Kleine Anfrage der Abg. Geis (SPD) vom 09.10.2014 betreffend Haushaltsansatz für Ganztagsangebote in Schulen und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragestellerin: Dem Quartalsbericht der Hessischen Landesregierung für das 1. Quartal 2014 ist zu entnehmen, dass im Kapitel des Hessischen Kultusministeriums im Produkt "Ganztagsangebote" geringere Personalaufwendungen in Höhe von 9,9 Mio. € entstanden sind. Grund dafür ist offenbar die Umwandlung von Stellen in Sachmittel. Eine Lehrerstelle ist im Haushalt des Landes Hessen mit 70.000 € eingestellt. Bei der Umwandlung in Sachmittel wird dieser Betrag um 24.000 € auf 46.000 reduziert und dann den Schulen zur Verfügung gestellt. Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Welcher Logik folgt diese hier geübte Verwaltungspraxis? In dem Betrag von 70.000 € ist die Vorsorgeprämie enthalten, die über eine externe Zwischenbehördliche Leistungsverrechnung an den Einzelplan 17 abzuführen ist. Bei dem Betrag von 46.000 € handelt es sich um den kameralen durchschnittlichen Wert je Stelle und Jahr. Da die Vorsorgeprämie insoweit nicht disponibel ist, können diese Budgetanteile nicht in Sachmittel umgewandelt und den Schulen zur Verfügung gestellt werden. Frage 2. Ist damit zu rechnen, dass den Schulen die Sachmittel in Höhe des kompletten Haushaltsansatzes zur Verfügung gestellt werden? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Frage 3. Falls nein, weshalb nicht? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Wiesbaden, 13. November 2014 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Eingegangen am 24. November 2014 · Ausgegeben am 26. November 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1005 24. 11. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG