BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9981 21. Wahlperiode 08.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 31.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Was fliegt denn da? Unbemannte Systeme über Hamburg In den vergangenen Monaten wurden unbemannte maritime Systeme zu verschiedenen Anlässen der Öffentlichkeit präsentiert: Schiffe und Boote ohne Besatzung waren beispielsweise ein Thema auf der Fachmesse SMM 2016 in Hamburg. Der in der Hansestadt ansässige Branchenverband BUVUS (Bundesverband für unbemannte Systeme e.V.) hat unbemannte Fahrzeuge für den Einsatz auf und unter Wasser auf der Cebit 2017 vorgestellt. Auch das Fraunhofer-Center für Maritime Logistik und Dienstleistungen CML (CML) beschäftigt sich im Rahmen seiner Forschungen mit unbemannten maritimen Systemen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) sowie des Maritimen Clusters Norddeutschland e.V. wie folgt: 1. Wo kommen im Hamburger Hafen oder auf Wasserstraßen der Freien und Hansestadt unbemannte Systeme auf oder unter Wasser zum Einsatz ? 2. Wie viele dieser unbemannten maritimen Systeme sind in Hamburg im Einsatz? Es kommen keine unbemannten Systeme auf oder unter Wasser zum Einsatz. 3. Wie hat sich die unter 2. genannte Zahl seit 2012 verändert? Entfällt. 4. Welchen Genehmigungsverfahren unterliegen die Betreiber von unbemannten maritimen Systemen? Wenn Unterwasserdrohnen im Zusammenhang mit Baustellen oder der Einrichtung von Baustellen zum Einsatz kommen sollten, ist eine Erlaubnis des Oberhafenamtes als Schifffahrtspolizeibehörde gemäß § 42 Absatz 1, Nummer 4 Verordnung über den Verkehr im Hamburger Hafen und auf anderen Gewässern (Hafenverkehrsordnung) notwendig. Wenn der Einsatz nicht mit Baustellen in Verbindung stehen sollte, kann ein Verwaltungsakt als Maßnahme zur Gefahrenabwehr gemäß § 3 Absatz 1 Hmb- SOG erlassen werden, wenn durch den Einsatz der Unterwasserdrohne von einer Gefährdung der Schifffahrt und/oder der Drohne selbst auszugehen ist. Eine gesonderte Einzelregelung zu Unterwasserdrohnen besteht nicht. 5. Wie viele Einsatz-Anträge wurden 2016 bei Behörden gestellt? Keine. Drucksache 21/9981 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Wie hat sich die Zahl der unter 5. genannten Anträge seit 2012 verändert ? 7. Wie viele der unter 6. genannten Anträge wurden genehmigt, wie viele abgelehnt? Was waren die Gründe für Ablehnungen? 8. In welchen Bereichen sind die unter 2. genannten unbemannten maritimen Systeme im Einsatz (zum Beispiel Inspektion, Wartung et cetera)? Entfällt. 9. Welche Hamburger Hochschulen beschäftigen sich mit Entwicklung und Einsatz unbemannter maritimer Systeme? Die Technische Universität Hamburg Harburg beschäftigt sich mit Entwicklung und Einsatz unbemannter maritimer Systeme. 10. Wie viele Unternehmen im Bereich unbemannter maritimer Systeme wurden an den unter 9. genannten Hochschulen gegründet? Keine. 11. Welche Hamburger Forschungseinrichtungen beziehungsweise Forschungseinrichtungen des Bundes auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt beschäftigen sich mit Entwicklung und Einsatz unbemannter maritimer Systeme? Das Fraunhofer-Center für Maritime Logistik und Dienstleistungen (CML) beschäftigt sich mit der Entwicklung und dem Einsatz unbemannter maritimer Systeme. Im Übrigen siehe Antwort zu 9. 12. Wie bewertet der Senat vor dem Hintergrund der „Smart Port“-Strategie den Einsatz unbemannter Systeme im Hafen und ihre zukünftigen Entwicklungspotenziale ? Die Anwendung von unbemannten Über- und Unterwassersystemen besitzt Potenzial für unterschiedliche Aufgabenbereiche. So sind beispielsweise Anwendungen im Bereich des Katastrophenschutzes oder der Wartung von Objekten denkbar. Im Rahmen von smartPORT finden derzeit Überlegungen zu konkreten Anwendungsfällen statt.