BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9995 21. Wahlperiode 08.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 01.08.17 und Antwort des Senats Betr.: HPA-Jahresabschluss 2016 Hier: CGH-Gesellschaften Zur CGH gehören drei Gesellschaften: 1. die TEVG (CGH Terminaleigentumsverwaltungsgesellschaft mbH), 2. die TEG (CGH Terminaleigentumsgesellschaft mbH & Co KG), 3. die CGH Cruise Gate Hamburg GmbH. Zu 1. Die TEVG gehört zu 100 Prozent der HPA, das Eigenkapital beträgt 27.000 Euro und der Überschuss beträgt 1 Euro (in Worten einen). Zu 2. Die Terminaleigentumsgesellschaft hat die Rechtsform einer GmbH & Co KG. Kommanditisten sind die HPA (7.191.000 Euro, davon eingezahlt 51.000 Euro) sowie die Freie und Hansestadt Hamburg (6.909.000 Euro, davon eingezahlt 49.000 Euro). Komplementärin (Vollhafterin) ist die TEVG, ohne am Gesellschaftsvermögen beteiligt zu sein. Das Eigenkapital beträgt ./. 2,12 Millionen Euro, der Jahresfehlbetrag beträgt 240.000 Euro. Zu 3. Die HPA hält 100 Prozent des Eigenkapitals an der CGH. Das Eigenkapital beträgt ./. 65.000 Euro, der Jahresfehlbetrag beträgt 534.000 Euro. Hierzu frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority (HPA) wie folgt: 1. Ist vorgesehen, dass für die TEG die Einlagen vollständig eingebracht werden? Falls ja, wann? Nein. 2. Mit welchen Risiken rechnet der Senat, um derart verschachtelte rechtliche Haftungskonstrukte beziehungsweise Haftungsbeschränkungen für die CGH-Gesellschaften ins Leben zu rufen? Die Struktur wurde gewählt, um die langfristige Kreditfinanzierung ausreichend abzusichern . Im Übrigen siehe Drs. 20/10414. 3. Im HPA-Bericht wird auf ein „bestehendes Finanzierungskonzept“ in Sachen TEG verwiesen. Wie sieht dieses Finanzierungskonzept aus be- Drucksache 21/9995 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ziehungsweise wann und in welcher Form wird es der Bürgerschaft zur Kenntnis gegeben? Das Finanzierungskonzept umfasst ein Bankdarlehen zur Finanzierung des Kreuzfahrtterminals Cruise Center CC3 in Höhe von 32 Millionen Euro. Darüber hinaus sichert ein Gesellschafterdarlehen, das im Rahmen eines Cash-Poolings mit der HPA abgerufen werden kann, kurzfristige Liquiditätsbedarfe. Diese Finanzierung ist aus dem Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2016 zu entnehmen. 4. Woher kommen die Verluste aus der Geschäftstätigkeit der TEG (240.000 Euro) sowie der CGH (534.000 Euro)? Wann werden die entsprechenden Gewinn- und Verlustrechnungen aus 2016 der Bürgerschaft vorgelegt? Bei den genannten Verlusten handelt es sich um geplante Anlaufverluste (Anläufe wachsen sukzessive auf), die in den Wirtschaftsplänen der Gesellschaften enthalten waren. Die Verluste sind niedriger ausgefallen als ursprünglich geplant. Die Gewinnund Verlustrechnungen liegen der Bürgerschaft seit dem 14. Juli 2017 vor. 5. Im Bericht des Haushaltsausschusses (Drs. 20/10898) wurden Überschüsse für die HPA im Jahre 2016 in Aussicht gestellt, für die Terminaleigentumsgesellschaft 2021 und für die Terminalbetriebsgesellschaft im Jahre 2018. Wie ist die aktuelle Einschätzung des Senats? Gemäß den aktuellen Mittelfristplanungen der Gesellschaften wird für die CGH Terminaleigentumsgesellschaft mbH & Co. KG ein Überschuss von rund 215.000 Euro im Jahr 2017 und für die Cruise Gate Hamburg GmbH ein Überschuss von 122.000 Euro im Jahr 2021 erwartet. Derzeit liegen keine abweichenden Erkenntnisse vor.