BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9994 21. Wahlperiode 08.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 01.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Zentralisierung der Wohn-Pflege-Aufsicht (II) Die Bedeutung einer angemessenen, kompetenten und menschlichen Pflege wird in einer alternden Gesellschaft immer wichtiger. Um diese in Hamburg zu wahren und zu kontrollieren, hat die zuständige Behörde die Wohn- Pflege-Aufsicht in den Bezirken installiert und aufgebaut. Diese berät pflegebedürftige Menschen, Angehörige und Betreiber von Einrichtungen und ambulanten Diensten (Pflegedienste und Dienste der Behindertenhilfe). Sie führt Kontrollen durch und prüft die Qualität der Leistungen. Im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen ist allerdings als Ziel festgeschrieben , die Wohn-Pflege-Aufsichten zu zentralisieren. Zu diesem Zweck wurde ein Gutachten vergeben, welches zwar bereits vorliegt, aber weder den zu beteiligenden Seniorenbeiräten noch der Bürgerschaft bisher zugänglich gemacht wurde. Dieses Ziel der rot-grünen Koalition, die Wohn-Pflege-Aufsichten zu zentralisieren , stößt auf heftige Kritik. Die Wohn-Pflege-Aufsichten sind derzeit in den Bezirken vor Ort hervorragend vernetzt. Eine Zentralisierung würde dieses Netzwerk zerschlagen und die schnelle Entdeckung und Meldung von Missständen behindern. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann wird die fachliche Prüfung und abschließende Bewertung des Gutachtens durch den Senat abgeschlossen sein und der Hamburgischen Bürgerschaft zugänglich gemacht? Siehe Drs. 21/7877. 2. Nach Aussage ist der Senat „laufend“ mit dem Landesseniorenbeirat über die Wohnpflegeaufsichten im Gespräch. a. Wann und mit welchen Teilnehmern seitens der Behörde fand das erste Gespräch mit dem Landesseniorenbeirat statt? In der laufenden Legislaturperiode fand das erste Gespräch zu diesem Thema am 24. Juni 2015 mit der zuständigen Referatsleitung statt. b. Wann, mit welchen Teilnehmern seitens der Behörde und wie viele Folgegespräche fanden außerdem mit dem Landesseniorenbeirat statt (bitte Termine auflisten)? Zum Thema Wohn-Pflege-Aufsicht fanden unter anderem mindestens folgende Gespräche statt: Drucksache 21/9994 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Datum Teilnehmer seitens der zuständigen Behörde 08.07.2015 Fachreferentin 28.09.2015 Staatsrätin, Abteilungsleitung 07.10.2015 Fachreferentin 19.11.2015 Amtsleitung 06.01.2016 Fachreferentin 25.01.2016 Abteilungsleitung 05.07.2016 Abteilungsleitung, Referatsleitung 18.07.2016 Fachreferentin 17.11.2016 Abteilungsleitung 15.02.2017 Fachreferentin 29.03.2017 Abteilungsleitung Im Übrigen ist der Landes-Seniorenbeirat im Rahmen des Gutachtens zur Evaluation des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes mehrfach im Rahmen von sogenannten Fokusgruppengesprächen und Workshops beteiligt worden. Auch an diesen Terminen haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Behörden teilgenommen. 3. Die bezirklichen Seniorenbeiräte haben sich verstärkt des Themas angenommen, da es vor allem bezirkliche Belange betrifft. Wann und wie viele Termine fanden in den Bezirken mit den bezirklichen Seniorenbeiräten zum Thema Wohnpflegeaufsichten statt (bitte Termine je Bezirk auflisten)? Bezirk Termine Altona Am 26.04.2017 hat der Leiter des Fachamtes Gesundheit des Bezirksamtes Altona in der Arbeitsgemeinschaft (AG) innovative Seniorenarbeit Altona über die Wohn-Pflege-Aufsicht und die Gesetzesumsetzung berichtet. Wandsbek Die Wohn-Pflege-Aufsicht Wandsbek ist fortlaufend mit dem Bezirks-Seniorenbeirat zum Thema Zentralisierung im Gespräch. Zusätzlich fanden seit 2015 ca. halbjährlich Termine hierzu statt. Harburg 17 Termine, davon sieben in 2015, vier in 2016, sechs in 2017. Darüber hinaus wurden Themen der Wohn-Pflege-Aufsicht in mehreren Bezirken unter Beteiligung des Bezirksamtes und des Bezirks-Seniorenbeirats im jeweils zuständigen Ausschuss der Bezirksversammlung erörtert. 4. Gab es Reaktionen seitens des Senats oder der zuständigen Behörde auf die schriftlich vorgetragenen bezirklichen Einwände zur Zentralisierung der Wohnpflegeaufsichten? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Die zuständige Behörde hat wie folgt auf schriftliche Einwände von Bezirksversammlungen reagiert: Bezirk Beschlüsse der Bezirksversammlung Stellungnahme der zuständigen Behörde Wandsbek Beschluss der Bezirksversammlung vom 21.01.2016 Drs. 20-2277 Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.01.2016 Drs. 20-2297 Schriftliche Stellungnahme wie aus der Drucksache 20-2478 der Bezirksversammlung Wandsbek ersichtlich Bergedorf Beschluss der Bezirksversammlung vom 20.07.2017 Drs. 20-1281 Die Stellungnahmefrist läuft noch. Harburg Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.11.2015 Drs. 20-1132 Mündliche Stellungnahme der zuständigen Behörde in der Sitzung des zuständigen BV- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9994 3 Bezirk Beschlüsse der Bezirksversammlung Stellungnahme der zuständigen Behörde Ausschusses vom am 11.01.2016 Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.06.2017 Drs. 20-3047 Schriftliche Stellungnahme der zuständigen Behörde vom 20.07.2017 (noch nicht von der Bezirksversammlung veröffentlicht ) 5. Welche Auswirkungen hatte die Neuwahl und Neubesetzung der bezirklichen Seniorenbeiräte und des Landesseniorenbeirats auf die Diskussion um die Zentralisierung der Wohnpflegeaufsichten? Keine. 6. Gab es nach den Neuwahlen Gespräche mit dem Landesseniorenbeirat und mit den bezirklichen Beiräten? Wenn ja, mit welchen Beiräten? Ja, zwischen der zuständigen Behörde und dem Landes-Seniorenbeirat und zwischen dem Bezirksamt und dem Bezirks-Seniorenbeirat Harburg. 7. Gibt es weitere Einrichtungen, Verbände et cetera, deren Expertise zu dem Gutachten eingeholt wird? a. Wenn ja, welche sind das? Ja, die Gutachter haben unter anderem einbezogen: Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Hamburg e.V. und ihre Mitgliedsverbände, Hamburgische Pflegegesellschaft e.V. und ihre Mitgliedsverbände, Pflegekassen und Medizinischer Dienst der Krankenkassen, Vertreterinnen und Vertreter der Selbsthilfe (Alzheimergesellschaft Hamburg e.V. und Wir pflegen e.V.), stattbau Hamburg/Koordinationsstelle für Wohn- Pflege-Gemeinschaften, Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V., Vertreterinnen und Vertreter von Wohnbeiräten aus Einrichtungen der Pflege und Behindertenhilfe. b. Wenn nein, warum nicht? Entfällt. 8. Welche Stellungnahmen geben insbesondere die Bezirke und die Bezirksversammlungen zu der geplanten Zentralisierung der Wohn- Pflege-Aufsichten ab? (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.) Siehe Antwort zu 4. 9. Im Juni 2017 wurden die Abgeordneten der Harburger Bezirksversammlung über die Pläne des Senats zur Zentralisierung der Wohn-Pflege- Aufsichten informiert. Demnach sollen die regelmäßigen Kontrollbesuche der Pflegeheime durch die bezirklichen Wohn-Pflege-Aufsichten an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen ausgegliedert werden. Anlassbezogene Begehungen, zum Beispiel auf eine Mängelanzeige hin, sollen bei den Bezirken bleiben. Einer der sieben Bezirke soll federführend in der Pflegeaufsicht sein und mit dem Krankenkassen-Dienst in Kontakt stehen. Die Überwachung der ambulanten Pflegedienste soll hamburgweit zentral bei diesem erfolgen. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Folgerichtig hat die zuständige Behörde die Abgeordneten der Harburger Bezirksversammlung im Juni 2017 nur über den Verfahrensstand und die Ziele informiert. a. Sind diese Pläne noch aktuell? b. Welcher Bezirk soll diesen Plänen zufolge die Federführung für die Pflegeaufsicht übernehmen und mit welchen personellen Mitteln wird der betreffende Bezirk ausgestattet? Drucksache 21/9994 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 c. Welche personellen und finanziellen Konsequenzen entstehen aus diesen Plänen – sofern sie umgesetzt werden – für die einzelnen Bezirke? d. Aus welchen Gründen hält der Senat den Medizinischen Dienst für geeignet, um die regelmäßigen Kontrollbesuche der Pflegeheime zu übernehmen? Entfällt. 10. Wie viele Pflegeeinrichtungen erhielten in den Jahren 2016 und bislang in 2017 Kontrollbesuche (bitte einzeln nach den Bezirken auflisten)? Bezirk Zahl der besuchten Pflegeeinrichtungen Hamburg-Mitte 21 Altona 26 Eimsbüttel 43 Hamburg-Nord 62 Wandsbek 50 Bergedorf 8 Harburg 13 a. Welche der Prüfungen waren angemeldet, welche unangemeldet? Bis auf eine Prüfung sind alle anderen Prüfungen unangemeldet durchgeführt worden. b. Wurden einzelne Einrichtungen mehrfach geprüft? Wenn ja, in welchem Bezirk? Ja, in allen Bezirken. 11. Wie viele externe Hinweise auf Verstöße gegen das Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) hat es seit 2016 gegeben (bitte einzeln nach den Bezirken auflisten)? Bezirk Zahl der externen Hinweise Hamburg-Mitte 100 Altona 74 Eimsbüttel 68 Hamburg-Nord 55 Wandsbek 232 Bergedorf 87 Harburg 66 12. Gibt es Hinweise auf Verstöße, denen noch nicht nachgegangen worden ist und wenn ja, wie viele? Nach Angaben der Bezirksämter ist rund zehn Beschwerden noch nicht nachgegangen worden, weil sich die Bezirksämter noch in der Vorbereitung entsprechender Prüfmaßnahmen befinden. 13. Wie hoch ist die tatsächliche Anzahl der Verstöße nach erfolgter Prüfung ? Nach Angaben der Bezirksämter: 264.