BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9983 21. Wahlperiode 08.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 31.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Ausschilderung im Hamburger Stadtpark Im Hamburger Stadtpark wurde die Ausschilderung erneuert. Dieses ist grundsätzlich zu begrüßen, da dadurch der Stadtpark noch einmal optisch aufgewertet wird. Gleichwohl wurden bei der Umsetzung des Konzeptes, wie Betroffene berichten, die Interessen der Betreiber von gastronomischen Angeboten nicht oder nur unzureichend berücksichtigt. Während Gastronomen teilweise bis heute auf die Genehmigung zur Aufstellung von Lampen an Zuwegungen und Schildern warten, darf Bäderland zusammen mit „Sierich’s Biergarten“ offensichtlich kurz nach Ausschreibung und Übernahme durch den neuen Betreiber entsprechende Beschilderung anbringen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das zuständige Bezirksamt Hamburg-Nord hat ein Leit- und Informationssystem für den Hamburger Stadtpark entwickeln lassen und entsprechend aufgestellt. In dem Zusammenhang sollen die im Stadtpark befindlichen Einrichtungen wie zum Beispiel Gastronomiebetriebe, Kitas et cetera bei Erneuerung der Ausschilderung auf das jeweils vorhandene Schildersystem verpflichtet werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften von BLH, wie folgt: 1. Wann wurde das Wegeleitsystem im Hamburger Stadtpark erneuert und was hat dieses gekostet? (Bitte die Kosten detailliert aufschlüsseln, insbesondere welche Kosten für das Konzept und die Designvorlage entstanden sind.) Das Informations- und Leitsystem wurde im August 2016 aufgestellt. Die Kosten für das Trägersystem und den Einbau belaufen sich auf circa 128.000 Euro, die Kosten für die Konzeptentwicklung und Designentwicklung liegen bei circa 14.000 Euro. 2. Sind der Verwaltung alle Gastronomen im Bereich des Stadtparks bekannt? a. Wenn nein, warum nicht? Dem zuständigen Bezirksamt sind sämtliche Gastronomiebetriebe bekannt. 3. Wann und in welchem Umfang wurden die Hinweise auf ihre jeweilige Lokalität im Rahmen des neuen Wegeleitsystems (Ausschilderung) mit den Betreibern von gastronomischen Angeboten im Stadtpark sowie an angrenzenden Straßenzügen jeweils besprochen? Drucksache 21/9983 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Sofern dieses nicht besprochen wurde, warum jeweils nicht und welche Behörde hat diese Ausschilderung wann in Abstimmung mit wem entschieden? Das Informations- und Leitsystem dient in erster Linie der Orientierung der Stadtparkbesucher . In diesem Zusammenhang sind unter anderem die Gastronomiebetriebe im und im Umfeld des Stadtparks als Zielpunkte mit aufgenommen worden. Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat das Informations- und Leitsystem im Regionalausschuss vorgestellt und danach im Park aufgestellt. 4. Wann wurde die Fläche/das Gebäude des ehemaligen „Schumachers Biergarten“ für die Suche nach einem neuen Betreiber ausgeschrieben? 5. Wann wurde die Fläche/das Gebäude durch den neuen Betreiber übernommen ? Die Ausschreibung erfolgte im Dezember 2016, der neue Betreiber übernahm das Mietobjekt am 11. Juli 2017. 6. Wann wurden die neuen Beschilderungen für „Sierich’s Biergarten“ wo angebracht? 7. Wann hat Bäderland beziehungsweise der Betreiber des „Sierich’s Biergarten “ die neue Ausschilderung/Beschilderung mit welcher Behörde abgestimmt? 8. Wann wurde der Antrag für eine Ausschilderung von „Sierich’s Biergarten “ von wem gestellt und wann wurde dieser Antrag von welcher Behörde in Abstimmung mit wem wann genehmigt? a. Sofern die neue Ausschilderung nicht abgestimmt/genehmigt wurde, warum nicht? Am 11. Juli 2017 wurde am unverändert gemeinsam bestehenden Schild des Naturbades Stadtparksee, inklusive des zugehörigen Biergartens, allein der neue Name aktualisiert. Die Beschilderung befindet sich weiterhin am Südring 5b, am Abzweig von der asphaltierten Straße auf das Grundstück der BLH. Da es sich um ein im Eigentum der BLH stehendes Bestandsschild des Naturbades handelt, war allein für die Aktualisierung des Namens eine neue Genehmigung nicht erforderlich, siehe dazu auch Vorbemerkung. 9. Welche Vorgaben für Beschilderung werden Gastronomen seitens der Behörde auferlegt? Siehe Vorbemerkung. 10. Welche Anträge für Beschilderungen von Gastronomen im Stadtpark wurden im letzten Jahr negativ beschieden? Welche sind beantragt, aber noch nicht genehmigt? Es wurde ein Antrag zunächst abgelehnt und konnte erst durch entsprechende Nachbesserungen genehmigt werden. Beantragte, noch nicht genehmigte Anträge für Beschilderungen liegen derzeit nicht vor. 11. Entspricht die neue Ausschilderung von Bäderland/Sierich’s Biergarten den Vorgaben der Verwaltung? a. Wenn nein, warum nicht? b. Wie müsste die Ausschilderung korrekt aussehen bzw: konstruiert sein? Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 6. bis 8. 12. Sofern es sich bei der aktuellen Ausschilderung „nur“ um ein Provisorium handeln sollte: Seit wann müssen provisorische Ausschilderungen nicht mehr mit der Verwaltung abgestimmt werden und wie lange darf dieses Provisorium dort stehen bleiben? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9983 3 Entfällt. 13. Wie lange sind die durchschnittlichen Wartezeiten für Genehmigungen von offiziellen Beschilderungen für Gastronomie im Stadtparkbereich? (Bitte für die Jahre 2012 – 2016 angeben.) Da es sich um äußerst vereinzelte Anträge handelt, werden keine durchschnittlichen Wartezeiten erhoben.