Absatz 1 UVV zulässig. Die Regelungen der UVV sind für Bestandsgebäude nur bei wesentlichen Erweiterungen oder Umbauten anzuwenden. Die Sicherheit der Feuerwehrangehörigen wird durch entsprechende organisatorische Maßnahmen gewährleistet. Die Feuerwehr hat entsprechende schriftliche Handlungsanweisungen erlassen. Deren Einhaltung obliegt jedem Feuerwehrangehörigen und ist zwingend zur Vermeidung von Unfällen erforderlich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Zu welchen Ergebnissen ist die Überprüfung des Feuerwehrhauses in der Brockdorffstraße 22 durch die Feuerwehr-Unfallkasse gekommen? Bei einer gemeinsamen Überprüfung von Vertretern der HFUK und der FF im Juni 2017 wurde festgestellt, dass die Fluchtmöglichkeiten aus dem Unterrichtsraum unzureichend sind, die Fahrzeugremisen nicht den Vorgaben der UVV entsprechen und die Gebäudeelektrik veraltet ist. Die festgestellten Punkte führen nicht zu einer Einschränkung der Einsatzfähigkeit der FF Rahlstedt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/9976 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie geht die zuständige Behörde damit um, um weiterhin die Einsatzfähigkeit der FF Rahlstedt sicherzustellen? Die aktuellen Einsatzfahrzeuge der FF Rahlstedt wurden bereits mit einer geringeren Fahrzeughöhe beschafft, um die Remisen weiterhin nutzen zu können. Als Ersatz für den Unterrichtsraum soll ein circa 30m² großes Holzhaus errichtet werden . Im Zuge dieser Maßnahme wird auch die Hauselektrik des Gebäudes im erforderlichen Umfang erneuert. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Welche Perspektiven gibt es für einen Neubau am Standort Brockdorffstraße 22? Ein Ersatz des Gebäudes am gleichen Standort ist für das Jahr 2019 beabsichtigt. Die Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.