BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9979 21. Wahlperiode 08.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 31.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Elbvertiefung – Wie gut ist der Senat vorbereitet? (IX), hier: Weitere Verzögerungen in den Planungen zur Fahrrinnenanpassung Nach aktueller Aussage der HPA sollen die Planungsunterlagen im Ergänzungsverfahren zur Elbvertiefung im 1. Quartal 2018 vorliegen.1 Dabei hatte Senator Horch eine Fertigstellung der Planungen in der mündlichen Befragung der Bürgerschaft bereits zum Ende des Jahres 2017 in Aussicht gestellt. Insbesondere die Dauer und die Kosten für die notwendigen Arbeiten an der Fläche „Tideanschluss Billwerder Insel“ als alternative Kohärenzmaßnahme für den Schierlingswasserfenchel sind weiter ungewiss. Dabei ist im Rahmen der Kohärenzmaßnahme „Tideanschluss Billwerder Insel“ ein Mindestumfang von 14.793 Quadratmetern Wuchsfläche herzustellen.2 Besitzer und Eigentümer der Fläche ist die Hamburger Wasserwerke GmbH.3 Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die HPA hat bereits mit der Planung für eine Tidebeeinflussung der Billwerder Insel begonnen. Ob die Planunterlagen bereits Ende des Jahres 2017 fertiggestellt sein werden oder ob die Erarbeitung der Planunterlagen erst im neuen Jahr abgeschlossen werden kann, lässt sich derzeit, wie auch der Zeitpunkt der baulichen Fertigstellung, nicht mit Gewissheit sagen. Eine verlässliche Angabe zu bestimmten Zeitplänen ist aufgrund des durchzuführenden Beteiligungsverfahrens nicht möglich und zur Vermeidung von Verfahrensfehlern nicht angezeigt. Im Übrigen sieht der Senat in ständiger Praxis von der Kommentierung von Medienberichten ab. Neben der Beschreibung des Vorhabens sind eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung , Fachbeiträge gemäß Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie), Wasserrahmenrichtlinie und zum Artenschutz sowie ein landschaftspflegerischer Begleitplan vorzulegen. Im Übrigen siehe Drs. 21/9595. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Warum sollen nun die Planungsunterlagen im 1. Quartal 2018 fertig sein, obwohl Wirtschaftssenator Frank Horch in der Senatsbefragung der Bür- 1 Vergleiche https://www.welt.de/print/die_welt/hamburg/article167128774/Die-neue-Heimat. html. 2 Vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/9595 vom 04.07.2017. 3 Vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/9595 vom 04.07.2017. Drucksache 21/9979 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 gerschaft einen Abschluss der Planungen für Ende 2017 in Aussicht gestellt hat? 2. In welchem Zeitplan erfolgen welche weiteren Schritte für welche Maßnahmen bis zur Fertigstellung der Fläche „Tideanschluss Billwerder Insel“ als Kohärenzmaßnahme und im weiteren Planungsprozess insbesondere für die Planergänzung? a. Bis wann wird die Detailplanung für die Fläche beendet sein beziehungsweise ist deren Fertigstellung geplant? b. Welche weiteren Gutachten sollen für welche Maßnahmen in welchem Zeitraum vorgelegt werden? c. Wann genau ist die Fertigstellung des Planergänzungsbeschlusses geplant? Siehe Vorbemerkung. 3. Nach welchem Maßstab und welchen Kriterien wurde eine Bewertung des Gebiets Billwerder Insel vorgenommen? Aufgrund welcher Unterlagen hat der Senat, die zuständige Behörde beziehungsweise die HPA die Geeignetheit der Fläche als Kohärenzmaßnahme festgestellt? 4. Auf Grundlage welcher Informationen kam der Senat zu der Erkenntnis, dass die Fläche als Kohärenzmaßnahme geeignet sei, wenn im Zusammenhang mit den Machbarkeitsüberlegungen noch naturschutzfachliche Kartierungen durchgeführt werden müssen? 5. Wie hoch schätzt der Senat das Risiko ein, dass diese Fläche im Zuge vertiefender Betrachtungen (beispielsweise naturschutzfachliche Kartierungen ) als ungeeignet bewertet werden muss? Für den Maßstab und die Kriterien zur Bewertung des Gebiets Billwerder Insel siehe Drs. 21/9268. Grundlage waren die in den Behörden vorhandenen Informationen. Die Feststellung der Geeignetheit als Kohärenzmaßnahme ist der Planfeststellungsbehörde am Ende des behördlichen Verfahrens auf der Grundlage der vollständigen Planunterlagen vorbehalten. 6. Wann genau soll die Fläche „Tideanschluss Billwerder Insel“ an die HPA übergehen? Die Entscheidung hierüber kann erst nach Abschluss des Planergänzungsverfahrens erfolgen. 7. Welche Kosten entstehen der HPA durch den Ankauf der Fläche von der Hamburger Wasserwerke GmbH? Welche Kosten entstehen der Stadt? Falls beides nicht bekannt: Wann sollen die Bewertungen für die Fläche abgeschlossen sein? Siehe Drs. 21/9595. 8. In der Bekanntmachung mit der Referenznummer EC-0322-17-V-EU wird in den Erläuterungen erwähnt, dass die Fläche bisher von LSBG und der Hamburger Wasserwerke GmbH als Kohärenzmaßnahme für eigene Projekte eingeplant war. a. Für welche eigenen Projekte war diese Fläche bislang vorgesehen? Die Fläche wurde als eine der zu prüfenden Flächen in eine Alternativenprüfung für mögliche Ausgleichs- und Kohärenzmaßnahmen für das Hochwasserschutzprogramm eingestellt. b. Auf welchen Flächen sollen nun die Kohärenzmaßnahmen für die bislang geplanten Projekte des LSBG und von Hamburger Wasserwerke GmbH durchgeführt werden? Die notwendige Kompensation für das Bauprogramm Hochwasserschutz soll durch die Deichrückverlegung Ellerholz hergestellt werden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9979 3 c. Ergeben sich für die Projekte des LSBG und von Hamburger Wasserwerke GmbH dadurch Verzögerungen? Wenn ja, welche Verzögerungen ergeben sich dadurch? Nein. d. Welche Kosten sind dem LSBG und Hamburger Wasserwerke GmbH bislang für die Planung der Kohärenzmaßnahme für eigene Projekte entstanden? Für die Beauftragung Dritter mit der Planung der Kompensationsmaßnahme sind dem LSBG Kosten in Höhe von 31.605,72 Euro entstanden.