BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9980 21. Wahlperiode 08.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 31.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Sexuelle Übergriffe im Zeitraum 7. bis 9. Juli 2017 Während des G20-Gipfels in der Freien und Hansestadt Hamburg wurden Tausende Polizeibeamte aus allen Teilen Deutschlands eingesetzt. Ferner wurden in nahezu allen Polizeidienststellen veränderte Dienstplanungen vorgenommen , um die gewöhnlichen Aufgaben der Polizei sicherzustellen. Die Polizeikommissariate haben zur Bewältigung der allgemeinen Aufgaben des täglichen Dienstes den Schichtrhythmus der Dienstgruppen A bis D in diesem Zeitraum auf Zwölf-Stunden-Dienste umgestellt. Diese Regelung soll eine grundsätzlich unveränderte Besetzung der für den täglichen Dienst erforderlichen Funktionen in den Polizeikommissariaten gewährleisten, ist jedoch mit längeren Diensten und Mehrdienstleistungen für betroffene Mitarbeiter verbunden.1 Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat: 1. Wie viele Strafanzeigen gegen die sexuelle Selbstbestimmung (sexuelle Übergriffe sexueller Nötigung, Missbrauch und Vergewaltigung), die sich in der Freien und Hansestadt Hamburg im Zeitraum vom 07. – 09. Juli 2017 ereigneten, wurden bislang verzeichnet? Bitte aufschlüsseln nach Tatort, Datum und Zeit. 2. Wie viele der unter 1. genannten Vorfälle richten sich gegen a) Frauen, b) Männer und c) Minderjährige? 3. Wie ist der aktuelle Stand der Ermittlungen und welche Erkenntnisse hat der Senat über die Tatverdächtigen? Wie viele Anzeigen im Sinne der Fragestellung erstattet wurden, wird durch die Polizei Hamburg statistisch nicht gesondert erfasst. Zur Beantwortung der Fragen wäre eine Durchsicht aller – für verschiedenste Delikte – nach dem 6. Juli 2017 bei den sachbearbeitenden Dienststellen des Landeskriminalamts angelegten Hand- und Ermittlungsakten erforderlich. Die Auswertung von mehreren Tausend Akten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Vorgangsverwaltungs- und -bearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft Hamburg war am 1. August 2017 lediglich ein Verfahren mit einem Tatvorwurf gemäß 1 Vergleiche Drs. 21/9767. Drucksache 21/9980 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 §§ 174, 174a, 174b, 174c, 176, 176a, 176b, 177, 178, 184i des Strafgesetzbuches (StGB) für den Tatzeitraum 7. bis 9. Juli 2017 und einem Tatort in Hamburg erfasst. Das Verfahren betrifft den Vorwurf der sexuellen Nötigung/Vergewaltigung zum Nachteil einer erwachsenen Frau vom 8. Juli 2017. Der Beschuldigte ist männlich, erwachsen und nach den hier vorliegenden Informationen (MESTA-Auskunft und Bundeszentralregisterauskunft vom 14. Juli 2017) bereits mehrfach, aber nicht einschlägig in Erscheinung getreten. Er hat bereits Jugend- und Freiheitsstrafen verbüßt. Der Senat sieht wegen der möglichen Gefährdung des Ermittlungszwecks davon ab, Einzelheiten zum Stand der Ermittlungen mitzuteilen. 4. Handelt es sich nach Einschätzung des Senats in diesem Zeitraum um ein erhöhtes Aufkommen von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ? Bitte begründen. 5. Wie viele Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden in der Freien und Hansestadt Hamburg jeweils in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 (zum aktuellen Stichtag) verzeichnet? Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die PKS ist eine Ausgangsstatistik, das heißt, eine Auswertung des zugrundeliegenden Vorganges und eine statistische Erfassung der Daten erfolgt erst bei der Abgabe eines Verfahrens an die Staatsanwaltschaft. So wird gewährleistet, dass das wesentliche Ermittlungsergebnis in der Statistik abgebildet wird. Eine Ausgangsstatistik ordnet Straftaten nicht dem Zeitpunkt der Tatbegehung, sondern dem der statistischen Erfassung zu. Daher bildet die PKS die tatsächliche Situation der polizeilich erfassten Kriminalität mit einem zeitlichen Nachlauf ab. Die PKS ist auf Jahresauswertungen ausgelegt. Innerhalb eines Berichtsjahres unterliegt der PKS-Datenbestand einer ständigen Pflege, zum Beispiel durch Hinzufügen von nachträglich ermittelten Tatverdächtigen oder der Herausnahme von Taten, die sich im Nachhinein nicht als Straftat erwiesen haben. Zur begrenzten Aussagekraft unterjähriger Daten siehe auch Drs. 21/1121. Vor diesem Hintergrund ist eine Bewertung des Straftatenaufkommens zu dem hier erfragten Drei-Tages-Zeitraumes nicht möglich. Die Anzahl der in der PKS erfassten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (PKS-Schlüssel 1000) sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt, die Zahlen für das Jahr 2017 werden als kumulative Halbjahreszahlen dargestellt: Jahr Anzahl 2014 1.521 2015 1.321 2016 1.420 2017* 657 * 1. Januar bis 30.Juni 2017