BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9990 21. Wahlperiode 08.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dirk Nockemann und Dr. Bernd Baumann (AfD) vom 01.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Vermehrte Verwendung von Reizgas Aufgrund von Eskalationen im extremistischen Bereich, den vielen Terroranschlägen und der hohen Kriminalitätsrate sind viele Bürger verängstigt. Sie hegen die Sorge, dass der Staat als Inhaber des Gewaltmonopols nicht mehr ausreichend für die Sicherheit der Bürger sorgen kann und bewaffnen sich deshalb zur Selbstverteidigung. Aufgrund der Möglichkeit des freien Erwerbs und des erlaubnisfreien Mitführens werden insbesondere CS-Gas sowie Pfefferspray angeschafft, vielfach aber auch Reizgaswaffen, die jedoch nur Inhaber des kleinen Waffenscheins mit „außer Haus nehmen dürfen“. Wie unlängst in der Presse berichtet wurde, nehmen mit dem vermehrten Besitz dieser Verteidigungsmittel auch die Fälle zu, in denen diese dann eingesetzt werden und Polizeieinsätze erforderlich machen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Anträge auf Erteilung des kleinen Waffenscheines wurden seit dem 01.01.2016 in Hamburg gestellt? Im Zeitraum 1. Januar 2017 bis 31. Juli 2017 wurden 560 Anträge auf Erteilung eines Kleinen Waffenscheins gestellt. Im Übrigen siehe Drs. 21/7972. 2. Wie viele Polizeieinsätze wurden in Hamburg seit 2012 durchgeführt, die unter anderem veranlasst wurden durch den Gebrauch beziehungsweise Einsatz von Reizgas nicht zur Abwehr von Gefahren, sondern in aggressiver Absicht? Bitte die jährliche Anzahl dieser Polizeieinsätze bis einschließlich 2017 benennen! 3. In wie vielen Fällen ist Reizgas seit 2012 in Hamburg defensiv zur Verteidigung eingesetzt worden? Bitte die jährliche Anzahl bis einschließlich 2017 benennen! Statistiken im Sinne der Fragestellungen werden bei der Polizei nicht geführt. Zur Beantwortung der Fragen wäre eine Durchsicht aller Hand- und Ermittlungsakten des erfragten Zeitraums bei der Polizei erforderlich. Die Auswertung von mehreren Zehntausend Akten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.